Cookie Hinweis

Suche

Eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus Sicht der privaten Medien: Siegfried Schneider, Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) beim Medienkongress des vbw am 28.11.2018

28.11.2018 | P&R 2018

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

2018 war ein wichtiges Jahr für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk: Im März wurde die No-Billag-Initiative in der Schweiz abgelehnt. Im Juni beschlossen die Ministerpräsidenten der Länder die Erweiterung des Telemedienauftrags von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Und im Juli dann das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag, das das derzeitige Beitragssystem höchstrichterlich bestätigte.

Ein wichtiges Urteil, das nicht nur ein Bekenntnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk war. Das Urteil war viel mehr: Es war ein ganz starkes Bekenntnis zu unserem dualen Rundfunksystem. Und das ist gut so!

Schließlich ist unser duales Rundfunksystem in Europa, wenn nicht sogar weltweit, einzigartig. Beide Säulen, Öffentlich-Rechtliche wie Private, leisten ihren Beitrag zu unserer vielfältigen und qualitativ hochwertigen Rundfunklandschaft in Deutschland. Das ist – zumindest in weiten Teilen unserer Gesellschaft – glücklicherweise Konsens.

Diesen Konsens gilt es zu erhalten und auszubauen. Denn leider nimmt auch bei uns die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ab. Wir sollten den Wert dieses Systems, um das wir in vielen Ländern beneidet werden, wieder mehr herausstellen und zukunftsfähig machen.

Die Digitalisierung vervielfacht nicht nur das Informations- und Unterhaltungsangebot und so auch den Wettbewerb. Sie verändert die Rollen in der neuen Mediengesellschaft. Durch User Generated Content haben Journalisten ihre Rolle als inhaltliche Gatekeeper verloren. Das Publikum gewinnt an Bedeutung. Zudem sorgen in den Medienunternehmen zunehmend Algorithmen für Produktion, Kuratierung und Distribution von Inhalten und Werbung. Die Vorteile dieser Entwicklung: Nutzer werden selbst zu Kommunikatoren und erhalten auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Inhalte und Informationen. Zugleich erleben wir neben den Chancen auch Risiken. Sie heißen Fake News, Desinformation und Demagogie.

Dem kann und muss unser duales Rundfunksystem etwas entgegensetzen!

Das funktioniert aber nur, wenn wir es für die Zukunft in der konvergenten Medienwelt gut aufstellen. Schließlich setzen mächtige globale Player Öffentlich-Rechtliche wie Private gehörig unter Druck… Was wir deshalb brauchen, ist eine klare Aufgabenbeschreibung und inhaltliche Abgrenzung im dualen Rundfunksystem – auch und gerade, um die Zukunft der Öffentlich-Rechtlichen zu sichern.

Das ist aus meiner Sicht der springende Punkt in der Debatte über die anstehende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Herr Prof. Lobigs hat ja eben schon mögliche Konsensleitlinien vorgetragen. Ich darf Ihnen heute skizzieren, wie eine solche Reform aus meiner Sicht, aus Sicht der Privaten, aussehen könnte. Doch wessen Vertreter bin ich eigentlich? Spreche ich für die großen bundesweiten Player ProSiebenSat.1 und RTL, für die landesweiten oder für die lokalen Anbieter? Ob ich mit meinen Einschätzungen tatsächlich für sie alle sprechen kann?

Die heute ausgesprochene Gesprächseinladung des vbw, alle Beteiligten des dualen Systems an einen Tisch zu bringen und das Gespräch dort weiterzuführen, begrüße ich sehr. Vielen Dank dafür!

Einen Runden Tisch zur Medienregulierung hatte bereits 2012 Ministerpräsident Seehofer auf den Medientagen initiiert. Schon damals haben sich alle wichtigen Player mit den Themen, über die wir auch heute noch diskutieren, auseinandergesetzt und gemeinsam Lösungen erarbeitet. Einige wurden umgesetzt, andere sind steckengeblieben…

Seit mehr als einem Jahr läuft die Strukturreform der öffentlich-rechtlichen Sender. Leider bisher ohne konkrete Ergebnisse. Will man dem etwas Gutes abgewinnen, könnte man sagen: Zumindest der Druck, endlich zu Ergebnissen zu kommen, wächst. Bis zur nächsten Sitzung der Ministerpräsidentenkonferenz am 5. Dezember soll nun ein konsensfähiges Eckpunktepapier vorliegen. Darin soll es auch um eine Konkretisierung des Auftrags gehen.

Ich bin überzeugt: Wer das System für die Zukunft gut aufstellen will, muss an seinem Herzen ansetzen – dem Auftrag. Denn wenn der Herzschlag aus dem Takt geraten ist, hilft eine Diät allein nicht weiter. Wir müssen den Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen wieder enger fassen. Erst dann können wir darüber sprechen, wie groß der finanzielle Beitrag zur Ausgestaltung dieses Auftrags sein sollte.

1. Auftrag

Mehr als acht Milliarden Euro fließen jährlich an ARD, ZDF und Deutschlandradio. Seit 2013 müssen alle Haushalte in Deutschland – mit nur wenigen Ausnahmen – den Rundfunkbeitrag bezahlen. Der Legitimationsdruck auf die öffentlich-rechtlichen Anstalten ist damit enorm gestiegen.

Mein Standpunkt: Dieses Geld ist in Zeiten von Populismus, Fake News und Desinformation gut investiert – wenn sich ARD und ZDF wieder klar zu ihrem verfassungsrechtlich definierten Auftrag bekennen und sich darauf beschränken!

Gesetzlich festgelegt ist: die Öffentlich-Rechtlichen haben einen besonderen Funktionsauftrag. Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen.

Meine Damen und Herren, diese Reihenfolge bei der Auftragsbeschreibung ist nicht willkürlich gewählt. Es ist höchste Zeit für eine Rückbesinnung und eine Neuausrichtung auf diese Auftragsbeschreibung!

Auch die Privaten sind per Gesetz dem Gemeinwohl verpflichtet, haben jedoch eine abgeschwächte Verantwortung, da sie dem freien Markt unterworfen sind. Sie müssen aber auch einen angemessenen Anteil an Information, Kultur und Bildung beitragen.

Das öffentlich-rechtliche Angebot in seiner heutigen Form verzerrt den Wettbewerb und beeinträchtigt die Medienvielfalt. Eine Vielfalt und Qualität von Angeboten im Fernsehen, im Radio und im Internet – von privaten Sendern wie Verlagen – kann es nur geben, wenn sie Raum haben, diese Angebote auch zu refinanzieren.

Im Sinne der Chancengleichheit in unserem dualen Rundfunksystem müssen die Öffentlich-Rechtlichen wieder zu klaren Strukturen zurückfinden. Der Fokus von ARD und ZDF sollte auf den publizistischen Kernaufgaben der Information, Bildung und Kultur liegen.

Ihren Erfolg sollten sie weniger an Einschaltquoten und mehr an der Relevanz ihrer Inhalte messen. Dabei möchte ich aber klarstellen: Es geht nicht darum, Unterhaltung oder auch Sport aus den Programmen der öffentlich-rechtlichen Sender zu streichen. Sie dürfen aber nicht bloß Mittel zum Zweck höherer Einschaltquoten sein. Man muss sich beispielsweise schon fragen: Braucht es wirklich diese Inflation von Krimis im Vorabendprogramm der Öffentlich-Rechtlichen, die keinerlei Mehrwert zu den Angeboten privater Sender bringen? Oder: Warum laufen Dokumentationen bei den Öffentlich-Rechtlichen meist erst nach 23 Uhr?

Zielführend scheinen Größenordnungen für die Bereiche Information, Kultur, Bildung und Unterhaltung.

Hier könnte man sich durchaus an den Reformen des Schweizer Rundfunks orientieren, die die SRG als Konsequenz nach „No Billag“ – trotz des positiven Ergebnisses – angekündigt hat. So will die SRG nicht nur 100 Millionen Franken einsparen. Das Programm soll vielmehr künftig stärker den Grundversorgungsauftrag widerspiegeln. 50 Prozent der Gebühren sollen in Information fließen. Online soll es keine Textbeiträge ohne Programmbezug mehr geben.

Mit diesen Reformanstrengungen und Profilschärfung ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk in der Schweiz aus der „No Billag“-Volksabstimmung letztlich gestärkt hervorgegangen.

Bezogen auf die Situation in Deutschland sind aus meiner Sicht die wichtigsten Punkte:

Das Portfolio der Öffentlich-Rechtlichen umfasst aktuell mehr als 200 TV-, Radio und Digitalangebote. Eine überflüssige Fragmentierung – wo es doch in der digitalen Welt primär um Qualität und Auffindbarkeit geht.

So hat der BR im Hörfunk neben seinen fünf UKW-Programmen mit den regionalen Auseinanderschaltungen fünf zusätzliche DAB+-Programme. Dieser Zuwachs ist Deutschland – und europaweit – meines Wissens einzigartig.

Zudem setzt die fortschreitende Expansion des Bayerischen Rundfunks ins Lokale seit einiger Zeit unsere bayerischen Lokalsender massiv unter Druck. Es entstehen immer neue Studios und Korrespondentenbüros in kleineren Städten, zuletzt etwa in Mühldorf am Inn. Diese zunehmende Präsenz in der Fläche ist nicht im Sinne unseres dualen Systems, das per Definition die privaten Lokalsender vor Ort sieht und den BR primär als landesweiten Sender.

Im Fernsehen muss wieder verstärkt auf die Auftragserfüllung in den öffentlich-rechtlichen Hauptprogrammen und auch zu den Hauptsendezeiten geachtet werden. Ein Abkupfern privater Erfolgsformate und eine immer weitere Verspartung widerspricht diesem Anliegen. Auch und gerade die junge Generation sollte vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk im TV-Hauptprogramm angesprochen werden.

Status Quo ist momentan: Junge Menschen sind, wenn sie klassisches TV einschalten, vor allem bei den Privaten zu finden. Daher haben die Privaten auch die Aufgabe, junge Leute mit Information zu versorgen!

Ich bleibe bei meinem Vorschlag: Damit die kommerziellen Sender dies künftig noch besser leisten, sollte ein gewisser Prozentsatz im Sinne der Grundversorgung/des Public Value ausgeschrieben werden (1 % von den insgesamt 8 Milliarden aus der Haushaltsabgabe wären schon 80 Millionen). Alle Sender, öffentlich-rechtliche und private, und auch Produzenten sollten sich um Fördermittel bewerben können. Darüber entscheiden würde – ähnlich wie bei der Filmförderung – ein unabhängiges, plural besetztes Gremium.

Doch zurück zur Profilschärfung der Öffentlich-Rechtlichen:

Die Dritten Programme sollten sich auf ihren länderspezifischen Auftrag zurückbesinnen. Hier ist das Bayerische Fernsehen mit viel bayerischem Programm auf dem richtigen Weg.

Auch sollte ein Gesamtetat für Sport und Sport-Rechte festgelegt und eingehalten werden. Davon sollten nicht ausschließlich Mainstream-Angebote wie Fußball und Wintersport finanziert werden, sondern auch die Berichterstattung über Randsportarten und vor allem den Breitensport Berücksichtigung finden.

Ebenfalls müssen wir das Ausmaß der kommerziellen Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Töchter und damit verbundene Eingriffe ins freie Marktgeschehen – jüngstes Beispiel: „Magenta TV“ – diskutieren.

Beim Telemedienauftrag von ARD und ZDF muss aus Sicht der Privaten nachgebessert werden. Die Einigung vom Sommer verstärkt die Schieflage im dualen System. Denn mit der Neufassung wurde zwar der jahrelange Streit zwischen den Verlegern und den Öffentlich-Rechtlichen über „presseähnliche“ Onlineangebote von ARD und ZDF beigelegt. Es ist gut, dass „presseähnliche“ Angebote untersagt wurden. Aber: Die Interessen anderer Marktteilnehmer, wie der privaten Sender oder der TV-Produzenten, wurden nicht berücksichtigt. Vertreter des privaten Rundfunks waren – im Gegensatz zum BDZV – bei den Verhandlungen nicht mit am Tisch.

So wurden längere Verweildauern in den Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Anbieter gestattet. Das heißt: ARD und ZDF können jetzt massentaugliche europäische Lizenzware zum Abruf für 30 Tage einkaufen, um ihre Mediatheken kommerziell attraktiver zu machen. Aus Sicht der Privaten ist das eine Bedrohung, die den Wettbewerb auf dem noch jungen OTT- und VoD-Markt und die hier entwickelten Geschäftsmodelle in Frage stellt. Diese Ausweitung der bislang geltenden 7-Tage-Regel muss revidiert werden.

Auch müssen wir darüber sprechen, welche Rolle Unterhaltung und Lizenzware – im Sinne der Chancengleichheit im dualen System – beim öffentlich-rechtlichen Telemedienangebot grundsätzlich spielen dürfen.

Die Produktion für Drittplattformen wie YouTube oder Facebook ist ebenfalls kritisch zu hinterfragen. Denn diese Praxis stärkt die großen Wettbewerber der privaten Anbieter mit Beitragsgeldern. Es sollte daher festgeschrieben werden: Wenn ARD und ZDF auf diesen jugendaffinen Plattformen junge Zuschauer mit „Appetithäppchen“ abholen, dann müssen sie diese Nutzer wieder auf die eigenen öffentlich-rechtlichen Angebote zurückführen.

An dieser Stelle daher die dringende Bitte an die Rundfunkräte, die Erfüllung des verfassungsrechtlich vorgegebenen Auftrags kritisch zu begleiten!

2. Finanzierung

Erst wenn der Auftrag im Sinne der beschriebenen Profilschärfung gefasst ist, kann über die Höhe des Rundfunkbeitrags gesprochen werden.

Die Öffentlich-Rechtlichen müssen dann finanziell so ausgestattet sein, dass sie ihren Auftrag gut erfüllen können.

Im Gegenzug könnte im öffentlich-rechtlichen Fernsehen auf Werbung und Sponsoring komplett verzichtet werden. Die Privaten hätten so mehr Luft, mit den Mehreinnahmen ihrerseits zusätzlich in Public Value zu investieren.

Im öffentlich-rechtlichen Hörfunk ist eine Werbebegrenzung nach dem Beispiel des NDR – also maximal 60 Minuten Werbung pro Tag und pro Programm – geboten. Sie ist für den Erhalt der Vielfalt gerade auf der lokalen und regionalen Ebene und für die Zukunftssicherung des privaten Hörfunks unerlässlich.

Die Herausforderungen der Konvergenz und das veränderte Nutzungsverhalten sprechen für mehr Gestaltungsfreiraum bei der Erfüllung des Auftrags.

Budgetierung und Indexierung sind daher aus meiner Sicht zielführender als das jetzige Procedere. Inzwischen plädiert die Hälfte der Bundesländer für feste Budgets und einen Teuerungsausgleich um den Wert der Inflation. Aber wir brauchen ein einstimmiges Ergebnis…

Ganz praktisch würde das heißen: Die Politik legt einmal einen Basiswert für den Beitrag fest. Dieser Basiswert könnte dann regelmäßig um den Wert der Inflation erhöht werden.

Die Anknüpfung an die Inflationsrate ist objektiv, transparent und entspricht dem Ziel der relativen Beitragsstabilität. Der Index müsste sich dabei nicht zwingend allein an der Inflation ausrichten, es könnte auch die Lohnentwicklung, die Entwicklung der Renten und Sozialhilfen ausschlaggebend sein. Zumindest die regelmäßig steigenden Personalkosten sollte der Ausgleich decken.

Indexierung und feste Budgets haben den Vorteil der Planungssicherheit für die Sender. Es hat sich etabliert, dass die Sender zu viel anmelden, weil sie erwarten, dass ein Teil weggestrichen wird – Eingespartes wiederum kann nicht woanders verwendet werden. Mit einem frei verfügbaren Budget wären die Sender hier flexibler.

Auch das umständliche Verfahren der finanziellen Bedarfsanmeldung alle vier Jahre bei der KEF würde damit entfallen. Aufgabe der KEF wäre künftig die Evaluierung der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten.

3. Ausblick

Die Ansätze für eine notwendige Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für mehr Balance im dualen System sind überfällig. Aber sie bedeuten keine Revolution. Das duale System würde nicht – weder durch eine Profilschärfung beim Auftrag noch durch das Index-Modell – auf den Kopf gestellt.

Die Schwerpunkte Information, Bildung und Kultur sind auch bisher schon im Funktionsauftrag der Öffentlich-Rechtlichen festgehalten. Sie müssen aber, auch aufgrund der beschriebenen Verwässerungstendenzen, wieder genauer festgeschrieben werden.

So würde das duale System zwar nicht auf den Kopf, aber wieder auf gesunde Beine gestellt. Beide Seiten des Systems sollen gut leben können und sich vom Angebot her ergänzen. Das war übrigens schon seit den 80er Jahren der bayerische Weg: Wir wollen ein gesundes duales System mit nicht statt Öffentlich-Rechtlichen.

Letztlich ist die Diskussion um die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nur ein Beispiel dafür, dass die Rundfunkunternehmen in Zeiten der Digitalisierung von der Politik zu Recht faire Wettbewerbsbedingungen erwarten. Aufgabe der Regulierung ist es dann, die Gesetze umzusetzen.

Deshalb sollten wir die aktuelle Debatte nutzen, hier insgesamt ein Stück voran zu kommen! Schließlich müssen wir in Bezug auf die Herausforderungen der Digitalisierung vor allem auch über eine zu etablierende Regulierung der globalen Player wie Facebook, YouTube oder Netflix sprechen.

So diskutieren wir seit Jahren über eine neue, moderne Medienordnung. Jetzt liegt ein Entwurf des neuen Medienstaatsvertrags vor.

Was die Regulierung von Medienplattformen, Medienintermediären und Benutzeroberflächen betrifft, begrüßen wir die geplanten Regulierungsvorhaben im Sinne von mehr Chancengleichheit und mehr Transparenz.

Die Rundfunkzulassung zu verschlanken ist ein weiteres Ziel des Entwurfs, das die Medienanstalten ausdrücklich begrüßen. Wir fordern schon seit Jahren, die Zulassung durch eine qualifizierte Anzeigepflicht zu ersetzen. Ich bin dankbar, dass Herrn Minister Herrmann das vorhin aufgegriffen hat. Die im Entwurf vorgeschlagene Fiktion einer Rundfunkzulassung sowie die Fiktion der Vollständigkeit der einzureichenden Antragsunterlagen sind deutlich weniger geeignet, die gewünschten Verfahrensverschlankungen zu erreichen.

Wir bedauern, dass der Entwurf weiter dem veralteten Rundfunkbegriff verhaftet bleibt. Gerade mit Blick auf die Vielfaltssicherung, also auf das Konzentrationsrecht im digitalen Zeitalter, ist die Definition von Rundfunk als zeitgleicher linearer Konsum schon lange nicht mehr zeitgemäß. Ein Level-Playing-Field mit den globalen Wettbewerbern sieht anders aus! Zur Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht sollten lineare und nichtlineare Angebote mit Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung den gleichen Regelungen unterliegen.

Meine Damen und Herren: Wir müssen unsere Medienordnung so aufstellen, dass sich unser duales Rundfunksystem weiterentwickeln kann und im internationalen Wettbewerb besteht. In diesem Sinne bin ich ganz bei ProSiebenSat.1-Vorstand Conrad Albert, der unlängst in einem Interview für „mehr Miteinander und weniger Gegeneinander, mehr Kollaboration und weniger Konfrontation“ plädiert hat. Ein aktuelles Beispiel dafür ist, dass ProSiebenSat.1 Mitte November das ZDF als Partner für die Plattform 7TV gewinnen konnte.

Ich bin davon überzeugt: Nur über gemeinsame Lösungsansätze wie diesen können wir den Vorbildcharakter und die Eigenständigkeit unserer Medienlandschaft bewahren, in der sich öffentlich-rechtliche und private Anbieter ergänzen: Wir sollten daher mehr Mut auch zu ungewöhnlichen Kooperationen zeigen und der Konkurrenz durch die globalen Player gemeinsam etwas entgegensetzen.