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Bericht des Vorsitzenden zur 10. Sitzung des Medienrats am 19.07.2018

19.07.2018 | 10 2018

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

gerne möchte ich eingangs auf unsere diesjährige Informationsreise nach Bozen eingehen und mich an erster Stelle bei unserem Organisationsteam in der BLM ganz herzlich für die perfekte Planung und Umsetzung bedanken!

Reisen bildet heißt ein altes Sprichwort und unsere Fahrt mit den in Südtirol geführten Gesprächen hat das wieder einmal nachhaltig bewiesen.

Die fachlichen Präsentationen, die Diskussion und ergänzende Gespräche mit dem Landeskommunikationsbeirat, den Anbietern, der Verbandsseite sowie der für Infrastruktur und Regulierung zuständigen Organe waren gleichermaßen informativ und lebendig; in allen Beiträgen stand nicht überraschend die eigenständige Positionierung Südtirols als autonome Region im Vordergrund mit der besonderen Pflege der deutschen Sprache und Kultur. Diese Form des Alleinstellungsmerkmals - auch für die ladinische Minderheit - sichert den Anbietern eine hohe Akzeptanz wie auch auskömmliche Werbeeinnahmen. Der Sender "Südtirol 1" ist Marktführer und steht mit rd. 2,5 Std. täglicher Verweildauer auch im europäischen Vergleich mit in der Spitzengruppe. Die Ausstrahlung erfolgt übrigens durchgehend im DAB + Standard!

Eine beeindruckende Gesprächsrunde mit dem Landeshauptmann Arno Kompatscher belegte die Sonderstellung und Eigenheiten Südtirols als Kultur- und Wirtschaftsraum an der Schnittstelle zu Österreich und Bayern. Die Medien gelten in diesem Zusammenhang gleichermaßen als identitätsstiftend und heimatliche Verankerung. Den neuen sozialen Medien gilt die besondere Aufmerksamkeit der Landesregierung mit den gleichen Besorgnissen wie hierzulande.

Dass unser Begleitprogramm mit der Abendeinladung im sog. Felsenkeller des Landes­versuchszentrums Laimburg, der Stadtrundgang in Bozen und der Besuch des Ötzimuseums informativ, anregend und für alle Mitfahrer auch ein verbindendes Element unserer Reise war, gehört besonders hervorgehoben; und die Busfahrt hat dazu beigetragen über den formalen Kontakt hinaus untereinander in`s Gespräch zu kommen - also nochmals besten Dank!

In fachlicher Hinsicht will ich Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen heute zu einer eher unglücklichen Entwicklung zur Vergabe bzw. Zuweisung drahtloser Übertragungs­kapazitäten zur bundesweiten terrestrischen Verbreitung von Hörfunk im DAB+ Format an Plattformbetreiber informieren. Sie erinnern sich vielleicht an die Pressenotiz der Gemeinsamen Geschäftsstelle der Landesmedienanstalten vom Juni des letzten Jahres mit der Entscheidung zu Gunsten der Antenne Deutschland GmbH & Co. KG als neuem Plattformbetreiber. Der damals unterlegene Mitbewerber, die Digital Audio Broadcasting Plattform DABP GmbH hatte das Verwaltungsgericht angerufen und Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt. Trotz einer erneuten Befassung und erneuter Entscheidung der Gremiengesamtkonferenz am 14.11.2017 in Berlin kam das VG Leipzig zu der Entscheidung, dass die Auswahlprüfung und deren Begründung die Chancengleichheit der Antragsteller nicht in ausreichender Weise sichergestellt habe. Mit Beschluss vom 31.05.2018 ist diese Entscheidung gegen die zuständigerweise entscheidende Landesmedienanstalt Sachsen wegen verschiedener gerügter Verfahrensmängel ergangen. Nach Beteiligung aller Medienanstalten hat die Gremienvorsitzendenkonferenz GVK ihr Einvernehmen zum Rechtsmittel der Beschwerde erteilt. Die Angelegenheit ist also weiterhin streitig und die Inbetriebnahme des unbestreitbar sinnvollen zweiten DAB-Bundes Mux lässt weiter auf sich warten; die Sender und letztlich die Zuhörer müssen weiter auf neue und verbesserte Angebote warten!

Soweit mein Bericht, vielen Dank.