Autokinos erleben während der Corona-Krise eine Renaissance. Bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien sind verschiedene Anfragen auf Durchführung von Autokino-Events eingegangen, bei denen der Filmton via UKW-Frequenz in die PKWs der Besucherinnen und Besucher übertragen werden soll.
Vorgehen
Grundsätzlich gilt: Die Übertragung eines Filmtons per UKW-Frequenz im Rahmen von Autokino-Veranstaltungen muss der BLM nur angezeigt werden, bevor der Veranstalter bei der Bundesnetzagentur eine UKW-Frequenz beantragen kann. Diese Anzeige muss folgende Angaben enthalten: den Verantwortlichen für die UKW-Aussendung sowie den Ort und die Dauer der Veranstaltung.
Die Anzeige sollte der BLM möglichst frühzeitig per Mail übermittelt werden an: rundfunkversorgung@blm.de.
Die Zuweisung einer geeigneten UKW-Frequenz für die Ton-Übertragung erfolgt durch die Bundesnetzagentur. In Bayern ist für die Zuweisung von UKW-Frequenzen die Außenstelle der Bundesnetzagentur in Nürnberg: (Nuer5.Postfach@bnetza.de) zuständig.
Veranstaltungsrundfunk
Wichtig ist die Unterscheidung zum Veranstaltungsrundfunk: Wenn es sich z.B. um ein Konzert oder ein Kirchenfest auf dem Autokino-Gelände handelt, das moderiert, live übertragen oder mit einem eigenen Radio-programm begleitet werden soll, muss dafür bei der Landeszentrale eine medienrechtliche Genehmigung beantragt werden. Sie gilt nur für die Dauer der Veranstaltung und die Besucher des Veranstaltungsgeländes.
Mehr Informationen zu den Kriterien für Veranstaltungsrundfunk gibt es im Blog blmplus.