Qualitätsprädikat für private Rundfunk- und Telemedienangebote: Bewegtbild- und Audioangebote sowie Telemedien, die einen besonderen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt leisten, sollen laut Medienstaatsvertrag auf Smart TVs und anderen Benutzeroberflächen leicht auffindbar sein. Das bedeutet: Diese Angebote bieten Nutzerinnen und Nutzern einen gesellschaftlichen Mehrwert (Public-Value) und sollen deshalb einfach und schnell zu finden sein. Alles, was Sie zur Platzierung dieser Angebote wissen müssen, geht aus den FAQs der Landesmedienanstalten hervor. Sie finden diese in unserer Downloadbar.
Den Auftrag, diese Angebote zu bestimmen, haben die staatsfern organisierten Medienanstalten bekommen. Denn die Vielfaltssicherung gehört zu ihren zentralen Aufgaben. Das Bestimmungsverfahren 2021 ist abgeschlossen, die Listung ist auf der Website der Medienanstalten veröffentlicht und gilt für drei Jahre (siehe Link in der Infobar). Die Medienanstalten haben aus mehr als 300 Anträgen diejenigen Programme und Angebote ausgewählt, die den Public-Value-Status erhalten. Die Kriterien dazu sind in der Public-Value-Satzung der Medienanstalten - siehe Downloads - zu finden.
Mehr als 70 Audio-, Bewegtbild- und Telemedienangebote davon haben ihren Sitz in Bayern oder sind dort genehmigt. Das entspricht einem Viertel aller gelisteten Medien mit Public-Value-Status.
Die Empfehlung zur Reihenfolge der Listung der Angebote ist – nach den gesetzlichen Vorgaben – im Dialog mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten entstanden, den die verfahrensführende Landesmedienanstalt für Medien NRW geführt hat. Anschließend musste die leichte Auffindbarkeit auf Smart TV-Geräten und anderen Benutzeroberflächen umgesetzt werden. Dafür hat der Medienstaatsvertrag einen Zeitraum von sechs Monaten vorgesehen.
Als Koordinator des Fachausschusses der Medienanstalten für Infrastruktur und Innovation steht der Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien, Dr. Thorsten Schmiege, in engem Austausch mit den Anbietern von Benutzeroberflächen und deren Verbänden, damit die Umsetzung satzungskonform erfolgt.
Hier kann die Ausschreibung Public Value Bestimmungsverfahren 2024 nachgelesen werden. Einreichungsfrist war der 10. Oktober 2024.