Qualitätsprädikat für private Rundfunk- und Telemedienangebote: Bewegtbild- und Audioangebote sowie Telemedien, die einen besonderen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt leisten, sollen laut Medienstaatsvertrag auf Smart TVs und anderen Benutzeroberflächen leicht auffindbar sein. Das bedeutet: Diese Angebote bieten Nutzerinnen und Nutzern einen gesellschaftlichen Mehrwert (Public-Value) und sollen deshalb einfach und schnell zu finden sein. Alles, was Sie zur Platzierung dieser Angebote wissen müssen, geht aus den FAQs der Landesmedienanstalten hervor. Sie finden diese in unserer Infobar (Mehr zum Thema).
Den Auftrag, diese Angebote zu bestimmen, haben die staatsfern organisierten Medienanstalten bekommen. Denn die Vielfaltssicherung gehört zu ihren zentralen Aufgaben. Das zweite Bestimmungsverfahren 2024 ist abgeschlossen, die Listung ist auf der Website der Medienanstalten veröffentlicht und gilt für drei Jahre (siehe Link in der Infobar (Mehr zum Thema)). Die Medienanstalten haben aus mehr als 300 Anträgen diejenigen Angebote ausgewählt, die den Public-Value-Status erhalten. Die Kriterien dazu sind in der Public-Value-Satzung der Medienanstalten - siehe Downloads - zu finden.
Mehr als 70 Audio-, Bewegtbild- und Telemedienangebote davon haben ihren Sitz in Bayern oder sind dort genehmigt. Das entspricht einem Viertel aller gelisteten Medien mit Public-Value-Status.
Die Empfehlung zur Reihenfolge der Listung der Angebote ist – nach den gesetzlichen Vorgaben – im Dialog mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten entstanden, den die verfahrensführende Landesmedienanstalt für Medien NRW geführt hat. Anschließend musste die leichte Auffindbarkeit auf Smart TV-Geräten und anderen Benutzeroberflächen umgesetzt werden.