Desinformation als Gefahr
Desinformation kann das Vertrauen in die Medien untergraben, die demokratische Debatte beeinflussen und damit die freie Meinungsbildung gefährden.
Journalistische Sorgfaltspflichten gelten für Rundfunk und Telemedienangebote von Presseverlagen. Ihre Einhaltung kontrollieren die Landesmedienanstalten und der Deutsche Presserat. Seit 2020 gelten diese Pflichten nach § 19 Abs. 1 Medienstaatsvertrag auch für geschäftsmäßige, journalistisch-redaktionell gestaltete Online-Angebote, die regelmäßig Nachrichten oder politische Informationen veröffentlichen.
Grundsätze journalistischer Sorgfalt
Journalistisch-redaktionelle gestaltete Telemedien müssen den anerkannten Grundsätzen journalistischer Sorgfalt genügen und Nachrichten vor ihrer Verbreitung mit der gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit prüfen. Ein wichtiger Anhaltspunkt bei der Ermittlung der Sorgfaltspflichten ist der Pressekodex des Deutschen Presserats. Er enthält publizistische Regeln, die ein Mindestmaß an journalistischer Berufsethik sichern sollen. Zu diesen Pflichten gehören unter anderem:
- die Wahrheit und die Menschenwürde zu achten
- Werbung und Redaktion zu trennen
- Beachtung des Grundsatzes der Unschuldsvermutung
- die Persönlichkeitsrechte zu respektieren und vor Diskriminierungen zu schützen
- Trennung von Berichterstattung und Kommentar
Die Medienanstalten haben als Hilfestellung ein Merkblatt zum Thema „Journalistische Sorgfalt in Online-Medien“ erstellt, das über die obige Info-Spalte zum Download bereitsteht.