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Bericht des Präsidenten zur 7. Sitzung des Medienrats am 25.05.2023

25.05.2023 | 07 2023

MFE: Beteiligungserhöhung auf über 25% an ProSiebenSat.1 Media SE

Die Medienholding MFE– MediaForEurope erhöht – nach einigem Hin und Her – nun doch ihre Beteiligung an der ProSiebenSat.1 Media SE auf über 25 Prozent. So hatte sie vorletzte Woche bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) angezeigt, dass man beabsichtige, durch Transaktionen die derzeitige Beteiligung an der ProSiebenSat.1 Media SE von derzeit 22,72% des Grundkapitals auf 26,6% des Grundkapitals zu erhöhen.

Wie geht es jetzt weiter? Nachdem die 25%-Schwelle überschritten ist, wird das KEK-Prüfverfahren wiederaufgenommen. Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) der Medienanstalten hatte sich ja im Herbst 2022 ausdrücklich vorbehalten, bei Überschreitung der 25%-Schwelle erneut unter medienkonzentrations­rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen.

Parallel wird sich auch die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medien­anstalten mit dem Thema befassen. Die ZAK wird sich die Beteiligungserhöhung vor allem unter dem Gesichtspunkt der Staatsferne anschauen; dieses verfassungsrechtlich verankerte Gebot ist auch im Medienstaatsvertrag (MStV) festgeschrieben. Silvio Berlusconi ist – als italienischer Senator und führende Kraft in einer an der italienischen Regierung beteiligten Partei – staatsnah im Sinne der Rechtsprechung des Bundes­verfassungsgerichts. Insofern ist die Gefahr der Einflussnahme auf die TV-Programme der Sendergruppe im Blick zu behalten.

Leider ist der MStV, gerade bei ausländischen Beteiligungen, seinem Wortlaut nach nicht ganz so eindeutig. Das wird auch im Rahmen der ZAK-Befassung zu diskutieren sein.

Audio-Strategie 2025: Wie geht es weiter?

Wir alle wollen Audio über 2025 hinaus in eine gute digitale Zukunft führen – darin war sich der Medienrat bei der letzten Befassung aller Ausschüsse mit der Audio-Strategie 2025 und einer zusätzlichen Infoveranstaltung nach Ostern einig.

Zur Erinnerung: Der Medienrat muss bis Ende des Jahres entscheiden, wie mit den 2025 auslaufenden UKW-Zuweisungen umgegangen werden soll. Nicht zu entscheiden, hieße ein Auslaufen von UKW – was zum jetzigen Zeitpunkt die Wenigsten wollen. Umgekehrt begegnet auch die Ausschreibung mit einer Verlängerungsmöglichkeit um zehn Jahre rechtlichen Bedenken und stößt bei den Anbietern auf wenig Gegenliebe.

Um nun bei der Entwicklung einer Migrationsstrategie weiter voranzukommen, werden wir uns – wie auch in den Ausschüssen entschieden – zeitnah mit Anbietervertretern und dem BR an einen Runden Tisch setzen. Hier wollen wir ganz konkret die Meilensteine diskutieren, die erfüllt sein müssen, um eine sinnvolle Migration von UKW nach DAB+ zu gewährleisten.

Ziel muss es sein, dem Medienrat bis zum Herbst einen Vorschlag vorzulegen.

Reform öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Anhörung im Bayerischen Landtag

Bereits in der März-Sitzung hatte ich Ihnen kurz meine Position in der Reformdebatte um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erläutert. Vorletzte Woche [10.05.2023] nun hatte ich die Gelegenheit, diese Positionierung als Sachverständiger vor dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst des Bayerischen Landtags, auf Antrag der CSU und der Freien Wähler, vorzutragen.

Mehr Kooperation, mehr Fokussierung, stringente Aufsicht sind aus meiner Sicht die TOP 3 für einen Neustart des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dieser Reformansatz wurde von weiteren geladenen Sachverständigen geteilt – z.B. auch von Prof. Dr. Jürgen Kühling, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Universität Regensburg und Vorsitzender der Monopolkommission der Bundesregierung. Er war übrigens auch bei unserem Rechtssymposium zum Thema Künstliche Intelligenz (dazu komme ich später noch) zu Gast.

Einig waren sich alle Teilnehmenden darin: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist unverzichtbar, muss sich aber fundamental wandeln und weiterentwickeln, damit er effizient und wieder in der Breite der Gesellschaft akzeptiert ist.

Dabei ist aus meiner Sicht ein ganz zentraler Punkt: Wenn man die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks diskutiert, muss man auch die zweite, private Säule unseres dualen Rundfunksystems mit einbeziehen. Denn die Änderung von Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat immer auch Folgewirkungen für unser duales System.

Mehr Transparenz dank 4. Medienänderungsstaatsvertrag?

Auch mein nächster Punkt hat mit der Reform der öffentlich-rechtlichen Sender zu tun: Bereits im letzten Medienrat hatte ich kurz vom 4. Medienänderungsstaatsvertrag (MÄndStV) gesprochen. Die Ministerpräsidenten der Länder haben ihn vergangene Woche unterschrieben; am 1. Januar 2024 soll er in Kraft treten.

Dieser 4. Medienänderungsstaatsvertrag ist ein Compliance-Staatsvertrag, der aufgrund der Geschehnisse beim rbb verfasst wurde: Mit Inkrafttreten werden für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk künftig strengere und einheitliche Regeln in Sachen Transparenz, Gremienkontrolle und regelgerechtes Verhalten gelten.

Für mich ist der 4. Medienänderungsstaatsvertrag ein Signal dafür: Auch die Landeszentrale sollte ihre Compliance-Bestimmungen, an denen der Medienrat ja schon ein bisschen geschraubt hatte, nochmals unter die Lupe nehmen. Denn wir wollen und müssen uns unangreifbar machen. So kann schon der Anschein, dass Gremienmitglieder individuelle Interessen verfolgen, schädlich sein….

Bündnis für Toleranz / Federführung der BLM bei neuem Jahres-Schwerpunkt

Die BLM verstärkt ihr Engagement gegen Hass und Intoleranz in – sozialen – Medien: Sie intensiviert die bestehende Kooperation mit dem Bayerischen Bündnis für Toleranz und wird federführender Partner für das neue Jahres-Schwerpunktthema mit dem Arbeitstitel „Hass und Intoleranz in den (sozialen) Medien“ des Bündnisses. Es ist kein Zufall, dass bei der Plenarsitzung des Bündnisses Ende April in der BLM Einigkeit darüber bestand, das Thema Medienkompetenz in Zukunft stärker in den Fokus zu rücken.

Mein ganz herzlicher Dank an dieser Stelle noch einmal an Frau Knobloch! Sie haben damals als Mitglied unseres Medienrats 2021 die Initiative ergriffen, dass die BLM dem Bayerischen Bündnis für Toleranz beitritt. Eine wichtige Initiative! Denn Flagge zeigen gegen Extremismus, Antisemitismus und Hass in den Medien ist schon immer ein zentrales Anliegen der BLM. Umso mehr freut es mich, dass Sie im Rahmen der Plenarsitzung hier in der Landeszentrale als Gründungsperson des Bündnisses geehrt wurden!

Als BLM bringen wir nicht nur aus unserem Kampf gegen Hass und Hetze im Netz viel Know How für die verstärkte Zusammenarbeit mit dem Bündnis mit. Auch unser Engagement für die Initiative ,Justiz und Medien – konsequent gegen Hass‘ und unsere medienpädagogische Expertise machen uns zu einem sehr kompetenten Partner. Ich freue mich auf diese neue Kooperation!

Anzeige BMW

Es ist bemerkenswert: Als erster bayerischer Automobilhersteller hat die Bayerische Motoren Werke AG (BMW) ihre Benutzeroberfläche in BMW und Mini bei der BLM angezeigt. Nach dem MStV müssen Anbieter Medienplattformen oder Benutzeroberflächen bei der für sie zuständigen Landesmedienanstalt anzeigen.

Was haben Automobilhersteller mit Medienregulierung zu tun? Sehr viel, wenn man bedenkt, welche wichtige Rolle das Auto für die Radionutzung und den direkten Zugang zu lokalen Nachrichten oder aktuellen Warnmeldungen spielt.

BMW geht mit der Anzeige bei der BLM mit gutem Beispiel voran. Denn Radio muss im Auto jederzeit und einfach auffindbar sein.

Rückblick KI-Symposium

Einige von Ihnen konnten es einrichten und waren bei unserem zweitägigen Symposium in Kooperation mit dem Institut für Urheber- und Medienrecht e.V. (IUM) Ende April in der BLM. Das Thema, das wir bereits festgelegt hatten, bevor Chat GPT in aller Munde war, hätte aktueller nicht sein können: „Künstliche Intelligenz: Herausforderungen für das Medienrecht“. Der erste Teil „Anforderungen an die Medienregulierung“ fand am 27. April in der BLM statt, der zweite Teil „Herausforderungen von ADM-Systemen im (privaten) Medienrecht“ am Tag darauf im Münchner Literaturhaus.

Was mir besonders wichtig war: Wir wollten uns dem Thema KI bewusst ergebnisoffen nähern. Das bedeutet, Künstliche Intelligenz nicht nur als drohende Gefahr für den Menschen zu sehen, sondern auch ihre Chancen zu nutzen. Ich finde – und so waren auch die vielen positiven Rückmeldungen – diesem Ansatz wurde das hochkarätig und interdisziplinär besetzte Symposium mit vielen spannenden Anwendungsbeispielen mehr als gerecht.

Das Fazit? Künstliche Intelligenz braucht eine verantwortungsvolle Regulierung. Gesetzgeber und Aufsicht müssen den Spagat schaffen zwischen der Ermöglichung von Innovation und der Übernahme von Innovationsverantwortung.

Wer die Veranstaltung verpasst hat: der Livestream ist online – zu finden auf YouTube und als Link auf der BLM-Veranstaltungsseite im Web.

Rückblick Aktivitäten in Medienpädagogik und Nutzerschutz

Seit Ostern gab es viele Aktivitäten der Landeszentrale in den Feldern Medienpädagogik und Nutzerschutz – zu viele, um sie alle einzeln aufzuzählen. Deshalb an dieser Stelle abschließend nur ein paar Stichpunkte:

Am 18. April fand die Veranstaltung „Gefährliche Verschwörungs-Geschichten: Beiträge zu Medienthemen in Leichter Sprache“ in der BLM statt – quasi im Nachgang zur Publikation unserer gleichnamigen Broschüre. Auf diese hatte ich Sie bereits im Februar aufmerksam gemacht. Ihr Thema ist selbstverständlich inhaltlich wichtig. Mindestens ebenso wichtig ist aber: Wir müssen die Informationen in einem Format vermitteln, dass sie auch für Teile der Bevölkerung, für die deutsch nicht Muttersprache ist, verständlich sind.

Am 26. April hatten wir unsere Fachtagung Social Media und Gesundheit zum Einfluss digitaler Medien auf junge Nutzerinnen und Nutzer. Sie stieß auf großes Interesse – und legt den Finger in die Wunde: Wann helfen Influencer, die Gesundheitskompetenz zu verbessern? Und, andererseits: Qann schaden Fehlinformationen und falsche Vorbilder?

Zeitgleich erschien die neue Ausgabe des BLM-Fachmagazins „TENDENZ“ – das sich aber nicht nur um den Einfluss digitaler Medien auf die Gesundheit junger Nutzerinnen und Nutzer dreht, sondern um die Gen Z und ihren Umgang mit Medien insgesamt. Prädikat: Sehr empfehlenswert.

Am 3. Mai habe ich auf den Medientagen Mitteldeutschland auf dem GVK-Panel neue Wege der Medienkompetenzvermittlung vorgestellt. Meine Position: Wir müssen weniger wissenschaftlich, aber umso pädagogischer an das Thema herangehen. Nur mit Praxis und Spaß erreichen wir unsere Zielgruppen! Gleichzeitig konnte ich ein Schlaglicht auf unsere – auch im Vergleich zu anderen Ländern – sehr vielfältigen Aktivitäten werfen.

Unsere neue Online-Broschüre „So geht Transparenz! Werbung in TV, Radio und Internet“ mit vielen wertvollen Tipps zur Kennzeichnung von Werbung in TV, Radio und Internet wurde am 4. Mai nach dem Ausschuss veröffentlicht.

Und – last but not least: Am 7. Mai hat die BLM nun schon zum vierten Mal den mit 2.500 Euro dotierten DOK.digital-Preis verliehen. Er ging diesmal an das spannende Serious Game ,Truth Detectives‘. Hier lernen die Nutzerinnen und Nutzer beim Spielen, wie man die Vertrauenswürdigkeit und Echtheit von digitalen Videos und Bildern prüfen kann: also journalistisch zu recherchieren und so auch Fake News aufzudecken.