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Schutz lokaler Werbemärkte für Vielfalt im Rundfunk unverzichtbar - BLM-Marktbefragung zeigt: Regelung zum Schutz lokaler Meinungsvielfalt ist wirksam

22.02.2023 | 11 2023

Die lokalen Radio- und TV-Sender in Bayern rechnen mit empfindlichen, teilweise existenzbedrohenden Einbußen bei den Werbeerlösen, sollten auch überregional ausgerichtete Angebote regionalisierte Rundfunk­werbung ausstrahlen dürfen. Zu diesem Fazit kommt eine Schwerpunkt­studie der Bayerischen Lan­des­zentrale für neue Medien (BLM) auf Basis einer Marktbefragung.

„Die Marktbefragung belegt, dass ohne den Schutz lokaler Werbemärkte durch den Medienstaatsvertrag erhebliche Einbußen für lokale und regionale Rundfunkanbieter drohen“, so BLM-Präsident Dr. Thorsten Schmiege. Bei etwa Dreiviertel der Anbieter überschreiten die möglichen Verluste den Kostendeckungsgrad. „Eine Existenzbedrohung kann nicht ausgeschlossen werden, zumal berücksichtigt werden muss, dass nach fast drei Jahren krisenbedingter Umsatzrückgänge Reserven oder Einsparpotenziale aufgebraucht sind.“

Laut Schmiege bestätigen die Ergebnisse, dass die Regelung im Medienstaatsvertrag (MStV) zu regionalisierter Werbung in bundes­weiten Programmen ein wirksames Instrument zur Sicherung lokaler Meinungs­vielfalt ist.

Eine weitere Erkenntnis aus der Befragung: Trotz zunehmender Bedeutung digitaler Werbeformen kann Online-Werbung derzeit, aber auch mittel- bis langfristig aus Sicht der lokalen Rundfunkanbieter die klassischen Werbespots nicht ersetzen und damit Rentabilitätseinbußen nicht auffangen.

Als Folge dauerhafter Rentabilitätsein­bußen droht ein empfindlicher Verlust von Qualität und damit eine Gefährdung von Akzeptanz und Reichweite des lokalen Rundfunks.

Kontakt:
Bettina Pregel
Tel. (089) 638 08-318
bettina.pregel@blm.de