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Plattformen einbeziehen, Vorinstallation von Schutz-Programmen – Leitplanken für modernen Jugendmedienschutz - BLM-Präsident Siegfried Schneider: „Gesetzesentwurf des Bundes unzureichend“

13.02.2020 | 09 2020

Siegfried Schneider, der Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), hat im Rahmen der Medienratssitzung am 13. Februar den aktuell viel diskutierten Gesetzesentwurf von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey zur Modernisierung des Jugendmedienschutzes als „unzureichend“ kritisiert.

So plant Giffey zum einen den Ausbau der bestehenden Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in Bonn zu einer umfassenden Bundes­zentrale für Kinder- und Medienschutz. Inhaltlich steht im Kern des Entwurfs die Kennzeichnungspflicht von inländischen Film- und Spieleplattformen. Solche Plattformen erfassen jedoch bereits die Regelungen des geplanten Medienstaatsvertrags. Zudem läuft die Regelung ins Leere, da keine der in Deutschland ansässigen Video­sharing-Plattformen mehr als eine Million regelmäßige Nutzer hat – Plattformen mit dieser Relevanz sitzen im Ausland und werden nicht erfasst.

„Eine staatliche Medienaufsicht widerspricht der laut EU-Recht gebotenen Staatsferne und löst nicht die wirklichen Probleme. Wir bekommen keine Antworten auf die wirklich drängenden Fragen“, sagte Schneider.

Der BLM-Präsident nannte fünf konkrete Leitplanken für einen zukunfts­orientierten und wirksamen Jugendmedienschutz:

Zunächst sei eine klare Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern nötig. Nur so könne ein kohärenter Rechtsrahmen entwickelt werden. Giffeys Pläne sähen „zu weit gehende Kompetenzen des Bundes“ vor, betonte Schneider.

Auch Doppelstrukturen sind laut Siegfried Schneider zu vermeiden. Der Fokus solle auf bewährten Institutionen liegen, forderte Schneider: „In der Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten sind auch Vertreter von Bund und Ländern.“

Essenziell ist es außerdem, ausländische Anbieter in neue Regelungen zum Jugendmedienschutz einzubeziehen – denn hier gibt es die eklatantesten Rechtsverstöße. „Für einen effektiven Jugendschutz ist vor allem die Verantwortung von Plattformen wie YouTube oder Facebook notwendig. Diese sitzen im Ausland und werden vom Jugendschutzgesetz nicht erfasst“, so der BLM-Präsident.

Um lückenlosen Schutz auf allen Verbreitungswegen und Ausspielgeräten zu gewährleisten, sollten laut Schneider neben Inhalteanbietern, die für Alters­bewertungen zuständig sind, „vor allem auch Plattformbetreiber, die Schnittstellen für Jugendschutzprogramme bieten, und Betriebssystemhersteller zur Bereit­stellung von technischen Jugendschutz-Lösungen zur Verantwortung gezogen werden“.

Nicht zuletzt plädierte der BLM-Präsident für ein Modell zur Voreinstellung von Jugendschutzprogrammen je nach Gefährdung: „Opt-Out für absolut unzulässige, Opt-In für entwicklungsbeeinträchtigende Angebote.“

Siegfried Schneider bedauerte, dass es zum Jugendmedienschutz kaum Kooperation zwischen Bund und Ländern gibt. „Denn es existieren bereits Überlegungen der Länder, die in die richtige Richtung weisen.“

Informationen zu allen Ergebnissen aus der Medienrats-Sitzung vom 13.02.2020 finden Sie hier.
 

Kontakt:
Stefanie Reger
Tel.: (089) 638 08-315
stefanie.reger@blm.de