Ein Medienintermediär sammelt journalistisch-redaktionelle Inhalte Dritter, trifft eine Auswahl und macht sie der Allgemeinheit zugänglich.
Dienste wie Suchmaschinen (z.B. Google oder Yahoo), soziale Netzwerke (z.B. Meta/Facebook oder Instagram) sowie sonstige Plattformen, deren Medieninhalte in der Regel von ihren Nutzerinnen und Nutzern (z.B. LinkedIn oder X) erstellt werden, sind Medienintermediäre im Sinne des Medienstaatsvertrags (MStV).
Medienintermediäre und Meinungsbildung
Medienintermediäre verbreiten Inhalte, die die Meinungsbildung der Gesellschaft und unsere öffentliche Kommunikation beeinflussen können. Deshalb kommt ihrer Regulierung eine besondere Bedeutung zu.
Die Regulierung von Medienintermediären ist neu in den Medienstaatsvertrag (MStV), der seit November 2020 gilt, aufgenommen worden. Sie ist derzeit noch eine deutsche Besonderheit. Es wird aber zunehmend darüber nachgedacht, Plattformen auf europäischer Ebene zu regulieren.
Die Neuerung soll mit Hilfe des Transparenzgebots (§ 93 MStV) und des Diskriminierungsverbots (§ 94 MStV) Meinungsvielfalt sichern.
Die Aufsicht über Medienintermediäre wurde den Medienanstalten übertragen. Mehr Infos dazu gibt es auf der Website der Landesmedienanstalten.