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Bericht des Vorsitzenden zur 23. Sitzung des Medienrats am 23.07.2020

23.07.2020 | 23 2020

Sehr geehrte Damen und Herren des Medienrats,
sehr geehrter Herr Präsident Schneider,
meine verehrten Damen und Herren,

auch auf der Bundesebene hat uns bei den für die in Berlin terminierten Sitzungen das Coronavirus einen Strich durch die Rechnung gemacht, und der Vorsitzende unserer Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) ist ebenso auf das Medium Videokonferenz ausgewichen. Das war unausweichlich und hat technisch gut funktioniert. Gleichwohl ist der persönliche Austausch unersetzlich und ich bin froh, dass auch der BLM-Medienrat heute wieder in Präsenz tagen kann.

Wichtigste Aufgabe der GVK war und ist es, die Anbieter in dieser teilweise existenzbedrohenden Krise zu begleiten und die Arbeit der Landesmedienanstalten zu flankieren. Es ist daher ein wichtiges Signal, dass wir einvernehmlich festgestellt haben, dass alle Bundesländer die besondere Stärke regionalen Rundfunks und des Regionalfernsehens für die Bevölkerung positiv bewerten. Das Wort von der Systemrelevanz gilt auch hier für den Zusammenhalt der Gesellschaft! Die meisten Länder haben – in unterschiedlichen Varianten - den teilweise dramatischen Ausfall von Werbeeinnahmen versucht zu überbrücken und Finanzhilfe angeboten. Ich bin so selbstbewusst zu behaupten, dass die Programme in Bayern – auch Dank des guten Austausches zwischen Politik und BLM – zielgenauer, schneller und vor allem umfangreicher für die Sender bereitgestellt werden konnten!

Noch sind wir aber keinesfalls über den Berg, denn wann und in welchem Umfang Werbung wieder gebucht wird, ist nur schwer abzusehen; es ist aber bekanntermaßen die wichtigste Einnahmequelle für unsere Sender. In dieser Hinsicht kann ich auch über gemeinsame Einschätzungen aller Landesmedienanstalten berichten. Nicht zuletzt deshalb gibt es aber eine vom Vorsitzenden der GVK angestoßene Diskussion über die Wahrnehmung derselben im politischen Raum auf der Ebene des Bundes. Immerhin 2 konnten in die jetzt vorliegende Fassung des Medienstaatsvertrages wichtige Sachfragen integriert werden, die dem Selbstverständnis des Ehrenamtes in seiner gesellschaftspolitischen Wächterfunktion, wie auch als Motor medialer Entwicklungen Rechnung tragen. Nun gilt es die rechtzeitige Beteiligung aufgrund des Medienstaatsvertrages zu beschließender Satzungen sicherzustellen. Vorbesprochen wurden dazu erste Fassungen der Gewinnspielsatzung, der Werbesatzung wie auch der Plattformsatzung. Nach wie vor schwierig gestalte sich die Rechtsgrundlage für Intermediäre, wo ein Konsultationsprozess der Medienanstalten eingeleitet worden sei.

Ein weiteres Thema der GVK ist das zunehmende Problem von "Desinformation" auf allen Ebenen der sozialen Netzwerke. Im MStV ist vorgesehen, dass die Medienanstalten bei Verstößen gegen die journalistische Sorgfaltspflicht nun auch im Onlinebereich tätig werden können. Ein von der Gesamtheit der Landesmedienanstalten getragenes Gutachten zum Thema Desinformation soll auf dem GVK-Symposium am 29. September 2020 wie auch im Rahmen eines online-Panels bei den Medientagen München präsentiert werden. Grundlage der Untersuchung ist die Überzeugung, dass die Gestaltung des demokratischen Medienraums die Grundwerte der Demokratie tangiert und somit nicht einzelnen Wirtschaftsunternehmen überlassen werden dürfe – auch bzw. gerade im Hinblick auf die tangierten Medienfreiheitsrechte! Neben der absichtlichen Verbreitung von unwahren Informationen, gibt es aber eine Vielzahl weiterer Spielarten von Desinformation, die in ihrer Terminologie und inhaltlichen Ausprägung trennscharf unterschieden und bewertet werden müssen. Ich bin gespannt welche Ergebnisse und praktischen Hinweise für die Umsetzung uns das Gutachten liefert.

Soweit mein kurzer Bericht - vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit!