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Aufsicht in der Praxis

Wenn die Medienanstalten in Radio, TV und Internet Verstöße gegen die Werbebestimmungen feststellen, können sie verschiedene entsprechende Sanktionen ergreifen. Diese reichen von einfachen Hinweisschreiben über Beanstandungen oder Bußgeldverfahren bis zu Untersagungen oder (bei Rundfunkveranstaltern) dem Lizenzentzug.
 

Prävention

Um wirksam und nachhaltig darauf hinzuwirken, dass die Werbebestimmungen eingehalten werden, setzt die BLM vor allem auf präventive Maßnahmen. Sie führt regelmäßig Workshops für Medienschaffende durch. Gibt Inhalteanbietern Auskunft über gesetzeskonforme Kennzeichnung. Und sensibilisiert Influencerinnen oder Influencer mit entsprechenden Informationen oder Broschüren.

Klassische Aufsichtsmaßnahmen und -verfahren wie Beanstandungen werden dann unumgänglich, wenn sich Inhalteanbieter wiederholt nicht an Vorgaben halten oder diese prinzipiell anzweifeln.

Tipp

In ihrem Online-Magazin OBACHT! berichtet die BLM halbjährlich von aktuell relevanten Werbe- und Aufsichtsthemen und beleuchtet bedeutende Einzelfälle der Werbeaufsicht. Die Frühlingsausgabe bietet zudem jeweils einen statistischen Überblick über die Werbeprüffälle, die die BLM im zurückliegenden Kalenderjahr bearbeitet hat.