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Bericht des Vorsitzenden zur 11. Sitzung des Medienrats am 04.10.2018

04.10.2018 | 11 2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie in vielen anderen Lebensbereichen hat die am 25. Mai des Jahres in Kraft getretene EU-Datenschutzgrundverordnung umfangreiche Veränderungen auch für die Arbeit der BLM zur Folge. Dankenswerterweise hat die Geschäftsführung Wert darauf gelegt die Umsetzung praxisnah und schlank zu halten, wie in den verschiedenen Vorberatungen vom Verwaltungsrat über Grundsatz - und Beschließenden Ausschuss bis zur heutigen Tagesordnung in den Punkten 5. und 6. erkennbar wird. Zum anderen sind mit der Bestellung des Medienbeauftragten für den Datenschutz erhebliche Verpflichtungen auf die Landeszentrale delegiert worden, da damit auch die Zuständigkeit für alle bei uns lizensierten Sender vom Gesetzgeber übertragen wurde. Das erfordert natürlicherweise die Unabhängigkeit von Weisungen und die autonome Stellung des Beauftragten! Die letzte Entscheidung liegt nun aber bei Ihnen um die Vorgaben umsetzen zu können!

Im Beschließenden Ausschuss am 20.09. dieses Jahres stand neben diesem Thema der Entwurf des Medienstaatsvertrages zur Beratung an - den ich auch schon zuvor mit den Kollegen im Rahmen der Gremienvorsitzendenkonferenz GVK erörtert habe. Bundeseinheitlich werden als wesentliche Aspekte im Rahmen der Novellierung die Definition des Rundfunkbegriffs, die Plattformregulierung sowie Möglichkeiten zur Regulierung sogenannte Intermediäre in den Vordergrund gestellt. Herr Präsident Schneider wird dazu detailliert berichten!

Anlässlich eines Informationsbesuchs bei RTL und n-tv in Köln konnten sich die Vorsitzenden aus den Landesmedienanstalten einen unmittelbaren Eindruck von deren Arbeit und Zielvorgaben machen. Erläutert wurden beispielsweise auch Auswahlprobleme bei Zulieferungen von Dritten, ungeachtet einer speziell eingerichteten Prüfgruppe mit besonderen Erfahrungen mit "fake-news". Die Nachrichtenverbreitung sei trotz gelegentlich gegenteiliger Bewertungen eine klare Priorität im Sinne von Public Value Angeboten; das sei in der RTL-Gruppe auch eine anerkannte Voraussetzung für die Forderung nach privilegierter Auffindbarkeit. 

Ein am Rande der Tagung durchgeführter Besuch bei der "gamescom" bestätigte die Sinnhaftigkeit einer intensiven Beschäftigung mit diesen zunehmend mehr für alle Altersgruppen attraktiven Angeboten. Der aktuelle Diskurs um die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole in vermeintlichen geschichtsorientierten  Aufklärungsspielen, ist nur ein Aspekt der breiten Angebotsstruktur! In dem Computerspiel "Through the Darkest of Times" war erstmals im Rahmen von §86 StGB die sogenannte Sozialadäquanzklausel in Anspruch genommen worden um NS-Symbole zu verwenden. Die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein hat sich nunmehr engagiert gegen diese Beurteilung ausgesprochen und bei der zuständigen Hamburger Behörde interveniert.

Weitere Diskussionspunkte im Zusammenhang mit der Aufgabenentwicklung der Medienanstalten waren zudem eine erweiterte Plattformregulierung wie auch die Veränderungen der Übertragungswege, aber auch die Telemedienaufsicht, insbesondere die Werbekennzeichnung in Sozialen Medien. Allesamt Themen die hier bei uns in der BLM in guten Händen sind.

Soweit mein Bericht, vielen Dank.