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21. Sitzung des Ausschusses für Aufsicht und Inhalteregulierung

30.04.2026

Tagesordnung

  1. Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung der Tagesordnung
  3. Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung des Ausschusses für
    Aufsicht und Inhalteregulierung des Medienrats am 12.03.2026
  4. Aktueller Bericht
  5. Drahtloser Hörfunk im zusammenhängenden DAB-Verbreitungsgebiet   (Beschluss) 
    Oberbayern-Schwaben, Mittelfranken und Oberfranken:                     
    Ausschreibung digitaler Übertragungskapazitäten
  6. Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse:   (Beschluss)
    Radio Oberland Programmanbieter GmbH & Co. Vermarktungs KG 
    – Radio Oberland
  7. Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse:   (Beschluss)
    ROCK ANTENNE GmbH & Co. KG – Rock Antenne Bayern
  8. Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse:   (Beschluss)
    Radio Gong 2000 Programmanbieter GmbH & Co. Hörfunk für
    München KG - Radio Gong 96.3, Gong 96.3 in Ingolstadt, 089 Kult
  9. Aktuelles aus der Werbung: Entertainment-Tipps im TV   (Bericht)
  10. Verschiedenes  

Ergebnisse

TOP 1: Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit
Die Sitzungsleitung stellt die ordnungsgemäße Ladung zur Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Aufsicht und Inhalteregulierung fest.

TOP 2: Genehmigung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wird in der am 17.04.2026 versandten Fassung genehmigt. 

TOP 3: Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung des Ausschusses für Aufsicht und Inhalteregulierung des Medienrats vom 12.03.2026
Die Niederschrift über die 20. Sitzung des Ausschusses für Aufsicht und Inhalteregulierung des Medienrats am 12.03.2026 wird genehmigt.

TOP 4: Aktueller Bericht
Der Ausschuss für Aufsicht und Inhalteregulierung des Medienrats nimmt den aktuellen Bericht des Präsidenten zur Kenntnis.

TOP 5: Drahtloser Hörfunk im zusammenhängenden DAB-Verbreitungsgebiet Oberbayern-Schwaben, Mittelfranken und Oberfranken: Ausschreibung digitaler Übertragungskapazitäten   (Beschluss)
 
Der Ausschuss für Aufsicht und Inhalteregulierung empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der „Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG“ wird zur Verbreitung des Hörfunkangebots „bigFM Bayern“ im zusammenhängenden DAB-Verbreitungsgebiet Oberbayern-Schwaben 10A, Mittelfranken 8C und Oberfranken 10B in einem terrestrischen digita-len Übertragungskanal jeweils eine Datenkapazität von 54 CU (Nettodatenrate von 72 kbit/s, Fehlerschutz EEP 3A oder Nettodatenrate von 96 kbit/s, Fehlerschutz EEP 3B) ab dem 01.07.2026 befristet bis zum 30.06.2036 unter der Bedingung, dass der Lan-deszentrale die technischen Übertragungskapazitäten auch künftig zur Verfügung stehen, zur Nutzung zugewiesen.

2. Das medienrechtliche Versorgungsgebiet für das Angebot „bigFM Bayern“ umfasst die Regierungsbezirke Oberfranken, Mittelfranken, Oberbayern und Schwaben.

3. Der Medienrat beauftragt die Geschäftsleitung, d.h. den Präsidenten oder die Geschäftsführerin der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien, die Zuweisung gem. Ziff. 1 unter einen Vorbehalt des Widerrufs zu stellen, der sicherstellt, dass die programmlichen Angaben, die die „Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG“ im Rahmen des hier gegenständlichen Ausschreibungsverfahren gemacht hat, rechtsverbindlich durch die „Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG“ umgesetzt werden.

4. Die Zuweisung gem. Ziffer 1 steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs, falls die „Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG“ mit der Bayerische Medien Technik GmbH (bmt), Balanstraße 69b, 81541 München, dem Überlassungspartner der Landeszentrale für die technischen Telekommunikationseinrichtungen, keine vertragliche Vereinbarung über die Zurverfügungstellung von technischen Einrichtungen und Dienstleistungen für die DAB-Verbreitung des Hörfunkangebots für die Dauer der Zuweisung abschließt.

5. Die „Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG“ ist dafür verantwortlich, dass das Sendesignal entsprechend den technischen Normen des Sendenetzbetreibers zur Verfügung gestellt wird und im Gesamtangebot dem Stand der Technik entspricht. Für den Fall einer Störung unterrichtet sie durch geeignete Maßnahmen die Hörer von der Störung. 

6. Für den Fall, dass die „Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG“ in ihrer Bewerbung angegeben hat, dass sie sich über die „BLW Bayerische Lokalradio-Werbung GmbH“ vermarkten lassen wird, wird ihr aufgegeben, eine vertragliche Vereinbarung über die Vermarktung für die Dauer der Zuweisung abzuschließen und diesen Vertrag bis spätestens 30.06.2026 der Landeszentrale vorzulegen.

7. Der „Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG“ wird aufgegeben, sich finanziell angemessen an der Funkanalyse Bayern zu beteiligen. Einzelheiten hierzu werden in gesonderter Vereinbarung mit der Landeszentrale geregelt.

8. Die Anträge der weiteren Bewerberinnen bezüglich der Ausschreibung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) „Zuweisung digital-terrestrischer Übertragungskapazitäten in dem zusammenhängenden DAB-Verbreitungsgebiet Oberbayern-Schwaben 10 A, Mittelfranken 8C und Oberfranken 10B“ vom 22.12.2025 werden abgelehnt.
 
TOP 6: Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse: Radio Oberland Programmanbieter GmbH & Co. Vermarktungs KG – Radio Oberland   (Beschluss)
Der Ausschuss für Aufsicht und Inhalteregulierung empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

Die gemäß der Mitteilung der „Radio Oberland Programmanbieter GmbH & Co. Vermarktungs KG“ vom 24.03.2026 und 30.03.2026 geplanten Änderungen der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse werden als medienrechtlich unbedenklich bestätigt.

TOP 7: Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse: ROCK ANTENNE GmbH & Co. KG – Rock Antenne Bayern   (Beschluss)
Der Ausschuss für Aufsicht und Inhalteregulierung empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

Die gemäß der Mitteilung der „ROCK ANTENNE GmbH & Co. KG“ vom 26.03.2026 und 14.04.2026 geplanten Änderungen der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse werden als medienrechtlich unbedenklich bestätigt.

TOP 8: Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse: Radio Gong 2000 Programmanbieter GmbH & Co. Hörfunk für München KG – Radio Gong 96.3, Gong 96.3 in Ingolstadt, 089 Kult   (Beschluss)
Der Ausschuss für Aufsicht und Inhalteregulierung empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Die gemäß der Mitteilung der „ROCK ANTENNE GmbH & Co. KG“ vom 26.03.2026 und 14.04.2026 geplanten Änderungen der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse werden als medienrechtlich unbedenklich bestätigt.
2.Das medienrechtliche Versorgungsgebiet für das Angebot „Radio Gong 96,3 in Ingolstadt“ umfasst die Stadt Ingolstadt, die Landkreise Eichstätt, Pfaffenhofen/Ilm und Neuburg-Schrobenhausen.
3.Das medienrechtliche Versorgungsgebiet für das Angebot „089 Kult“ umfasst die Landeshauptstadt München und den Landkreis München. 

TOP 9: Aktuelles aus der Werbung: Entertainment-Tipps im TV   (Bericht)
Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt.

TOP 10: Verschiedenes
Der Ausschuss für Aufsicht und Inhalteregulierung des Medienrats wird über die dauerhaften Programmänderungen der Radio Charivari GmbH & Co. KG informiert.