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Grußwort von BLM-Präsident Siegfried Schneider zum bidt-Workshop „Vielfalt sichern – neue Regeln für ein hybrides Mediensystem“ am 24.09.2021 in der BLM

24.09.2021 | P&R 2021

Vielen Dank, sehr geehrter Herr Jenter,
meine sehr geehrten Damen und Herren, hier im Sitzungssaal des Medienrats der BLM und online, wo immer Sie dabei sind.

Es freut mich sehr, Sie heute zum Workshop „Vielfalt sichern – neue Regeln für ein hybrides Mediensystem“ begrüßen zu dürfen! Ich freue mich deshalb ganz besonders, weil ich mich in den vergangenen zehn Jahren an der Spitze der Landeszentrale stets für ein modernes Medienkonzentrationsrecht stark gemacht habe.

Für ein Medienkonzentrationsrecht, das der konvergenten Medienwelt mit ihren zusätzlichen Angeboten und Playern gerecht wird.

Gerne nutze ich die Chance, vor der hochkarätig besetzten Runde ein paar Anmerkungen zu diesem wichtigen Thema zu machen. Doch vorher möchte ich die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die uns heute an ihrer Expertise teilhaben lassen, und die Diskutanten hier in der Landeszentrale herzlich begrüßen:

Ein herzliches Grüß Gott…

  • … dem Forschungskonsortium um Frau Prof. Dr. Stark von der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz und Herrn Prof. Dr. Reinemann von der Ludwig-Maximilians-Universität München mit ihrem Team!
  • … Frau Prof. Dr. Just von der Universität Zürich mit ihrem Team, die im Rahmen des Projekts ein internationales Gutachten erstellt haben und wesentliche Erkenntnisse daraus vorstellen werden.
  • … Herrn Prof. Dr. Gostomzyk von der Technischen Universität Dortmund, der digital zugeschaltet ist. Gerne hätte ich auch Herrn Dr. Dreyer vom Leibniz-Institut für Medienforschung am Hans-Bredow-Institut, Hamburg, begrüßt; er musste krankheitsbedingt leider kurzfristig absagen.
  • …Herrn Prof. Dr. Müller-Terpitz von der Universität Mannheim, mit dem ich in den letzten Jahren gemeinsam in der KEK saß und schon viel zum Thema diskutiert habe.
  • … Frau Staatsrätin Karoline Gernbauer, die als Chefin der Staatskanzlei viele Jahre Bayern in der Rundfunkkommission vertreten hat.
  • … und meinen Nachfolger im Amt als BLM-Präsident, Herrn Dr. Thorsten Schmiege.

Ihnen allen vielen Dank für Ihr Engagement!

Unser Dank gilt selbstverständlich nicht zuletzt dem Bayerischen Forschungsinstitut für digitale Transformation (bidt) – stellvertretend Herrn Prof. Dr. Hess, der ebenfalls hier vor Ort ist.

Aber nun zum Thema:

Tatsache ist: Das aktuelle Medienkonzentrationsrecht ist nicht mehr zeitgemäß. Seit 1997 – und damit seit 24 [!] Jahren – gilt das Zuschaueranteil-Modell mit Blick auf das lineare Fernsehen.

Um die Grundlage eines modernen Konzentrationsrechts zu schaffen, hat die Landeszentrale bereits 2009 begonnen, mit eigenen Bordmitteln ein gattungsübergreifendes Gesamtmarktmodell zu entwickeln. So entstand der Medienvielfaltsmonitor, der bewusst an das bestehende Modell der Medienkonzentrationskontrolle anknüpft. Allerdings fließen neben den Zuschauermarkanteilen auch die Anteile der Medienunternehmen im Fernseh-, Radio-, Tageszeitungs-, und Zeitschriftenmarkt sowie im Markt der publizistischen Internetangebote ein.

Seit 2015 ist der Medienvielfaltsmonitor ein Gemeinschaftsprojekt der Landesmedienanstalten. Er dokumentiert kontinuierlich die Entwicklung der Rundfunk- und Medienlandschaft in Deutschland und sorgt für Transparenz ihrer strukturellen Vielfalt.

Dennoch hat es das Gesamtmarktmodell nicht in den neuen Medienstaatsvertrag geschafft. Ich bedaure das sehr, denn bisher ist mir auf Grundlage des bestehenden Konzentrationsrechts noch kein besseres Modell genannt worden. Dabei ist uns bewusst, dass die Messung der Meinungsmacht der Medienintermediären und deren mögliche Einbeziehung in unseren Medienvielfaltsmonitor eine noch offene Frage ist.

Auf der Suche nach möglichen Ansätzen hierzu haben wir entschieden, das Forschungskonsortium bei der Ausschreibung des bidt zum Thema „Wie kann eine medienspezifische Konzentrationskontrolle zukünftig aussehen?“ zu unterstützen.

Das Projekt läuft seit Frühjahr 2020. Heute wollen wir gemeinsam eine erste Bestandsaufnahme machen, wie eine zeitgemäße Regulierung von Meinungsmacht aussehen kann.

Denn die Sicherung der Medienvielfalt in der digitalen Welt ist wichtiger denn je.

Und das völlig zu Recht. Schließlich wurde die Meinungsfreiheit mit der Verankerung als Grundrecht in Artikel 5 des Grundgesetzes quasi zur Bedingung von Demokratie erklärt. Daraus leitet sich unmittelbar der verfassungsrechtliche Auftrag ab, durch gesetzgeberische Maßnahmen Meinungsvielfalt zu gewährleisten, also vorherrschende Meinungsmacht zu verhindern und die Freiheit der Meinungsbildung zu ermöglichen.

Kernaufgabe der Medienpolitik ist es, Konzentrations- und Monopolisierungstendenzen frühzeitig zu erkennen. Es gilt, einen zu großen Einfluss bestimmter Gruppen oder einzelner Personen auf die Meinungsbildung zu verhindern.

Diese Norm und dieser Auftrag gelten nach wie vor, auch wenn sich die Medienwelt im Zuge der Digitalisierung radikal verändert hat. Längst sind die Vermittlung und Einordnung politischer Information und gesellschaftlich relevanter Themen nicht mehr den klassischen Medien und traditionellen journalistischen Quellen vorbehalten. Neue Meinungsmacher treten auf, ihr Publikum erreichen sie über die sozialen Medien – die allem und jedem eine Plattform bieten.

Keine Frage – diese Entwicklungen bringen echte Chancen für die Meinungsvielfalt mit sich. Man muss die neuen Angebote aber im Blick haben. Die zentrale Frage ist daher: Wie kann das Funktionieren politischer Öffentlichkeit im digitalen Zeitalter gesichert werden?

Einig ist man sich: Medienintermediäre wie Google, Facebook, Twitter und Co. müssen in die Regulierung einbezogen werden! Seit Jahren wird kontrovers diskutiert, wie groß ihre Meinungsmacht wirklich ist. Konsens wiederum besteht darin, dass sie den öffentlichen Diskurs beeinflussen – nicht ohne Grund investieren alle Parteien im aktuellen Bundestagswahlkampf erhebliche Anteile ihrer Budgets in Social Media...

Das ist erst einmal gut. So können auch Zielgruppen angesprochen werden, die über die klassischen Kanäle nur schlecht oder gar nicht mehr erreicht werden. Doch andererseits muss man grundsätzlich fragen: Wie frei sind Meinungen tatsächlich, wenn Unternehmen wie Twitter und Facebook darüber entscheiden, wer welche Nachrichten zu sehen bekommt oder gar, wer vom Netz genommen wird? Diskutiert wird das v.a. seit der Sperrung der Accounts von Donald Trump, ganz egal, wie man dazu stehen mag.

Seit Jahren beobachten die Landesmedienanstalten in der Mediengewichtungsstudie die zunehmende Relevanz der Medienintermediäre bei der Nutzung von Informationen. Gleichzeitig werden auch die Informationsangebote der klassischen Medienanbieter immer häufiger online genutzt. Sie sind damit verstärkt auch auf Google, Facebook & Co. angewiesen, um wahrgenommen zu werden. Die Frage nach der Macht und nach der Verantwortung der Plattformen stellt sich also dringender denn je.

Mit dem neuen Medienstaatsvertrag haben die Länder das Problem angepackt. Medienintermediäre sind erstmals in die Regulierung einbezogen. Einmalig in Europa sind sie in Deutschland verpflichtet, ihre Such- und Sortierlogiken offenzulegen und journalistisch-redaktionelle Angebote diskriminierungsfrei darzustellen. Damit sind die Länder einen wichtigen Schritt in Richtung zeitgemäße Regulierung gegangen.

Doch am Ziel sind wir damit nicht. Denn Transparenzgebot und Diskriminierungsverbot allein können vorherrschende Meinungsmacht nicht verhindern. In einer sich rasant wandelnden digitalen Welt Meinungsvielfalt zu sichern, ist vielmehr eine Aufgabe, die sich kontinuierlich ändert. Deshalb braucht es neue Antworten!

Die aktuellen Ergebnisse der Mediengewichtungsstudie der Medienanstalten machen es einmal mehr deutlich: Voraussichtlich schon kommendes Jahr werden sich in Deutschland mehr Menschen über das Internet zum Zeitgeschehen informieren als über das Fernsehen – und zwar in der Gesamtbevölkerung. Bei den Jüngeren unter 50 Jahren ist das längst der Fall.

Wir brauchen neue Regeln für ein hybrides Mediensystem. Deshalb fördert die BLM gemeinsam mit dem bidt dieses Projekt, das heute im Mittelpunkt steht. Im Sinne einer zeitgemäßen Regulierung von Meinungsmacht. Sie sollte in der kommenden Überarbeitung des MStV angegangen werden.

So wünsche ich uns allen eine inspirierende Veranstaltung und spannende Erkenntnisse! Vielen Dank.