Gemäß § 59 Abs. 4 Medienstaatsvertrag (siehe Download in der Infospalte) sind in den beiden bundesweit verbreiteten reichweitenstärksten Fernsehvollprogrammen nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts Fensterprogramme zur aktuellen und authentischen Darstellung lokaler Ereignisse des jeweiligen Bundeslandes aufzunehmen. Der Hauptprogrammveranstalter hat organisatorisch sicherzustellen, dass die redaktionelle Unabhängigkeit des Fensterprogrammveranstalters gewährleistet ist. Der Fensterprogrammveranstalter erhält eine gesonderte Zulassung.
Mit der Organisation der Fensterprogramme ist zugleich deren Finanzierung durch den Hauptprogrammveranstalter sicherzustellen. Dies erfolgt durch den sog. Finanzierungsbeitrag.
Die Landesmedienanstalten stimmen die Organisation der Fensterprogramme in zeitlicher und technischer Hinsicht unter Berücksichtigung der Interessen der betroffenen Veranstalter ab.
In Bayern sind über RTL und SAT.1 täglich folgende Fernsehfenster mit landesweiten und lokalen Programmen zu empfangen:
Sendezeiten | RTL-Television | SAT.1 |
Mo - Fr: | ||
17.30 - 18.00 Uhr | SAT.1 BAYERN | |
18.00 - 18.30 Uhr | Lokales Fenster | |
Sa: | ||
17.00 - 18.00 Uhr | SAT.1 BAYERN | |
17.45 - 18.45 Uhr | TV BAYERN LIVE |
Die lokalen RTL-Fensterprogramme sind Magazine mit ausgeprägtem lokalen Informationscharakter.
SAT.1 BAYERN ist ein tagesaktuelles Magazin mit Themen aus ganz Bayern; am Samstag wird ein Wochenendmagazin ausgestrahlt.
TV BAYERN LIVE (TBL) ist ein Informationsprogramm zum bayernweiten Geschehen mit Themen aus Politik, Wirtschaft, News, Kultur, Brauchtum, Sport, Kirche.