Cookie Hinweis

Suche

Bericht des Präsidenten zur 20. Sitzung des Medienrats am 13.12.2019

13.12.2019 | 20 2019

Neukonstituierung Verwaltungsrat

Unser Verwaltungsrat hat sich in seiner letzten Sitzung am 22. November zur neunten Amtsperiode [bis Oktober 2024] neu konstituiert. Im Rahmen der konstituierenden Sitzung wurde auch sein Vorstand neu gewählt.

Der neue Vorsitzende des Verwaltungsrats dürfte vielen von Ihnen bekannt sein – wenn nicht, werden Sie ihn heute kennenlernen: Es ist der ehemalige Medienrat Roland Richter. Er war bereits seit 2014 reguläres Verwaltungsratsmitglied. Stellvertretende Vorsitzende wurde Stefanie Stalf, Geschäftsführerin der funline Media GmbH. (Gemeinsam bilden sie den Vorstand des Verwaltungsrats.)

Medienstaatsvertrag

Schon öfter habe ich im Medienrat über den durchaus steinigen Weg von einem analogen Rundfunkstaatsvertrag zu digitalen Medienstaatsvertrag berichtet. Doch jetzt gibt es gute Nachrichten: Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder haben sich auf der MPK am 5. Dezember in Berlin auf den Text geeinigt. Der MStV wird nun voraussichtlich im Herbst 2020 in Kraft treten, wenn bis dahin alle 16 Landesparlamente zugestimmt haben. Dieser Zeitplan ergibt sich nicht zuletzt auch aus der notwendigen Umsetzung der AVMD-Richtlinie [bis Mitte Okt. 2020].

Gerne gebe ich Ihnen einen kurzen Überblick über aus unserer Perspektive wichtige Neuerungen:

Rundfunkzulassungen:

Der Medienstaatsvertrag unterscheidet künftig zwischen zulassungspflichtigem und zulassungsfreiem Rundfunk. Der Rundfunkanbieter braucht künftig erst dann eine Zulassung, wenn das von ihm veranstaltete Programm eine gewisse Reichweite erreicht – im sechsmonatigen Durchschnitt mehr als 20.000 zeitgleiche Nutzer. Zudem muss das Programm Bedeutung für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung haben.

Vor allem die neuen Regelungen für Medien-Plattformen und Intermediäre begrüßen die Medienanstalten grundsätzlich.

Regulierung von Medienplattformen und Benutzeroberflächen:

In Zukunft ist nur noch die Größe einer Medienplattform dafür entscheidend, ob eine Plattform bzw. ihr Anbieter privilegiert wird oder nicht.

Und: Ab einer gewissen Größe werden auch alle OTT-Plattformen Bestimmungen wie die Belegungsvorschriften oder das Diskriminierungsverbot beachten müssen.

Darüber hinaus werden die Benutzeroberflächen zum eigenständigen Regulierungsobjekt, um ihrer Relevanz für die Auffindbarkeit von Inhalten gerecht zu werden.

Neu eingeführt wurde – für Medienplattformen wie für Benutzeroberflächen – das zur Information der Nutzerinnen und Nutzer dienende Transparenzgebot. Anbieter müssen transparent machen, nach welchen Grundsätzen sie Inhalte auswählen. Aufzuklären sind die Nutzerinnen und Nutzer auch über die Kriterien, die für die Sortierung, Anordnung und Präsentation relevant sind.

Regulierung von Medienintermediären:

Dass aus einem Rundfunkstaatsvertrag ein Medienstaatsvertrag wurde, zeigt sich vor allem am Punkt der Medienintermediäre. Der Aspekt der Regulierung von Medienintermediären ist völlig neu in den MStV aufgenommen.

Medienintermediäre sind Google, Twitter, Facebook, YouTube und Co. – also Telemedien, die auch journalistisch-redaktionelle Angebote Dritter aggregieren, selektieren und zugänglich machen – ohne sie zu einem Gesamtangebot zusammenzufassen.

Zur Sicherung der Meinungsvielfalt gelten für Medienintermediäre bzw. ihre Anbieter künftig das Transparenzgebot und das Diskriminierungsverbot.

Das Transparenzgebot ist ähnlich wie bei den Medienplattformen zu verstehen. Es schützt v.a. die Nutzerinnen und Nutzer.

Das Diskriminierungsverbot dagegen soll in erster Linie die Anbieter von journalistisch-redaktionellen Angeboten – also klassische Medienhäuser – schützen. So kann ein Anbieter sich bei Verdacht einer Diskriminierung an die Landesmedienanstalten wenden – etwa wenn von den transparent gemachten Kriterien systematisch abgewichen wird. In offensichtlichen Fällen können die Landesmedienanstalten selbst einschreiten.

Um die Möglichkeit der Kommunikation mit den Anbietern der Medienintermediäre auch bei ausländischem Sitz sicherzustellen, müssen diese einen Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland benennen.

Noch ist schwer abzusehen, in welchem Umfang die neu eingeführten Regeln zu tatsächlichen Aufsichtsfällen führen und die Ressourcen der Landesmedienanstalten beanspruchen. Die Landeszentrale möchte jedoch vorbereitet sein. Wir haben deshalb bereits im Vorfeld begonnen, Expertise aufzubauen: So hat die BLM Ende November für alle Medienanstalten einen Workshop zu dieser Thematik konzipiert und ausgerichtet.

Soweit nur ein kurzer Einblick.

Das vorläufige Fazit:

Der neue MStV geht in die richtige Richtung, bleibt aber deutlich hinter dem zurück, was die DLM gefordert hatte. Wesentliche Aufgaben für den nächsten Medienstaatsvertrag stehen [nicht nur!] aus unserer Sicht schon fest: das Konzentrationsrecht und die noch modernere Gestaltung des Themas Rundfunkzulassung.

Über das Konzentrationsrecht habe ich hier schon mehrfach gesprochen. Es ist aus meiner Sicht unverständlich: Die Meinungsmacht hat sich längst ins Internet verlagert, die aktuellen Regelungen zur Vielfaltssicherung, das Konzentrationsrecht, sind aber nach wie vor fernsehzentriert. In konvergenten Zeiten muss aber auch die Medienkonzentration konvergent betrachtet werden! Der von der BLM entwickelte und inzwischen von der Gemeinschaft der Medienanstalten verantwortete Medienvielfaltsmonitor liefert dafür eine wertvolle Basis.

Zur Rundfunkzulassung: Hier hatten sich die Medienanstalten bereits in ihrer Stellungnahme zum Entwurf für eine qualifizierte Anzeigepflicht statt des überholten Zulassungsverfahrens ausgesprochen. Der Medienstaatsvertrag hat die Zulassungen zumindest ein Stück weiterentwickelt.

Wer tiefer in das Thema des neuen Medienstaatsvertrags einsteigen will, den darf ich auf das kommende DLM-Symposium am 19. März hinweisen: Unter dem Motto „Neue Player, neue Konzepte“ wird es darum gehen, wie wir die neue Medienordnung jetzt auch verwirklichen können.

Rundfunkbeitrag

Lange wurde darüber spekuliert, jetzt liegt wohl eine konkrete Zahl auf dem Tisch: Für den Zeitraum 2021 bis 2024 soll der Rundfunkbeitrag voraussichtlich 18,36 Euro [bisher 17,50 Euro] betragen. Das entspricht einem Plus von 4,91 Prozent. Für die BLM hieße das: eine Steigerung von ca. 1 Million Euro pro Jahr. Der Rundfunkbeitrag ist zuletzt 2009 erhöht, und 2015 sogar gesenkt worden.

Ende November hat die KEF offiziell ihren Berichtsentwurf zum Finanzbedarf von ARD, ZDF und Deutschlandradio vorgelegt. Eine endgültige Empfehlung wird sie vermutlich erst im Februar nach Anhörung der Länder aussprechen – normalerweise ist die Differenz zwischen dem Entwurf der KEF und dem, was am Ende herauskommt, aber nicht allzu groß.

Fortsetzung DAB+-Kooperation

Seit Ende 2016 profitiert der private Hörfunk in Bayern von einer Kooperation zwischen BLM und BR bei DAB+. Nicht zuletzt aufgrund des damals vereinbarten Infrastruktur-Sharings wird Bayern Ende 2020 als erstes Land die ganze UKW-Bandbreite und weitere neue Programme auch über DAB+ anbieten können.

Diese bestehende Kooperation im DAB-Sendernetzbetrieb wurde jetzt unter Einbeziehung der Bayern Digital Radio [BDR] um ergänzende Regelungen erweitert.

In den neuen Passagen werden nicht nur Regelungen für den weiteren regionalen DAB-Netzausbau, den die BDR für die privaten Anbieter gestaltet, getroffen. Sie enthalten etwa auch Regelungen für ggf. zurückgegebene UKW-Frequenzen.

Ziel der erweiterten Vereinbarung ist es, für die privaten Programmanbieter in allen Netzen eine gute Indoor-Versorgung und im Mobilbereich eine gesicherte Abdeckung zu vertretbaren Preisen zu gewährleisten. Hierzu trägt vor allem eine abgestimmte Standortnetzplanung, die gemeinschaftliche Nutzung von Standorten und die Verwendung möglichst identischer Sendertechnik bei.

Preise

Zuletzt freue ich mich, über einige Auszeichnungen berichten zu können.

HbbTV-App „Fernsehen für alle“

Die HbbTV-App „Fernsehen für alle“ hat beim HbbTV-Symposium in Athen Ende November zwei Awards gewonnen. Entwickelt haben die Anwendung der TV-Spartenanbieter Arbeitsgemeinschaft für Behinderte in den Medien [abm], die Bayerische Medientechnik [bmt] und das Institut für Rundfunktechnik [IRT] in München. Die BLM hat das innovative Pilotprojekt mit 50.000 Euro aus den Mitteln des Freistaats Bayern gefördert. Es soll bald im Regelbetrieb laufen.

Und das steckt dahinter: „Fernsehen für alle“ ermöglicht einen barrierefreien Zugang für Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen und erlaubt gleichzeitig ein inklusives Fernseherlebnis mit weiteren Familienmitgliedern. Die Programminhalte der abm werden dafür – zusätzlich zu den Sendezeiten bei münchen.tv, Kabel Eins und Sport1 – in einer HbbTV-Mediathek angeboten. Die verschiedenen Versionen mit Gebärdendolmetscher, in Audiodeskription, leichter Sprache oder mit Untertiteln sind jederzeit verfügbar.

Das Pilotprojekt macht deutlich: der Einsatz von HbbTV kann Menschen mit Behinderung die inklusive Mediennutzung erleichtern – und das ist doch zu Recht preiswürdig!

Radiosiegel für acht bayerische Hörfunksender

Gleich acht bayerische Hörfunksender haben am Nikolaustag das Radiosiegel 2019 für ihre professionelle Ausbildung von Volontären bekommen.

Die frisch gebackenen Radiosiegel-Träger sind die BLR München, Energy Nürnberg, Hit Radio N1 in Nürnberg, Hitradio RT1 in Augsburg, Radio Arabella und Radio Gong 96,3 in München, Radio Oberland in Garmisch-Partenkirchen und Radio Trausnitz in Landshut.

In der deutschlandweiten Initiative Radiosiegel haben sich im Jahr 2011 Landesmedienanstalten, Verbände, Institutionen und Ausbildungseinrichtungen zusammengeschlossen, um Impulse für eine professionelle, möglichst multimediale Volontärsausbildung in privaten Radiostationen zu ermöglichen. So wird Qualität im Lokalradio gefördert! Vorgeschlagen werden die Sender übrigens von ihren Volontären selbst, die sich für ihre Station bewerben können.

Die BLM fördert das Radiosiegel als Mitglied der vom Gemeinschaftswerk der Publizistik getragenen Initiative.

DOK.digital-Preis

Seit Anfang der Woche ist der neue, mit 2.500 Euro dotierte DOK.digital-Preis ausgeschrieben, den die Landeszentrale gestiftet hat.

Gesucht werden herausragende Arbeiten, die durch neue, möglichst cross- oder transmediale Erzählformen unterschiedliche Perspektiven eröffnen, das Publikum aktiv einbeziehen und Geschichten erlebbar machen. Die Projekte sollten die Möglichkeiten digitaler Medien ausloten und jenseits des linearen Erzählens journalistisch-faktische oder dokumentarische Inhalte vermitteln.

Erstmals verliehen wird der DOK.digital-Preis im Rahmen des 35. DOK.fest München im Mai 2020. Er richtet sich an junge Journalisten, Filmemacher, Games-Designer und Produzenten (bis 35 Jahre) aus dem deutschsprachigen Raum.