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Medienrat der BLM stimmt Änderung der Gebührensatzung zu

13.07.2017 | 56 2017
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 13. Juli der Änderung der Gebührensatzung zugestimmt.
 
In der „Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien“ (Gebührensatzung – GebS) werden im Wesentlichen folgende Punkte geändert:
 
  • §4 wird um folgenden Absatz 4 ergänzt: „Für Amtshandlungen gegenüber gemeinnützigen Anbietern kann die festzusetzende Gebühr bis auf die Hälfte ermäßigt werden.“
  • Dem Kostenverzeichnis der Gebührensatzung wird folgender Satz vorangestellt: „Die Gebühren des Kostenverzeichnisses für Kapazitätszuweisungen gelten für die vollständige Kapazitäts­nutzung.“ Gemeint ist damit der vollständige Zeitraum der Kapazitätszuweisung.
Die geänderte Gebührensatzung tritt zum 15. Juli 2017 in Kraft.


Kontakt:
Bettina Pregel
Tel.: (089) 638 08-318
bettina.pregel@blm.de