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18. Sitzung des Medienkompetenz-Ausschusses

05.10.2021

Tagesordnung

  1. Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung der Tagesordnung
  3. Genehmigung der Niederschrift über die 17. Sitzung des Medienkompetenz-Ausschusses des Medienrats am 08.06.2021
  4. Aktueller Bericht
  5. Vorbereitung Fachtagung Jugendschutz und Nutzerkompetenz 2022
  6. Fake News: Rechtliche Einordnung und Bedeutung für den Jugendschutz
  7. Medienführerschein Bayern digital
  8. Verschiedenes
    8.1 Sitzungstermine 2022

Ergebnisse

  • TOP 1: Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende stellt die ordnungsgemäße Ladung zur Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Medienkompetenz-Ausschusses fest.

  • TOP 2: Genehmigung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird in der am 24. September 2021 versandten Fassung genehmigt.

  • TOP 3: Genehmigung der Niederschrift über die 17. Sitzung des Medienkompetenz-Ausschusses des Medienrats am 08.06.2021

Die Niederschrift über die 17. Sitzung des Medienkompetenz-Ausschusses des Medienrats am 08.06.2021 wird ohne Änderungen genehmigt.

  • TOP 4: Aktueller Bericht

Der Präsident berichtet über die Release-Veranstaltung „So funktioniert der neue FLIMMO“, die am 04.10.2021 online stattgefunden hat. Das Angebot ist an den aktuellen Bedürfnissen von Eltern komplett neu ausgerichtet worden und berücksichtigt geänderte Sehgewohnheiten.

Der Präsident informiert über den aktuellen Stand zur Initiative „Justiz und Medien – konsequent gegen Hass“. Die Initiative wird auch im kommenden Jahr gemeinsam mit dem Justizministerium weitergeführt werden. Eine Verlängerung der Kooperationsvereinbarung ist für Ende Oktober vorgesehen. Im Kampf gegen Hass und Hetze im Netz stellt die Initiative eine Daueraufgabe dar, die ein wichtiger Baustein zur Stärkung der Meinungs- und der Pressefreiheit ist. Es ist geplant, dass die Initiative erweitert wird und auch freien Journalistinnen und Journalisten der direkte Zugang zum Online-Meldesystem ermöglicht werden soll.

Der Präsident berichtet, dass am 17.06.2021 ein Jugendschutz-Gespräch mit Vertretern der Videosharing-Plattform „Twitch“ stattgefunden hat. Schwerpunkte des Gesprächs stellten die Rolle des Jugendschutzbeauftragten bei der Plattform und bei einzelnen Streamern sowie Jugendschutzmaßnahmen der Plattform dar. Es wurde vereinbart, über jugendschutzrelevante Entwicklungen bei Twitch im Austausch zu bleiben.

Es wird über den aktuellen Stand bei der Stiftung Medienpädagogik Bayern berichtet. Im August waren die Förderanträge für 2022 für die Projekte Medienführerschein Bayern Grundbetreuung und das Medienpädagogische Referentennetzwerk Bayern bei der Staatskanzlei eingereicht worden. Die Stiftung hat bereits die Bewilligungen erhalten. Beim Medienführerschein Bayern wurden insgesamt über 40.400 versandte Materialordner, über 675.000 Downloads und über 675.300 Urkunden und Teilnahmebestätigungen verzeichnet.

  • TOP 5: Vorbereitung Fachtagung Jugendschutz und Nutzerkompetenz 2022

Die Ausschuss-Mitglieder beraten über Themenvorschläge für die inhaltliche Ausrichtung der nächsten Fachtagung Jugendschutz und Nutzerkompetenz am 18.5.2022. Sie entscheiden sich für die Umsetzung des Themas "Verschwörungsmythen und Fake News".

  • TOP 6: Fake News: Rechtliche Einordnung und Bedeutung für den Jugendschutz

Die Ausschuss-Mitglieder befassen sich mit der rechtlichen Einordnung von Fake News und ihrer Bedeutung für den Jugendmedienschutz. Eine gesetzliche Definition von Fake News gibt es nicht. Eine Strafbarkeit kommt in erster Linie unter den Gesichtspunkten der üblen Nachrede, der Verleumdung und der Volksverhetzung in Betracht. Dabei ist die Veröffentlichung von allgemeinen Falschnachrichten ohne Bezug zu einer bestimmten Person oder Personengruppe grundsätzlich nicht strafbar. Weitere Ansätze, die auf verschiedene Sanktionen abzielen, finden sich im Zivilrecht, im Presse- und Medienrecht und im NetzDG.

Da sich mit zunehmender Verbreitung auch die Relevanz für Kinder und Jugendliche erhöht hat, sind Fake News mittlerweile auch ein Thema für den Jugendmedienschutz geworden. Grundlage für die jugendschutzrechtliche Bewertung sind die Bestimmungen des JMStV. Unzulässige Internet-Angebote kommen auch in Form von Fake News vor, zum Beispiel im Kontext von Volksverhetzung oder Holocaustleugnung. Oft hängen Fake News mit Verschwörungsmythen zusammen und könnten nicht immer eindeutig voneinander abgegrenzt werden. Das Wirkungsrisiko solcher Angebote kann besonders hoch sein, wenn es um Themen aus dem Alltag von Kindern und Jugendlichen geht und die Gestaltung jugendaffin ist. Zu beachten ist aber, dass nicht jede Form von Fake News jugendschutzrelevant oder ein Verstoß gegen den JMStV ist, sondern dass es grundsätzlich auf die konkrete Gestaltung im Einzelfall ankommt.

  • TOP 7: Medienführerschein Bayern digital

Die Ausschuss-Mitglieder werden über die digitalen Angebote des Medienführerscheins Bayern informiert. Für drei Jahrgangsstufen sind Unterrichtseinheiten als Online-Kurse für die Online-Lernplattform mebis umgesetzt worden, die Medienführerschein Werkstätten.

Auch die anderen Materialien des Medienführerscheins Bayern enthalten digitale Elemente. Seit Februar 2021 existiert dafür ein eigener Bereich auf der Medienführerschein-Website. Insgesamt stehen über 40 digitale Elemente sowie rund 200 digitale Arbeitsblätter als Service für den digitalen Unterricht zur Verfügung. Zu jeder Unterrichtseinheit gibt es einen Film-Clip.

Derzeit liegt das Augenmerk auf dem Ausbau der digitalen Angebote. Wichtige Thema sind dabei die zunehmende mobile Nutzung der Website und die zunehmende Nutzung von Tablets im Unterricht.

  • TOP 8: Verschiedenes

Es wird auf die Terminvorschläge für die Sitzungen des Medienkompetenz-Ausschusses im Jahr 2022 hingewiesen.