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BLM-Medienrat schließt sich Antisemitismus-Definition der IHRA an

25.07.2019 | 47 2019

Wichtiges Signal: Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner heutigen Sitzung die Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) einstimmig angenommen. Im Rahmen dieser Allianz arbeiten 32 Staaten zusammen.

Für die Landeszentrale ist die Definition vor allem in der täglichen Prüfpraxis, bei der Programmbeobachtung und der Beanstandung von Inhalten wegen Verstoßes gegen journalistische Grundsätze oder Jugendgefährdung von Bedeutung. In den letzten Jahren beobachtet die BLM einen Anstieg der Prüf- und Aufsichtsverfahren im Bereich des Extremismus.

Walter Keilbart, der Vorsitzende des Medienrats der BLM: „Im Zeitalter der Digitalisierung ist es wichtiger denn je, verantwortungsvoll mit der Technisierung der Medien umzugehen. Dazu gehört, gegen Hass, Extremismus und Antisemitismus, der im Netz leider besonders gut gedeiht, Position zu beziehen. Die heutige Entscheidung, die IHRA-Definition anzunehmen, ist deshalb ein wichtiger Schritt.“

Siegfried Schneider, der Präsident der BLM: „Der Landeszentrale steht es gut an, sich der Antisemitismus-Definition anzuschließen und damit klar Haltung zu zeigen. Es geht es uns aber nicht nur darum, negative Aspekte zu thematisieren – wir wollen auch positive Beispiele in den Vordergrund rücken. So überlegen wir aktuell, „Jüdisches Leben in Bayern“ im Rahmen unserer Programmförderung zu einem Schwer­punktthema zu machen.“ Schneider verwies in dem Zusammenhang auch auf das Projekt „Justiz und Medien – konsequent gegen Hass“, das die BLM und das Bayerische Staatsministerium der Justiz jüngst ins Leben gerufen haben.

Die Definition der IHRA lautet: „Der Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden aus­drücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort und Tat gegen jüdische oder nicht-jüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtun­gen. Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein.“

Der Freistaat Bayern hatte – als erstes deutsches Land – diese international anerkannte Definition Anfang Mai angenommen, der Deutsche Bundestag bereits im Herbst letzten Jahres.

Kontakt:
Stefanie Reger
Tel.: (089) 638 08-315
stefanie.reger@blm.de