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Bericht des Präsidenten zur 31. Sitzung des Medienrats

12.02.2015 | 31 2015

Neue UKW-Entgelte der Media Broadcast


Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat Mitte Dezember die Media Broadcast als markt­beherrschenden UKW-Sendernetzbetreiber aufgefordert, die Antennenmitbenutzung ihrer Standorte für Dritte im Wettbewerb zu öffnen und dafür eine entsprechende Entgelt­struktur vorzulegen. Damit soll alternativen Netzbetreibern die Möglichkeit gegeben werden, ihre Dienstleistungen Hörfunkanbietern auch an solchen Standorten anzubieten, die bisher ausschließlich für die Media Broadcast reserviert waren.
Die Media Broadcast hat eine entsprechende Entgeltliste für ihre 1.500 UKW-Standorte Ende Januar vorgelegt, darüber hinaus aber auch einen Antrag auf Neuregulierung ihrer bisherigen UKW-Sender-Entgeltstruktur gestellt. Bisher basierten die Senderkosten in Deutschland auf einer Mischkalkulation. Mit der Neuordnung werden die Kosten konkret auf den jeweiligen Standort bezogen. Die beantragte Entgelt-Liste wurde inzwischen Ende Januar von der Bundesnetzagentur im Internet veröffentlicht und hat seitdem für erhebliche Unruhe in den Reihen der UKW-Hörfunkveranstalter in Deutschland geführt. Eine Auswertung der beantragten UKW-Sendernetzentgelte der Media Broadcast zeigt deutlich, dass mit dieser neuen Struktur und dem Übergang zur standortbezogenen Kostenbetrachtung folgende Veränderungen einhergehen:
 
  • Leistungsstarke und bisher profitable Sender werden z.T. nicht unerheblich preiswerter.
  • UKW-Frequenznutzungen an Standorten an denen mehrere UKW-Frequenzen betrieben werden, also etwa in Ballungsräumen, bleiben im Preis weitgehend gleich oder werden sogar günstiger.
  • Erhebliche Verteuerungen sind jedoch dort zu erwarten, wo einzelne UKW-Frequenzen an einzelnen Standorten betrieben werden. Und das betrifft vor allem kleinere und mittlere Lokalanbieter.
     
    In der Konsequenz bedeutet das, dass die neue Entgeltstruktur, auch wenn es nicht zur beantragten Entgelt-Erhöhung kommt, insgesamt eine deutliche Strukturveränderung mit sich bringen würde: Landesweite UKW-Sendernetze können mit einer nicht unerheblichen Verbilligung von bis zu 10 Prozent rechnen, wohingegen ländlich strukturierte UKW-Sendernetze, wie z.B. im Lokalradio in Bayern, mit erheblichen Kostensteigerungen von bis zu 70 Prozent rechnen müssen. Diese Maßnahme führt zu einer außerordentlichen Kostenbelastung für die Hörfunkanbieter im ländlichen Raum in Bayern und stellt die ver­abschiedeten Wirtschaftspläne der Hörfunkunternehmen für das Jahr 2015 auf den Kopf. Die von der Media Broadcast beantragte neue Entgeltstruktur wäre in Bayern mit einer Erhöhung der Senderkosten von derzeit ca. 6,1 Mio. Euro auf 8,2 Mio. Euro verbunden. Insgesamt eine Steigerung von mehr als 25 Prozent. Wenn man nur den Lokalfunk betrachtet, würde das eine Kostensteigerung von mehr als 40 Prozent bedeuten.
     
    Der bisherige Zeitplan sieht vor, dass die neuen Entgelte von der Bundesnetzagentur Mitte März veröffentlicht und schließlich zum 1. April in Kraft treten werden. Aus meiner Sicht muss das Ganze noch einmal auf den Prüfstand. Es kann nicht sein, dass eine neue Entgeltregulierung durch die Bundesnetzagentur dazu führt, dass bewährte Strukturen vor allem im lokalen Hörfunk gänzlich in Frage gestellt werden und jegliche Balance zwischen landesweiten und lokalen Netzen in Schieflage gerät.
     
    Ich habe der zuständigen Ministerin Ilse Aigner einen Brief geschrieben und sie gebeten, ihren Einfluss im Beirat der Bundesnetzagentur entsprechend geltend zu machen. Ich erwarte auch, dass sich die Verbände in dieser Angelegenheit deutlich zu Wort melden. Wir müssen zumindest erreichen, dass eine solche tiefgreifende Entgeltregelung nicht mit einer Frist von 14 Tagen in Kraft tritt. Den Anbietern muss zumindest ein Zeitraum von mehreren Monaten eingeräumt werden, um reagieren und gegebenenfalls Alternativen entwickeln zu können. 

ARD alpha: Analoge Verbreitung für Kabel Deutschland nicht verpflichtend

Mitte Oktober hat der Netzbetreiber Kabel Deutschland bei der Landeszentrale seine Absicht angezeigt, die analoge Einspeisung des Programms ARD-alpha in seinen Kabelanlagen in Bayern zu beenden. Diese Anzeige entspricht dem vorgeschriebenen Verfahren für Programmumbelegungen im Kabelnetz. Parallel hat Kabel Deutschland eine medienrechtliche Unbedenklichkeitsbestätigung für diese Maßnahme beantragt.
 
Kabel Deutschland beruft sich darauf, dass sich ARD-alpha nicht auf den gesetzlichen Vorrangstatus berufen kann, den BR alpha hatte. Hintergrund der Anzeige war auch der anhaltende Streit zwischen den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und den großen Kabelanlagenbetreibern über die Entgeltpflicht der Programmverbreitung im Kabel.
 
Die Landeszentrale hat den Bayerischen Rundfunk zu dem Antrag der KDG angehört, ihn auf seinen Antrag hin zum Verwaltungsverfahren förmlich hinzugezogen und die Ange­legenheit mit den beiden Verfahrensbeteiligten mündlich ausführlich erörtert. Eine Annäherung der Positionen des Bayerischen Rundfunks und der Kabel Deutschland war in der mündlichen Anhörung nicht zu erzielen.
 
Anfang Januar hat die BLM der KDG die medienrechtliche Unbedenklichkeit der Beendi­gung der analogen Weiterverbreitung des Fernsehprogramms ARD-alpha in bayerischen Kabelanlagen bescheinigt. Der Gesetzgeber hat die öffentlich-rechtlichen Pflicht­programme für die analoge Kabelweiterverbreitung in Art. 36 Abs. 1 BayMG namentlich benannt. Dazu gehört das Programm BR-alpha, nicht jedoch das in Teilen geänderte Programm ARD alpha. Im Antragsverfahren bei der Landeszentrale blieb umstritten, ob der vom BR so genannte „identitätswahrende Kern“ des Programms verändert worden sei. Die Landeszentrale hat sich auf den Standpunkt gestellt, dass der Kabelnetzbetreiber sein Kanalbelegungsrecht im Rahmen des deregulierten Kanalbelegungsregimes zwar unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen ausüben muss, dabei aber nicht verpflichtet ist zu untersuchen oder untersuchen zu lassen, ob Programme, die im Gesetz selbst nicht aufgeführt sind, mit im Gesetz genannten Programmen ähnlich genug oder nicht mehr ähnlich genug sind, um ins Pflichtkontingent aufgenommen zu werden.
 
Die Landeszentrale konnte auch darauf verzichten, die mit der Namensänderung erfolgten und noch angekündigten weiteren Programmänderungen genau zu erheben. Denn selbst dann, wenn lediglich eine identitätswahrende Änderung vorgenommen worden sein sollte, und KDG sich auf die offensichtlichen Änderungen im Programm und beim Programm­namen nicht berufen dürfte, bestünde keine Pflicht, das Programm ohne einen Vertrag mit dem BR weiterzuverbreiten. Da der BR versichert hat, keine Telekommunikationsdienst­leistung bei der KDG nachzufragen, ist der Kabelanlagenbetreiber nach Auffassung der Landeszentrale auch nicht verpflichtet, gegenüber dem BR die technische Dienstleistung des Signaltransports zu erbringen. Das gilt auch für sog. Must-carry-Programme.
 
Der BR hat Klage gegen die Unbedenklichkeitsbescheinigung der BLM erhoben und parallel den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das VG München beantragt. Ziel des Eilantrags ist ein Einschreiten der BLM als Aufsicht über den Kabelnetzbetreiber. Die BLM soll gerichtlich verpflichtet werden, die KDG anzuweisen, ARD-alpha bis zur Entscheidung in der Hauptsache in analoger Technik in ihre Kabelanlagen einzuspeisen und die sofortige Vollziehung dieser Anweisung anzuordnen. Die BLM hat fristgerecht zu diesem Antrag Stellung genommen und die Abweisung des Antrags beantragt. Eine Entscheidung des VG München steht aus.
 
 

BLM radio.hack

 
Vom 30. Januar bis 1. Februar hatte die BLM mit Unterstützung des Instituts für Rundfunktechnik (IRT) und HbbRadio zum gemeinsamen „Radio-Hacken“ nach München eingeladen. Dabei geht es nicht darum Schaden anzurichten, was viele gemeinhin unter „hacken“ verstehen, sondern im Gegenteil an neuen Lösungen im Radiobereich zu arbeiten und kreative Hard- und Softwareprodukte zu entwickeln. Gekommen sind rund 50 Jour­nalisten, Programmierer, Designer und Radio-Enthusiasten. Die BLM wurde damit ein Wochenende lang zum Ideenlabor für die Zukunft des Radios. Am Ende konnten fünf Hacks präsentiert werden, die einen entsprechenden Blick in die Radio-Zukunft ermöglichten.
 
Zum Sieger der beiden Tage wählte die Jury, der Ulrich Köring von Radioszene, Florian Fritsche von Antenne Bayern, Michael Oschmann von Müller Medien, Dr. Klaus Illgner-Fehns vom IRT und ich angehörten, das Projekt „SpotiNews“. Die Mobile-App bringt personalisierte Musik mit personalisierten Inhalten zusammen. Basierend auf einem Stream von Spotify platziert „SpotiNews“ in gewünschter Frequenz und Länge Nach­richten, die sich am Interesse des Hörers orientieren und individuell zusammengesetzt werden. Die Jury entschied sich für „SpotiNews“ auch deswegen, weil eine Umsetzung dieser Idee absolut realistisch ist. Das Siegerteam wird das Projekt am 30. Juni auf den Lokalrundfunktagen in Nürnberg noch einmal präsentieren. Aber auch die anderen vier Teams lieferten spannende Ergebnisse.
 
Der radio.hack war nach dem TV-Hackday vor zwei Jahren die zweite Veranstaltung dieser Art, die die BLM mit Partnern organisiert hat. Wie schon der TV-Hackday hat auch der radio.hack unsere Erwartungen übertroffen und war ein wirklich inspirierendes Erlebnis. Alle Ergebnisse der Teams waren von hoher Kreativität und Innovationskraft und können dem Radio echte Impulse geben und davon kann Radio gar nicht genug bekommen.
 
Die Präsentationen der Ergebnisse und weitere Informationen finden Sie auf unserer Veranstaltungsplattform www.medienpuls-bayern.de.