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Dürfen ist keine Selbstverständlichkeit
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Dürfen ist keine Selbstverständlichkeit

„Du darfst“ ist eine Warenmarke, seit 45 Jahren. Seit 1949 heißt es auch für Journalisten in Deutschland: Du darfst - frei berichten nämlich. Presse- und Medienfreiheit sind keine Selbstverständlichkeit und in der Demokratie ein wertvolles Gut, das vielen Gefahren ausgesetzt war und ist.

Text Markus Behmer

Im Fernsehen werden die Genitalien von sechs Kandidaten in Großaufnahme gezeigt und bewertet. Naked Attraction heißt das Dating-Format. RTL2 darf das. Auf Facebook oder Twitter, in Kommentarspalten, in Apps und Blogs lassen „Wutbürger“ ihrer Ablehnung freien Lauf, hässlich bis perfide, oft anonym. Mut erfordert das kaum, auch wenn vieles davon verboten ist: Aufruf zu Straftaten, Verleumdung, Rassismus etc. Sie dürfen‘s nicht! Aber vorab von Staatsorganen kontrolliert wird es auch nicht. Gut so. Meinungs- und Medienfreiheit sind allgemeine Grundrechte. Selbstverständlich ist das keineswegs. Dies zeigt schon der weltweite Vergleich. So leben derzeit nach Daten der Nichtregierungsorganisation Freedom House nur 13 Prozent der Weltbevölkerung in Staaten mit freier Presse.

Zwischen Aufklärung und Zensur

Ein Blick zurück in die bayerische Geschichte: Vor genau zweihundert Jahren, am 26. Mai 1818, trat die erste bayerische Verfassung in Kraft. „Die Freyheit der Presse“, hieß es in Artikel 11, „ist nach den Bestimmungen des hierüber erlassenen besondern Edictes gesichert“. So weit, so gut. Doch in diesem „besondern Edict“ bestimmte gleich Paragraph 2: „Ausgenommen von dieser Freiheit sind alle […] periodischen Schriften politischen […] Inhalts.“ Und im September 1819 verfügten die „Karlsbader Beschlüsse“ strenge Vorzensur in allen Mitgliedstaaten des Deutschen Bundes, so auch im jungen Königreich Bayern. 1832 zogen Studenten, angeführt von Journalisten, zum Hambacher Fest in der linksrheinisch-bayerischen Pfalz mit dem Ruf auch nach Pressefreiheit. Die „Rädelsführer“ wurden verhaftet.

Im März 1848 kam die Revolution. König Ludwig I. gestand kurz vor seiner Abdankung „vollständige Preßfreiheit“ zu; auch der Entwurf der Paulskirchenverfassung sah ein Ende fast aller Medienbeschränkungen vor. Land auf, Land ab entstanden Zeitungen und Journale. Pressefrühling überall. Aber die meisten Organe überstanden nur einen kurzen Sommer der Freiheit. Die Revolution versackte, die Restauration setzte ein, die Blätter fielen.

Dann kam die Reichsgründung, kam 1874 das Reichspressegesetz: Endlich hieß es rechtsverbindlich: Die Presse ist frei. Doch Sondergesetze blieben möglich. So waren von 1878 bis 1890 sozialdemokratische Periodika verboten, im „Kulturkampf“ gegen die katholische Kirche kujonierten Bismarcks Behörden die konfessionelle Presse und manche Redakteure und Zeichner etwa der sich rasch entwickelnden Satirezeitschriften wurden wegen „Majestätsbeleidigung“ oder „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ inhaftiert. Ab 1914 galt dann wieder allgemein strenge Zensur: „Kriegserfordernisse“, so hieß es.

Propaganda statt Pressefreiheit

„Die Preßfreiheit soll unantastbar sein.“ Genau hundert Jahre ist es her, dass Bayerns erster republikanischer Ministerpräsident dies nach dem Sturz der Monarchie proklamierte. Kurt Eisner war selbst Journalist, hatte unter der Zensur gelitten. Pressefreiheit stand auch in der neuen bayerischen Verfassung, stand in der Weimarer Reichsverfassung. Aber wieder hatte sie Grenzen. Durch Notverordnungen konnten Zeitungen verboten, „Schmutz und Schund“ konnte sanktioniert werden und das neue Medium Rundfunk, 1923 etabliert, sollte zunächst gänzlich unpolitisch sein, wurde schließlich 1932 verstaatlicht.

Ab dem 30. Januar 1933 waren dann rasch alle Freiheiten perdu: Mit dem Schriftleitergesetz wurden die Journalisten „gleichgeschaltet“, mit Verboten und strengster Kontrolle die Presse, mit zehntausenden Anweisungen die Inhalte. „Wie ein Klavier“, so Goebbels, sollten die Medien von den Machthabern bespielt werden. Schrillste Propaganda- und Hasstöne entlockten sie dem Instrument, in Bayern wie überall im Reich. Wer sich nicht beugen wollte, wurde gebrochen. Genau 75 Jahre ist es her, dass die Mitglieder der „Weißen Rose“ in München hingerichtet wurden.

„Vorzensur ist verboten“ und „Beschränkungen des Rundfunkempfangs sind unzulässig“. Diese und andere Freiheitsrechte deklariert unsere heutige Bayerische Verfassung in den Paragraphen 110 bis 112. 1946 wurde sie erlassen. Frei waren die Medien auch damals allerdings noch nicht. Bis 1949 herrschten Lizenzpflicht und Kontrolle durch die amerikanischen Militärbehörden. Und seither? Fast läppisch erscheint es im historischen Rückblick, im Seitenblick selbst auf viele Nachbarstaaten in Ost wie Süd, wenn der Ruf nach Pressefreiheit in Bayern laut wird. Und doch: Es gilt, achtsam zu sein, wenn in Zeiten zunehmender Medienkonzentration Verleger Druck ausüben auf Redaktionen – Stichwort: innere Pressefreiheit –, wenn in den Gremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks der Einfluss der Politikvertreter groß ist (was noch 1972 zum „Volksbegehren Rundfunkfreiheit“ führte), wenn publizistische Aufgabe und ökonomische Interessen verschwimmen, die Grenze zwischen Journalismus und Öffentlichkeitsarbeit oder Werbung unscharf wird, wenn Staatsanwälte Redaktionsdurchsuchungen anordnen, um Informanten zu ermitteln, wenn im Netz umfassend Inhalte gesperrt werden können.

Fragmentierte Öffentlichkeit(en)

Heute ist es via Internet und Social Media leichter denn je möglich, sich aus einer Vielfalt verschiedener Quellen umfassend zu informieren und sich einzubringen in öffentliche Diskurse. Aus dem „Du darfst“ ist ein ubiquitäres „Du kannst“ geworden. Dies birgt zugleich neue Risiken. Die öffentliche Kommunikation droht in immer mehr Partikulardiskussionen zu zersplittern, die Meinungsbildung in Echokammern beschränkt und gleichzeitig radikalisiert zu werden. Es gilt, die Rolle von technischen Algorithmen ebenso kritisch zu beobachten wie die Markt- und damit potentiell auch Meinungsbildungsmacht weniger global agierender „Player“. Medienfreiheit geht – wie schon immer – einher mit Medienverantwortung. Du Journalist sollst umfassend informieren, darfst Haltung zeigen. Du User kannst Dir Dein eigenes Nachrichten- und Meinungsportfolio zusammenstellen, darfst posten und kommentieren. Sapere aude, das große Motto der Aufklärung gilt auch in digitalen Zeiten: Wage es, Dich Deines Verstandes zu bedienen.


Public domain/Wikimedia Commons:
– Hambacher Fest, Erhard Joseph Brenzinger
– König Ludwig I. von Bayern, Joseph Karl Stieler, 1826
Kurt Eisner (aus: Simplicissimus, 1918): © Mary Evans Picture LibraryMary
iStock.com / calvindexter
TonTonic / Shutterstock.com
Porträt Markus Behmer: Jürgen Schabel, Universität Bamberg

Bild Prof. Dr. Markus Behmer
Dr. Markus Behmer ist Professor des Institutes für Kommunikationswissenschaft der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Zu seinen Forschungsgebieten gehören Medien- und Kommunikationsgeschichte sowie Journalismusforschung.
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