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26. Sitzung des Medienrats

17.12.2020

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Top 6.1 - 6.4: Medienrat beschließt Änderung seiner Geschäftsordnung und weitere Satzungsänderungen

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2020 die Änderung seiner Geschäftsordnung, die Satzung zur Anpassung von Satzungen und Richtlinien der Landeszentrale an die Vorschriften des Medienstaatsvertrags sowie die Änderung der Wahlwerbesatzung beschlossen. Er stimmte außerdem der vom Verwaltungsrat beschlossenen Änderung der Gebührensatzung zu.

Der Großteil der Änderungen steht mit dem Inkrafttreten des neuen Medienstaats­vertrags (MStV) in Zusammenhang. Er ersetzt seit 7. November 2020 den Rundfunkstaatsvertrag (RStV).

In der Geschäftsordnung des Medienrats wurden alle Verweise auf den RStV durch Bezüge auf den MStV ersetzt und außerdem ein Hinweis auf die außer Kraft getretene Kanalbelegungssatzung gestrichen.

Die Satzung zur Anpassung von Satzungen und Richtlinien der Landeszentrale an die Vorschriften des Medienstaatsvertrags passt – wie der Name schon sagt – alle Satzungen und Richtlinien der Landeszentrale, die bisher auf den RStV Bezug nahmen, an die geänderte Rechtslage an.

Auch die Verweise in der Wahlwerbesatzung wurden entsprechend aktualisiert. Darüber hinaus wurde die Gelegenheit genutzt, Begriffe anzupassen, die durch die technische Entwicklung überholt sind. Sie wurden durch Ausdrücke ersetzt, die zur digitalen Welt passen.

Die Gebührensatzung ist ebenfalls betroffen; die Verweisungen wurden entsprechend an die geänderten Vorschriften des MStV angeglichen. Für diese Satzung ist der Verwaltungsrat zuständig – der Medienrat stimmte ihr zu.