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KDLM-Verfahren im Falle Axel Springer AG/ProSiebenSat.1 Media AG beendet - Kritik an der KEK-Entscheidung bekräftigt - Gutachten von tns-Infratest zur Rechenmethode der KEK

08.03.2006 | 01 2006

Die Konferenz der Direktoren der Landesmedieanstalten (KDLM) ist mehrheitlich zu der Auffassung gekommen, dass sich der Antrag der BLM vom 26.01.2006 auf Aufhebung der KEK-Entscheidung vom 10. Januar durch die Aufgabe der Übernahmepläne durch die Axel Springer AG in der Sache erledigt hat.

Die BLM hat im Zuge der Diskussion ihren Antrag vom 24.02.06 auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der KEK-Entscheidung aufgrund der bestehenden Zweifel der KDLM an der Statthaftigkeit des Antrags zurückgezogen.

Ungeachtet dessen ist die KDLM der Auffassung, dass die von der KEK angewandte Bewertung der Stellung der Axel Springer AG auf medienrelevanten verwandten Märkten sowohl hinsichtlich der Abgrenzung der medienrelevanten Märkte als auch hinsichtlich deren Gewichtung in sich nicht schlüssig ist und einer rechtlichen Bewertung nicht standhalten würde.

Im Rahmen der Beratungen wurde auch das von der BLM vorgelegte und von tns-Infratest durchgeführte Gutachten zur Rechenmethode der KEK diskutiert.

Das Gutachten als pdf-Download: