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Autokino-Events: Übertragung von Filmton via UKW-Frequenz ist medienrechtlich nur anzeigepflichtig

Autokinos erleben während der Corona-Krise eine Renaissance. Bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien sind verschiedene Anfragen auf Durchführung von Autokino-Events eingegangen, bei denen der Filmton via UKW-Frequenz in die PKWs der Besucherinnen und Besucher übertragen werden soll.

Vorgehen 

Grundsätzlich gilt: Die Übertragung eines Filmtons per UKW-Frequenz im Rahmen von Autokino-Veranstaltungen muss der BLM nur angezeigt werden, bevor der Veranstalter bei der Bundesnetzagentur eine UKW-Frequenz beantragen kann. Diese Anzeige muss folgende Angaben enthalten: den Verantwortlichen für die UKW-Aussendung sowie den Ort und die Dauer der Veranstaltung.

Die Anzeige sollte der BLM möglichst frühzeitig per Mail übermittelt werden an: rundfunkversorgung@blm.de.

Die Zuweisung einer geeigneten UKW-Frequenz für die Ton-Übertragung erfolgt durch die Bundesnetzagentur. In Bayern ist für die Zuweisung von UKW-Frequenzen die Außenstelle der Bundesnetzagentur in Nürnberg: (Nuer5.Postfach@bnetza.de) zuständig.

Veranstaltungsrundfunk

Wichtig ist die Unterscheidung zum Veranstaltungsrundfunk: Wenn es sich z.B. um ein Konzert oder ein Kirchenfest auf dem Autokino-Gelände handelt, das moderiert, live übertragen oder mit einem eigenen Radio-programm begleitet werden soll, muss dafür bei der Landeszentrale eine medien­rechtliche Genehmigung beantragt werden. Sie gilt nur für die Dauer der Veranstaltung und die Besucher des Veranstaltungsgeländes.

Mehr Informationen zu den Kriterien für Veranstaltungsrundfunk gibt es im Blog blmplus.