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Schleichwerbung bei „Pastewka“ - BLM untersagt Folge „Das Lied von Hals und Nase“ auf Amazon Prime Video

21.01.2019 | 03 2019

Die vierte Folge mit dem Titel „Das Lied von Hals und Nase“ der achten Staffel von „Pastewka“ im Video-on-Demand-Angebot Prime Video verstößt gegen das Schleichwerbeverbot. Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) untersagt der Anbieterin Amazon Instant Video daher mit sofortiger Wirkung, die Folge weiter auszustrahlen.

Die gesamte Folge ist – vor allem in Bezug auf die Marke MediaMarkt – von häufigen und intensiven Darstellungen und Erwähnungen geprägt, die nicht programmlich-dramaturgisch begründbar sind, so die Begründung der Landeszentrale.

Bei der Folge „Das Lied von Hals und Nase“ der früher im TV ausge­strahlten Serie „Pastewka“ handelt es sich um einen sogenannten audiovisuellen Mediendienst auf Abruf, für den das Schleichwerbeverbot des Rundfunkstaatsvertrags (RStV) entsprechend gilt. Da die Amazon Instant Video Germany GmbH ihren Sitz in Bayern hat, ist die BLM für die Aufsicht über die Einhaltung der Werberegeln in Prime Video zuständig.

Kontakt:
Stefanie Reger
Tel.: (089) 638 08-315
stefanie.reger@blm.de