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Bericht des Vorsitzenden zur 6. Sitzung des Medienrats am 15.12.2017

15.12.2017 | 06 2017

Auf Einladung der BLM fand am 14./15. November d.J. hier in München sowohl die Sitzung der Gremienvorsitzendenkonferenz als auch die Gesamtkonferenz unter Einschluss der Präsidenten, Direktoren und Geschäftsführer statt. Vor die Klammer ziehen darf ich in diesem Kontext die jeweils turnusgemäße Neuwahl der Vorsitzenden. Für die Gremienvorsitzendenkonferenz war dies der Übergang von Herrn Winfried Engel aus Hessen auf den neuen Vorsitzenden Werner Schwaderlapp aus Nordrhein Westfalen. Mit ihm konnte ich mich während der Sitzungstage persönlich intensiv austauschen und habe deshalb keinen Zweifel daran, dass auch unter seiner Führung ein engagiertes Eintreten für die Gleichrangigkeit im dualen System zwischen öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk gewährleistet ist. Parallel dazu haben die Direktoren einen turnusgemäßen Wechsel vorgenommen, bei dem Herr Präsident Schneider sein Amt im Vorsitz an Frau Cornelia Holsten von der bremischen Landesanstalt übergeben hat. Aus meiner Warte eine gleichermaßen gute Wahl, da Frau Holsten engagiert und überzeugend für unsere gemeinsamen Anliegen aufgetreten ist. Herr Präsident Schneider wird in seinen Ausführungen dazu vielleicht noch Ergänzendes darlegen können.

Bei den Sachfragen stand die Vergabe des zweiten bundesweiten Multiplex DAB Plus im Vorder-grund der Beratungen. Dazu hatte die sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien einen erneuten Beschlussvorschlag nebst Begründung vorbereitet, nachdem eine erste Beratung zwar intensiv diskutiert wurde, aber zu keinem Bescheid geführt hatte. Nunmehr konnte mit einem klaren Votum der Antenne Deutschland GmbH & Co. KG (ADG) die bundesweite digitale terrestrische Verbreitung privater Hörfunkangebote als Plattformanbieterin für die Dauer von 10 Jahren zugewiesen werden. Die schon in der Ausschreibung deutlich gemachte Zielsetzung beim Eingang von mehreren Bewerbungen auf eine Verständigung hinzuwirken, hatte nur beschränkten Erfolg. In der neuen Betreiber-Plattform sind nunmehr zusammengefasst die Absolut Digital GmbH & Co. KG, vertreten durch den Geschäftsführer Willy Schreiner,

Nürnberg, sowie die Media Broadcast Digitalradio GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Wolfgang Breuer, Köln. Der Entscheidung zugrunde lag eine intensive Befassung in der ZAK als auch in der Gremiengesamtkonferenz einschl. einer persönlichen Präsentation der Konzepte. Ausschlaggebend für die Zuweisungsentscheidung an die ADG waren letztlich inhaltliche Vorteile beim Programmkonzept sowie die wirtschaftliche Sicherheit i.S. einer Belastbarkeit der Umsetzungsprognose. Ein schwieriges und langwieriges Verfahren hat damit hoffentlich ein gutes Ende gefunden und alle Beteiligten hoffen auf eine baldige Inbetriebnahme mit der zugesagten Programmvielfalt. Einen weiteren wichtigen Aspekt der Beratungen stellte die privilegierte Auffindbarkeit von sog. Public Value-Angeboten dar. Es geht dabei um die Weiterentwicklung der Plattformregulierung und die Frage, ob Angebote, die einen besonderen Beitrag zur Meinungsbildung leisten, auch bei der Gestaltung von Benutzeroberflächen einen privilegierten Status erhalten sollen. Es verwundert nicht, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk in dieser Diskussion vor allem seine eigenen Angebote vor Augen hat. Es ist aber gleichermaßen unbestritten, dass auch privat organisierte Sender besondere Beiträge zur Meinungsvielfalt leisten. Ob Privilegierungen für Einzelne dann aber wieder Diskriminierung für andere bedeutet, ist fraglich, insbesondere unter dem Gesichtspunkt wie ein interessensgerechter und gleichzeitig für alle Beteiligten klar definierter Regulierungsrahmen gesetzlich ausgestaltet werden kann. Die Direktorenkonferenz hat dazu ausführlich beraten und bereits erste Vorschläge erarbeitet, auf die ggf. Herr Präsident Schneider später eingehen kann. Im Rahmen der Sitzung der Gesamtkonferenz konnte ich von unserer Seite das nach wie vor unverständliche Urteil des Verwaltungsgerichts München zum Thema „ultimate fighting" in die Diskussion einbringen. Die nach dem bayerischen Mediengesetz uns zugeschriebene Aufgabe für Ausgewogenheit und Meinungsvielfalt zu sorgen wie auch die Einhaltung der Programmgrundsätze zu überwachen, zeigt an diesem Beispiel sehr deutlich, wo wir gelegentlich an juristische Grenzen stoßen. Die Vertreter aller Bundesländer haben aber deutlich gemacht, dass sie gerade in solchen Fällen nicht nur gänzlich die gleiche Auffassung teilen, sondern auch nachhaltig den eingeschlagenen Verfahrensweg der BLM unterstützen. Soweit mein Bericht. Vielen Dank!