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Grußwort des DLM-Vorsitzenden Siegfried Schneider zur Präsentation des Digitalisierungsberichts am 6. September 2016 in Berlin

06.09.2016 | P&R 2016
- Es gilt das gesprochene Wort! –

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

herzlich willkommen zur Präsentation des Digitalisierungsberichts 2016! Ich freue mich sehr, dass die Medienanstalten heute bereits zum 12. Mal umfangreiche Daten und Fakten zur Digitalisierung präsentieren. Gestern auf dem Digitalradiotag standen die Zahlen zum Hörfunk im Mittelpunkt, heute konzentrieren wir uns auf die Fernsehthemen. Während Thomas Fuchs nach der Präsentation der Zahlen in seiner Keynote auf Fragen rund um die digitalen, konvergenten Rahmenbedingungen kleinerer TV-Veranstalter eingehen wird, möchte ich mein Grußwort dazu nutzen, etwas zum bevorstehenden Digital-Analog-Umstieg im Kabelnetz zu sagen.
 
Hier hat sich in den letzten zwei Jahren wirklich etwas getan: Schließlich lag die digitale TV-Nutzung noch vor zwei Jahren bei erst 62,9 Prozent der Kabel-Haushalte – während der analoge Empfang über Satellit seit 2012 abgeschaltet ist und die Ära des terrestrischen Antennenfernsehens schon im Jahr 2008 endete. Doch seit 2014 zeigen die aktuellen Erhebungen eine Aufholjagd des Kabels in Sachen Digitalisierung: So ist der Digitalisierungsgrad in den vergangenen beiden Jahren um jeweils etwa zehn Prozentpunkte gestiegen – auf aktuell 82,1 Prozent.
 
Mich wundert das nicht. Schließlich kann der digitale Fernsehempfang gegenüber dem analogen mit einer ungleich größeren Anzahl an Programmen, davon viele in HD-Qualität und diversen zusätzlichen Funktionen, punkten. Spätestens mit dem Erwerb eines großen Flachbildschirms nutzen die Kunden den analogen Empfang in der Regel nicht mehr.
 
Mit einem Digitalisierungsgrad von 82,1 Prozent ist die Marke von 80 Prozent, die üblicherweise der Maßstab für den Start in einen Analog-Digital-Umstieg ist, deutlich überschritten. Diese neuen Zahlen bestärken die DLM einmal mehr in ihrem Ziel, die analoge TV-Verbreitung über Kabel im Sinne der Fernsehzuschauer und der Nutzer digitaler Medienangebote bis 2018 zu beenden. Nicht zuletzt, weil die analoge TV-Verbreitung nach wie vor hohe Netzkapazitäten bindet. Sie werden schon heute und erst recht in Zukunft immer dringender für HDTV und Internetangebote benötigt. Die Medienanstalten haben sich daher bereits im Sommer 2015 darauf verständigt, die Moderation zur Herbeiführung eines gemeinsamen bundesweiten Abschalttermins für das analoge Kabelfernsehen zu übernehmen und die unterschiedlichen Interessen von TV-Veranstaltern, Netzbetreibern, Wohnungswirtschaft und Mediennutzern zu bündeln.
 
Branchengespräche mit den verschiedenen Akteuren haben seitdem gezeigt, dass die Notwendigkeit, das analoge Kabel abzuschalten grundsätzlich anerkannt wird. Auch das Zieldatum Ende 2018 wird überwiegend als möglich angesehen. So ist beispielsweise in Bayern und Sachsen sogar gesetzlich festgelegt, dass die analoge Kabelverbreitung zum 31. Dezember 2018 ausläuft. Außerdem haben verschiedene Kabelnetzbetreiber bereits eine eigene Digitalisierungsstrategie für ihre Netze verkündet – allen voran Unitymedia, die schon bis Ende Juni nächsten Jahres das Ende der analogen Verbreitung in ihren Netzen in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg umsetzen wollen. Erfreuliche Entwicklungen, die aber nicht darüber hinwegtäuschen dürfen, wie regional unterschiedlich die Ausgangslagen und die Interessen der Beteiligten in den einzelnen Ländern noch immer sind...
 
Trotzdem und gerade deshalb bieten die Medienanstalten den Moderationsprozess weiter auf Bundesebene an. So werden wir in Kürze, nämlich bereits am 20. September, erstmals Netzbetreiber und Vertreter der privaten Fernsehveranstalter zu einem gemeinsamen Austausch an einen Runden Tisch einladen. Den Medienanstalten liegt sehr daran, ein breites Diskussionsforum zu bieten und den Weg zum Abschalttermin transparent zu gestalten. Die Akteure ihrerseits sind gefordert, das Abschaltdatum Ende 2018 auch umzusetzen und den Umstiegsprozess so verbraucherfreundlich wie möglich zu gestalten.
 
Parallel dazu werden die Medienanstalten auch stärkere Aktivitäten auf regionaler Ebene entwickeln und auf diesem Weg die Abstimmung mit regional betroffenen Kabelnetzbetreibern und Wohnungsunternehmen suchen. Die Themen, um die es dabei geht, sind aber zum großen Teil durch eine Analog-Abschaltung bis spätestens 2018 nicht vom Tisch. Im Gegenteil – viele werden erst dann richtig drängend. Die meisten hängen auch unmittelbar mit Fragen der Medienregulierung in Europa und auf Bund-Länder-Ebene zusammen. Lassen Sie mich ein paar Punkte herausgreifen:

Vor allem für die rund 30 Programme, die im Rahmen der analogen Kabelverbreitung jederzeit präsent waren, aber auch für alle anderen Programme stellt sich die Frage nach Auffindbarkeit und Darstellung in den elektronischen Programmführern der digitalen Fernsehwelt. Das Thema ist für uns nicht neu, gewinnt aber mit der Analog-Abschaltung zusätzlich an Bedeutung.

Ein weiteres großes Thema ist die Nutzung der durch die Analog-Abschaltung entstehenden Digitalen Dividende im Kabel. Aus Sicht der Medienanstalten müssen diese Kapazitäten nicht zuletzt auch dafür genutzt werden, die Vielfalt und Chancengleichheit für die Verbreitung von Fernsehprogrammen zu erhöhen. Es geht darum, welche zusätzlichen Programme eine Chance erhalten, den Endkunden zu erreichen. Außerdem müssen bestehende Engpässe für die HD-Verbreitung mit der Analog-Abschaltung ein Ende haben.

Vor allem von kleineren Fernsehveranstaltern wird die Frage nach Must-Carry-Regeln im digitalen Kabel aufgeworfen. Hier deutet sich allerdings an, dass der Gesetzgeber in der digitalen Welt einer Missbrauchsaufsicht gegenüber einer konkreten Gestaltungsaufsicht den Vorzug gibt. Die Medienanstalten sprechen sich in dem Zusammenhang für eine Anreizregulierung aus, die Fernsehprogrammen bei entsprechendem Leistungsnachweis Vorrang bei Verbreitung und Auffindbarkeit einräumt.

Für das lokale und regionale Fernsehen muss es auch im digitalen Kabel beim Must-Carry-Anspruch bleiben, der technologisch sauber zu vertretbaren finanziellen Bedingungen umgesetzt werden muss.

Mit der Digitalisierung ändern sich nicht zuletzt die Geschäftsmodelle. Hier werden die Medienanstalten darauf achten, dass die Fernsehveranstalter Chancengleichheit beim Zutritt zu den HD-Vermarktungspaketen haben, damit am Ende nicht neue Vielfaltsdefizite entstehen. 

Damit, meine Damen und Herren, danke ich für Ihre Aufmerksamkeit.