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8. Sitzung des Medienrats

15.03.2018

Berichte

Bericht des Vorsitzenden

Bericht des Präsidenten
 

Pressemitteilungen

Siegfried Schneider zum dualen System: Auftrag vor Beitrag diskutieren

Ergebnisse

TOP 4.1: Änderung der Kanalbelegungssatzung

Die Landeszentrale zeichnet die Vorgaben des Landesgesetzgebers zur digitalen Verbreitung von Rundfunkprogrammen nach und hebt die Kanalbelegungssatzung zum Jahresende auf. Eine entsprechende Änderung in § 10 dieser Satzung, die die Verbreitung von Rundfunk­programmen und Telemedien in Kabelanlagen in analoger Technik regelt, hat der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) in seiner Sitzung am 15. März 2018 beschlossen.

Bis zum Außerkrafttreten der Kanalbelegungssatzung ist außerdem die Benennung der öffentlich-rechtlichen Programme zu aktualisieren und der Programmname BR alpha durch ARD alpha zu ersetzen.

TOP 5: Einzelfragen des lokalen/regionalen Fernsehens: Zusammenarbeit der Anbieter

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 15. März 2018 beschlossen, die Zusammen­arbeitsverpflichtungen der Fernsehanbieter in Unterfranken aufzuheben.

Die Genehmigungsbescheide für TV touring Würzburg und Schweinfurt (heute TV Mainfranken) sowie Neue Welle Antenne Aschaffenburg (main.tv) enthalten bisher Kooperationsverpflichtungen zur Gestaltung eines unterfrankenweiten Gemeinschaftsmagazins. Diese Zusammen­arbeit wird jedoch von den Anbietern zunehmend kritisch gesehen und nur noch eingeschränkt umgesetzt.

Die Zuweisungen der Übertragungskapazitäten für alle drei Versorgungs­gebiete sind bis zum Jahresende befristet. Es ist davon auszugehen, dass die Anbieter in Würzburg, Schweinfurt und Aschaffenburg für den Verlängerungszeitraum keine Zusammenarbeit mehr beantragen werden.

Aus diesen Gründen wird die Zusammenarbeitsverpflichtung in den bestehenden Genehmigungsbescheiden aufgehoben.