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Bericht des Vorsitzenden zur 26. Sitzung des Medienrats am 17.12.2020

17.12.2020 | 26 2020

Sehr geehrte Damen und Herren des Medienrats,
sehr geehrter Herr Präsident Schneider,
meine verehrten Damen und Herren,

in der gebotenen Kürze möchte ich nochmals deutlich darauf abstellen, wie schwierig die tatsächliche Situation im Sendebetrieb von Hörfunk und Fernsehen im regionalen Rahmen derzeit ist. Das geht von der Planung im Personaleinsatz, über die vor Ort Bericht­erstattung, bis zu den doch deutlichen Einnahmeverlusten der Werbeschaltungen; da aktuell besonders der Handel betroffen ist - kein Wunder bei der wirtschaftlichen Unsicherheit und der nicht absehbaren Dauer des Lockdowns. Ungeachtet dessen zeigen die Sender mit einer Fülle von Aktionen ihr Engagement für die jeweilige Region mit Weihnachtsangeboten und zum Zusammenhalt in der Gesellschaft! Gegen Vereinsamung und für das Gemeinwohl ist vieles davon ausgerichtet. Das Wort von der "Systemrelevanz" hat dabei neue Bedeutung erfahren. Umso positiver in diesem Zusammenhang ist meines Erachtens die erneute Zusage der Bayerischen Staatsregierung für ergänzende Hilfsgelder zu begrüßen; diesen Hintergrund für einen weiteren Nachtragshaushalt unserer BLM akzeptieren wir gerne - der Präsident wird dazu Näheres erläutern.

Von der Gremienvorsitzendenkonferenz kann ich berichten, dass die vorbereitenden Arbeiten an den notwendigen Satzungen zur Umsetzung des neuen Medienstaatsvertrages intensiv begleitet werden. Dazu gehören die Themen: Werbung, Gewinnspiele, Zulassungsfreiheit, Videosharingdienste sowie ganz aktuell Medienintermediäre gemäß
§ 96 MStV und Europäische Quoten gemäß § 77 MStV, mit denen wir uns in den Sitzungen des kommenden Jahres befassen müssen. Ebenso hat die Gemeinsame Geschäftsstelle der Medienanstalten sich zum Beschluss der Landesregierung in Sachsen-Anhalt geäußert mit dem Tenor "Engagierter Schutz der Meinungsvielfalt in der digitalen Medienwelt erfordert verlässliche Finanzierung". Dem ist nichts hinzuzufügen!

Abschließend berichte ich über die Beratung im Beschließenden Ausschuss vom 4. Dezem­ber 2020 über die Vorbereitung der Wahl des Präsidenten. Ausgangspunkt war die Frage unserer Kollegin Frau Völzow in der Sitzung des Medienrats am 15. Oktober, ob ein Mitglied des Medienrats mehrere Vorschläge für die Präsidentenwahl unterstützen, also zusätzlich zur Einreichung eines eigenen Vorschlags andere Vorschläge als Unterstützerin zeichnen könne. Nachdem diese Frage nicht explizit in § 20 der Geschäftsordnung geregelt wird, der sich mit der Wahl des Präsidenten befasst, hat der Beschließende Ausschuss entsprechend seiner Zuständigkeit nach § 14 Nr. 5 für "die Behandlung von Angelegenheiten, die nach parlamentarischem Brauch einem Ältesten Rat zugewiesen sind" für die Einreichung der Wahlvorschläge eine Festlegung getroffen.

1. Ein Mitglied des Medienrats kann nur eine natürliche Person zur Wahl als Präsident vorschlagen,

2. Mitglieder des Medienrats können nur einen Wahlvorschlag i. S. d. Nr. 1 unterstützen.

Auf diese Regelung werde ich in meinem Anschreiben noch einmal hinweisen, mit dem die Mitglieder des Medienrats aufgefordert werden, innerhalb einer festgesetzten Frist Vorschläge für die Wahl des Präsidenten einzureichen.  Ich denke wir befinden uns auch in guter Gesellschaft, wie ein Seitenblick auf gesetzliche Regelungen in anderen Bereichen belegt. Art. 28 Abs. 2 des Bayerischen Gemeinde - und Landkreiswahlgesetzes beispielsweise schließt Wahlberechtigte von der Unterstützung eines Wahlvorschlags dann aus, wenn sie sich bereits in eine andere Unterstützerliste eingetragen oder einen anderen Wahlvorschlag unterzeichnet haben. Ähnlich sieht das auch § 34 der Bundeswahlordnung für die Vorschläge von Kandidaten für die Wahlkreise. In § 34 Abs. 4 Nr. 4 BWO heißt es ausdrücklich: "Ein Wahlberechtigter darf nur einen Kreiswahlvorschlag unterzeichnen; hat jemand mehrere Kreiswahlvorschläge unterzeichnet, so ist seine Unterschrift auf allen weiteren Kreiswahlvorschlägen ungültig."

Zusammengefasst:  Man kann nur einen Kandidaten vorschlagen oder einen (fremden) Vorschlag unterstützen. Ich danke Frau Völzow noch einmal für die Frage, die uns Gelegenheit gegeben hat, Klarheit zu schaffen, und uns davor bewahrt, möglicherweise unzulässige Vorschläge einzureichen sowie das Wahlprüfungsverfahren und vor allem auch hinterher die Wahl von denkbaren Unsicherheiten entlastet!

Soweit mein Bericht für Sie - Danke für die Aufmerksamkeit.