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Medienrat erteilt Genehmigung für ran.de - Zunächst Befristung auf drei Monate

31.03.2022 | 13 2022

Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat der Seven.One Entertainment Group GmbH in seiner heutigen Sitzung die Genehmigung zur Verbreitung des bundesweit ausgerichteten Fernsehspartenprogramms ran.de erteilt. Die Genehmigung wird zunächst auf drei Monate befristet. Hintergrund für die Befristung sind die aktuelle Prüfung der von Media For Europe (MFE) angezeigten Änderungen der Beteiligungsverhältnisse bei der Seven.One Entertainment Group GmbH und deren medienrechtliche Auswirkungen.

„Wir wollen den anstehenden Prüfungen der Beteiligung von MFE nicht vorgreifen und keine vollendeten Tatsachen schaffen. Daher wird die Genehmigung zunächst bis zur Medienrats-Sitzung am 14. Juli befristet“, sagt Dr. Thorsten Schmiege, Präsident der BLM. „Die BLM übt dabei ihre programmliche Verantwortung auf Basis des bayerischen Trägerschaftsmodells aus. Im Anschluss werden sich nun noch die bundesweiten Gremien mit dem Vorgang befassen.“

MFE hatte der BLM Anfang März Änderungen der Beteiligungsverhältnisse an der Seven.One Entertainment Group GmbH
– einer Tochtergesellschaft der ProSiebenSat.1 Media SE – angezeigt. Auch wenn der genaue Anteil noch nicht ganz festzustehen scheint, ist klar: Die Schwelle von 25 Prozent und damit die Grenze einer maßgeblichen Beteiligung wird überschritten.

Diese Anzeige wird nun in bundesweiten Prüfverfahren geprüft. Zunächst wird die Stimmrechtsmitteilung in der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) behandelt. Nach einer Beteiligungsveränderung sind zudem die Zulassungsvoraussetzungen durch die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) erneut zu prüfen. Beide Verfahren zusammen werden voraussichtlich wenige Monate dauern.

Um mehr Klarheit mit Blick auf das zum 1. April novellierte Bayerische Mediengesetz (BayMG) zu bekommen, bereitet die Landeszentrale gerade eine Anhörung zu den im Freistaat genehmigten Angeboten der Seven.One Entertainment Group GmbH vor. Dabei soll zum einen dem Thema Staatsferne nachgegangen werden, sowie der Frage, wie unabhängig ProSiebenSat.1 in Programmfragen von MFE ist und welche Änderung durch die Erhöhung der Stimmrechtsbeteiligung in Bezug auf das sogenannte „Informationsgefüge in Bayern“ zu erwarten ist.

Droht eine Beeinträchtigung des Informationsgefüges – in quantitativer oder qualitativer Hinsicht, kann die BLM nach dem neuen BayMG Maßnahmen ergreifen. Zu möglichen Maßnahmen, die einzeln oder in Kombination angewandt werden können, zählen vor allem Vorkehrungen, die ein verbindliches Programmschema oder die Einrichtung eines Programmbeirats vorsehen können. Aber auch Stimmrechtsbeschränkungen in Programmfragen oder die Begrenzung des maßgeblichen Einflusses einzelner Gesellschafter in den Organen des Anbieters sind im Gesetz vorgesehen.

Alle weiteren Informationen zur Medienratssitzung am 31. März finden Sie hier.

Kontakt:
​​​​​​​Stefanie Reger
Pressesprecherin
Tel. 089/63808-315
stefanie.reger@blm.de