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Bekanntmachung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) vom 18. März 2022 - Förderung innovativer Audio- und Bewegtbild-Projekte

18.03.2022 | 04 2022

Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) initiiert und fördert in 2022 innovative Audio- und Bewegtbild-Projekte im lokalen Rundfunk in Bayern. Ziel ist es, die Attraktivität und Bedeutung der lokalen und regionalen Rundfunkprogramme hervorzuheben und deren Zukunftsfähigkeit in der digitalen Medienwelt zu unterstützen. Es sollen neue Audio- oder Bewegtbildinhalte entstehen und durch die Verlängerung der Rundfunkprogramme in digitale Kanäle oder soziale Medien sowie unter Berücksichtigung neuer technologischer Entwicklungen neue Zielgruppen erschlossen werden. Insgesamt stehen Fördermittel in Höhe von 50.000 EUR zur Verfügung.

Förderinhalte

Förderfähig sind neu entwickelte Audio- oder Bewegtbildinhalte, die in lokalen und regionalen Rundfunkprogrammen eingebracht werden und die neue digitale Möglichkeiten oder Technologien bei der Produktion oder Verarbeitung nutzen. Es können auch crossmedial verbreitete Inhalte oder Social-Media-Inhalte sein, die sich auf Audio- oder Bewegtbildinhalte in den lokalen und regionalen Rundfunkprogrammen beziehen.

Förderbewilligung

Über die Förderbewilligung entscheiden die zuständigen Gremien der Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM). Die Anzahl der geförderten Projekte hängt von der Bewerbungslage und der Höhe der jeweils beantragten Mittel ab. Pro Projekt können bis zu 10.000 EUR bewilligt werden, wobei der Eigenanteil der Antragstellenden bei mindestens 50 Prozent liegen muss. Die BLM behält sich vor, eine Förderzusage auch dann nicht zu erteilen, wenn alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Bewerbung

Für die Innovationsförderung der BLM können sich lokale und regionale Hörfunk- und Fernsehanbieter in Bayern, genehmigte Spartenanbieter und Zulieferer und von der BLM genehmigte Internet-Radio- oder TV-Anbieter mit lokaler/regionaler Ausrichtung in Bayern ab sofort bewerben. Der Antrag steht Ihnen am Ende der Seite zum Download zur Verfügung. Die Teilnahmebedingungen finden Sie weiter unten.

Die Anträge müssen auf dem Formular der Landeszentrale, versehen mit Originalunterschrift, spätestens am Montag, den 25. April 2022 (Ausschlussfrist gemäß Nr. II.1.1. der Teilnahmebedingungen), schriftlich eingehen.

Bayerische Landeszentrale für neue Medien 
Kontakt für Rückfragen  Stichwort: Innovationsförderung       
Programmförderung@blm.de  
Heinrich-Lübke-Str. 27 l 81737 München             


​​​​​​​Teilnahmebedingungen

  1. Allgemeine Beschreibung des Förderbereichs

I.1. Zweck der Förderung

Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) initiiert und fördert in 2022 innovative Audio- und Bewegtbild-Projekte im lokalen Rundfunk in Bayern. Ziel ist es, die Attraktivität und Bedeutung der lokalen und regionalen Rundfunkprogramme hervorzuheben und deren Zukunftsfähigkeit in der digitalen Medienwelt zu unterstützen. Es sollen neue Audio- oder Bewegtbildinhalte entstehen und durch die Verlängerung der Rundfunkprogramme in digitale Kanäle oder soziale Medien sowie unter Berücksichtigung neuer technologischer Entwicklungen neue Zielgruppen erschlossen werden.

I.2. Gegenstand der Förderung

Förderfähig sind in lokalen und regionalen Rundfunkprogrammen eingebrachte Audio- oder Bewegtbildinhalte, die eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Entwicklung neuer Formate oder Produkte zur Stärkung des lokalen Rundfunks.
  • Nutzung neuer digitaler Möglichkeiten oder neuartiger Technologien, um Audio- oder Bewegtbildinhalte zu produzieren oder zu verbreiten.
  • Neue, crossmediale Produktionen/Formate.
  • Formate, in denen unter Einbeziehung neuer Technologien eine besondere Interaktion mit den Zuhörenden/Zuschauenden stattfindet.
  • Formate, mit denen neue, sehr spezifische Zielgruppen angesprochen und neue Communities gebildet werden.

Förderfähig sind zudem neue crossmedial verbreitete Inhalte bzw. Social-Media-Inhalte, die sich auf Audio- oder Bewegtbildinhalte in den lokalen und regionalen Rundfunkprogrammen beziehen.

Sowohl lokale Formate als auch gemeinsame, gebietsübergreifende Formate sowie Kooperationen mit anderen Anbietern/Organisationen/technischen Dienstleistern sind möglich.

Bereits duch die BLM oder andere Fördergeber geförderte oder nach Art. 23 BayMG betraute Programme sind von der Förderung ausgeschlossen. Innovative Weiterentwicklungen dieser Programme in andere, z.B. digitale Bereiche, sind jedoch förderfähig.

I.3. Zuwendungsempfänger:

Fördermittel können gewährt werden an:

  • Lokale und regionale Hörfunk-Anbieter in Bayern
  • Lokale/regionale Fernsehanbieter in Bayern, sofern es sich nicht um bereits nach Art. 23 BayMG betraute Angebote handelt und kein Fall der innovativen Weiterentwicklung des Programms vorliegt.
  • Genehmigte Spartenanbieter und Zulieferer in Bayern (HF/TV)
  • Genehmigte Internet-TV- oder -Radio-Anbieter mit lokaler/regionaler Ausrichtung in Bayern

I.4. Förderzeitraum

Der Förderzeitraum umfasst maximal zwölf Monate ab Zeitpunkt der Förderzusage. Mit der Maßnahme darf vor Zusage der Förderung (mittels Bescheid) oder vor Erlaubnis des vorzeitigen Maßnahmebeginns nicht begonnen werden.

I.5. Fördermodalitäten

I.5.1. Art der Förderung

Die Mittel werden als Projektförderung in Form eines Zuschusses zur anteiligen Finanzierung (Anteilsfinanzierung) gewährt.

I.5.2. Höhe der Förderung

Pro Projekt können bis zu 10.000 EUR beantragt werden. Jedes Projekt, das eine

Förderzusage erhält, kann anteilig mit einem Festbetrag auf Basis der projektbezogenen Kosten gefördert werden, wobei mindestens fünfzig Prozent als Eigenleistung einzubringen ist.

I.5.2. Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähige Kosten sind die Aufwendungen, die im Förderzeitraum unmittelbar für die Herstellung des Förderangebots entstehen. Diese Kosten umfassen die durch die Herstellung des Förderangebots veranlassten Einzelkosten (direkte Kosten), sowie die der Herstellung des Förderangebots zuzurechnenden Gemeinkosten (indirekte Kosten). Unbare Eigenleistungen in Form von Eigenarbeit oder Arbeit ehrenamtlich Tätiger steht Kosten gleich und kann mit einem Betrag von 10,00 Euro pro Stunde bewertet werden.

I.5.2. Nicht zuwendungsfägige Kosten

Nicht zuwendungsfähig sind insbesondere Kosten, die das übliche Maß von vergleichbaren Hörfunk- oder Fernsehproduktionen erheblich überschreiten.

Nicht zuwendungsfähig sind Leitungs- oder Satellitenkosten für die Zulieferung des Programms oder von Programmteilen zum Sender oder zur Einspeisung ins BK-Netz sowie technische Übertragungs- und Verbreitungskosten. Kosten sind auch insoweit nicht zuwendungsfähig, als sie durch sonstige direkte Fördermaßnahmen der öffentlichen Hand finanziert wurden.

  1. Verfahren

II.1. Anträge

II.1.1. Adressat und Frist

Anträge auf Förderung sind bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (Landeszentrale), Heinrich-Lübke-Straße 27, 81737 München, zu stellen. Die Landeszentrale kann für die Stellung von Anträgen auf Förderung aus Mitteln des laufenden Haushaltsjahres durch Bekanntmachung in ihrem Internetangebot eine Ausschlussfrist setzen.

II.1.2. Angaben

Die Anträge sind auf dem bei der Landeszentrale erhältlichen Formblatt unterzeichnet in Papierform einzureichen.
Den Anträgen ist eine

  • ausführliche und umfassende inhaltliche Projektbeschreibung mit Begründung des Innovationswerts sowie ein Zeitplan beizufügen.
  • Außerdem ist eine Kostenkalkulation (für die Erstellung des Formats als auch für die weitere Online-/Social-Media-Verwertung) und ein Finanzierungsplan, der die Gesamtfinanzierung nachweist, beizufügen. 

II.1.3. Formfehler

Fehlen Angaben oder Unterlagen zum Antrag nach Nr. II.1.2., so gilt dieser als nicht gestellt, wenn Antragstellende die fehlenden Angaben und Unterlagen nicht bis zur Antragsfrist gem. Nr. II.1.1. nachreichen; darauf wird in der Bekanntmachung nach Nr. II.1.1. hingewiesen. Sonstige unvollständige Anträge gelten als nicht gestellt, sofern Antragstellende sie trotz einer mit Frist versehenen Aufforderung nicht vervollständigt.

          II.1.4. Prüfung
Die Landeszentrale prüft die eingereichten Anträge auf ihre Vollständigkeit und sachliche Richtigkeit. Im Einzelfall können weitere Darlegungen und Nachweise verlangt werden.

II.2. Entscheidung über die Förderanträge

Über Förderanträge entscheiden die zuständigen Ausschüsse der Landeszentrale. Vor den Förderentscheidungen kann durch die Landeszentrale ggf. eine Vorstellung ausgewählter Projekte durch die Antragstellenden veranlasst werden.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Hinsichtlich des Gesamtumfangs der Zuschussbewilligungen sind die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel maßgeblich.

II.3. Zuwendungsbescheid und Auszahlung

II.3.1. Zuwendungsbescheid

Die Landeszentrale erlässt den Zuwendungsbescheid und wickelt die Vergabe der Mittel ab.

II.3.2. Auszahlung

Die Fördermittel werden zu Beginn des Projekts nach der Förderzusage ausbezahlt.

II.4. Verwendungsnachweis:

Der Verwendungsnachweis ist bis spätestens sechs Monate nach Beendigung des Förderzeitraums gegenüber der Landeszentrale zu führen und umfasst folgende Nachweise:

  • Bericht des geförderten Anbieters zum Abschluss des Projekts. Darin enthalten:
  • Programmliche Beschreibung des Projekts: Vorhaben, Verlauf, Ergebnis
  • Bei crossmedialen Projekten: Links zu entsprechenden Plattformen, Social-Media-Aktionen, etc.
  • Wirtschaftlicher Verwendungsnachweis: Aufführung der entstandenen Kosten für das Projekt; zahlenmäßiger Nachweis durch Einnahmen/Ausgaben-Aufstellung
  • Audio- bzw. Bewegtbild-Mitschnitte der entstandenen Formate oder sonstige geeignete Dokumentationen bei crossmedialen Projekten

Sofern das Projekt nicht umgesetzt werden kann, behält sich die Landeszentrale vor, den Förderbescheid ganz oder teilweise zu widerrufen. Die Fördermittel sind zu erstatten, soweit ein Zuwendungsbescheid nach Verwaltungsverfahrensrecht (Art. 43, 48, 49, 49 a BayVwVfG) oder anderen Rechtsvorschriften unwirksam ist oder mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen oder widerrufen wird.