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Bericht des Vorsitzenden zur 9. Sitzung des Medienrats am 17.05.2018

17.05.2018 | 09 2018

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Wie angesichts der laufenden Diskussionen um die Wirkungsmacht der Intermediäre nicht anders zu erwarten, stand dieses Thema erneut im Mittelpunkt der Beratungen bei der vergangenen Sitzung der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) am 18.04. des Jahres in Berlin. Welche Rolle nehmen diese Mittler zwischen Inhalteanbieter und Nutzer im Zusammenhang der Meinungsbildung und Meinungsvielfalt ein? Die Struktur der Anbieter von Intermediären ist bekanntermaßen wenig transparent, genauso wenig gewähren sie Einblick in die Anwendung der bei Ihnen eingesetzten Algorithmen als interne Geschäftsprozesse. Die Sammlung und Verwertung persönlicher Daten ihrer Nutzer und nur gelegentlich in diesem Kontext öffentlich werdender Missbrauch, sorgen nicht für Vertrauen, vielmehr für einen vielfältigen und m.E. auch berechtigten Ruf nach Regulierung!

Regulierung ja, aber wie soll diese ausgestaltet sein? Die Landesmedienanstalten insgesamt haben sich auf Bundesebene auf vier Kernforderungen als Mindeststandards bei der anstehenden erneuten Novellierung des Rundfunkstaatsvertrages verständigt. In der Pressemeldung vom 7. Mai heißt es auszugsweise sinngemäß:

Transparenz---

Plattformen sollen verpflichtet werden die Nutzer über wesentliche Kriterien für die Selektion der Inhalte zu informieren und diese Information leicht auffindbar zu machen.

Diskriminierung---

Der Informationsintermediär darf keinen unzulässigen Einfluss darauf ausüben, auf welche meinungsrelevanten Inhalte seine Nutzer aufmerksam gemacht werden.

Reporting---

Aufsicht gelingt nur, wenn auch eine Überprüfung möglich ist! Deshalb ist eine gesetzlich geregelte Berichtspflicht unverzichtbar, welche insbesondere Informationen über bevorzugte Behandlung und die Vergütung für die Präsentation von Inhalten umfasst.

Zustellung---

Die Durchsetzung von Mindeststandards ist nur möglich, wenn auch die Erreichbarkeit der Anbieterseite sichergestellt ist. Intermediäre sollen deshalb einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten benennen müssen.

Ich sehe mich mit den anderen Vorsitzenden und auch den Direktoren hier sehr einvernehmlich auf einer gemeinsamen Linie! Die Medienanstalten unterstützen ausdrücklich die Initiative der Länder, regulatorische Mindeststandards für Informationsintermediatäre im Rundfunkstaatsvertrag festzulegen. Die Medienanstalten haben im Übrigen die notwendige fachliche Kompetenz und Erfahrung , um eine effektive Aufsicht sicherzustellen.

Soweit mein kurzer Bericht zu dieser Sitzung in Berlin - vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!