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14. Sitzung des Medienkompetenz-Ausschusses

30.06.2020

Tagesordnung

  1. Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung der Tagesordnung
  3. Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Medienkompetenz-Ausschusses des Medienrats am 10.03.2020
  4. Aktueller Bericht
  5. Chinesische Plattform TikTok: rechtliche und medienpädagogische Aspekte
  6. Jugendschutz beim Anbieter ProSieben
  7. Stand der geplanten Jugendschutzreform: Jugendschutzgesetz des Bundes und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder
  8. Medienpädagogische Angebote in Corona-Zeiten der Stiftung Medienpädagogik Bayern
  9. Vorführung der neuen Filmclips des Medienführerscheins zum Thema Urheberrecht
  10. Verschiedenes

Ergebnisse

  • TOP 1: Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende stellt die ordnungsgemäße Ladung zur Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Medienkompetenz-Ausschusses fest.

  • TOP 2: Genehmigung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird in der am 17. Juni 2020 versandten Fassung genehmigt.

  • TOP 3: Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Medienkompetenz-Ausschusses des Medienrats am 26. November 2019

Die Niederschrift über die 13. Sitzung des Medienkompetenz-Ausschusses des Medienrats am 10. März 2020 wird ohne Änderungen genehmigt.

  • TOP 4: Aktueller Bericht

Die Ausschussmitglieder werden über die wichtigsten Aktivitäten seit der letzten Sitzung informiert.

Der Geschäftsführer berichtet über den aktuellen Stand zur Initiative „Justiz und Medien – konsequent gegen Hass“. Der Bayerische Justizminister Georg Eisenreich habe die Bitte geäußert, aufgrund des Erfolgs der Initiative die Marke „Konsequent gegen Hass“ und das Logo als Dachmarke für alle Aktivitäten zu Hate Speech auszubauen. Inzwischen unterstützen 107 Medienunternehmen die Initiative mit ihrem Logo. 70 Unternehmen haben Ansprechpartner genannt, die Hasskommentare über die Prüfbitte melden könnten. Die BLM wird den europaweiten Aktionstag für die Betroffenen von Hasskrimina­lität am 22. Juli 2020 nutzen, um die Medienhäuser weiter zu ermuntern, aktiv an der Initiative mitzuwirken.

Ein weiterer Punkt im aktuellen Bericht ist der von der BLM gestiftete Preis „DOK.digital – The Future of Storytelling“, der erstmals am 8. Mai 2020 online im Rahmen des DOK.fest Münchens verliehen wurde und innovative digitale Erzählformate auszeichnet. Der Preis ist mit 2.500 Euro dotiert und soll junge Talente für digitales Storytelling am Medienstandort Bayern fördern.

Die Ausschussmitglieder werden über den aktuellen Stand bei der Stiftung Medienpädagogik Bayern informiert. Bis Mitte März sind 70 Elternabende des Medienpädagogischen Referentennetzwerks Bayern durchge­führt worden. Aufgrund von Schulschließungen und Kontakt­beschränkungen wären bereits terminierte Elternabende auf unbestimmte Zeit verschoben worden und Präsenzveranstaltungen hätten bis auf weiteres abgesagt werden müssen. Um dem Beratungsbedarf vonseiten der Eltern auch in Zeiten von Corona nachzukommen, bietet die Stiftung Online-Elternabende an.

  • TOP 5: Chinesische Plattform TikTok: rechtliche und medienpädagogische Aspekte

Es werden rechtliche und medienpädagogische Aspekte der chinesischen Plattform TikTok erläutert. Der Betreiber der Plattform sitze in China, so dass es bei rechtlichen Verstößen bislang keinen Ansprechpartner gebe. Zudem sei es nach den geltenden Vorschriften schwierig, gegen ausländische Anbieter vorzugehen.

Ein wesentliches Problem sei, dass TikTok zum Teil auch dazu genutzt werde, jugendgefährdende Inhalte zu verbreiten. Hier sei eine „Melde“-Funktion für Nutzer eingeführt worden. Kritisch zu betrachten seien auch eine fehlende Kontrolle des Mindestalters sowie Aspekte des Urheberrechts und des Daten­schutzes. Für Kinder und Jugendliche stellten auch Werbung sowie In-App-Käufe und damit verbundene Kostenfallen eine Herausforderung dar.

Als medienpädagogische Maßnahme seien im Hinblick auf TikTok vor allem die Sensibilisierung von Eltern, pädagogischen Fachkräften, Kindern und Jugend­lichen zu empfehlen. Die BLM biete zu den Themen Datenschutz, Werbung, Mobbing oder auch zu rechtlichen Fragen eine Vielzahl an Informationen und Materialien an.

Die Mitglieder des Ausschusses diskutieren mit Blick auf TikTok die Bedeutung von Mutproben für Kinder und Jugendliche, das hohe Wachstum im Vergleich zu Social-Media-Angeboten wie Facebook, das datenschutzrechtliche Problem­potenzial sowie die Bedeutung der Medienkompetenz als Schlüsselqualifikation, um mit neuen digitalen Angeboten verantwortungsvoll umgehen zu können. In Bezug auf regulatorische Ansätze wird auf das Herkunftslandprinzip, das Haftungs­system und die Notwendigkeit der Verfahrensbeschleunigung hingewiesen.

  • TOP 6: Jugendschutz beim Anbieter ProSieben

Die Mitglieder des Medienkompetenz-Ausschusses bekommen einen Überblick über die Jugendschutzarbeit der BLM bei Pro Sieben. Neben den Mediatheken-Angeboten werde nun – aufgrund der Zulassung des Senders durch die BLM seit Anfang 2020 - auch das Fernsehangebot von ProSieben im Hinblick auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen überprüft. Die Erfahrungen hätten gezeigt, dass einige Sendungen eine Jugendschutzrelevanz haben und regel­mäßig Gegenstand von öffentlichen und gesellschaftskritischen Debatten seien. Dies zeige auch die hohe Anzahl von Bürgerbeschwerden, die seit Jahresbeginn bei der BLM im Jugendschutz eingehen.

Positiv sei deshalb der enge Austausch der BLM mit den Jugendschutzbeauf­tragten von ProSieben zu werten. In vielen Fällen hätten durch entsprechende Hinweise der BLM Lösungen im Sinne des Jugendmedienschutzes erreicht werden können, insbesondere bei Online-Inhalten.

Die Mitglieder des Ausschusses befassen sich mit einzelnen Programmbeispielen aus der Aufsichtspraxis und würdigen die Jugendschutzarbeit der BLM beim Anbieter ProSieben.

  • TOP 7: Stand der geplanten Jugendschutzreform: Jugendschutzgesetz des Bundes (JuSchG) und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) der Länder

Die Ausschussmitglieder werden über den aktuellen Stand der geplanten Jugendschutzreform informiert. Eine wesentliche Änderung im Jugend­schutzgesetz des Bundes (JuSchG) ist die Ausdehnung der Regelungen auf Telemedien. Es werde ein einheitlicher Medienbegriff eingeführt, ohne dass eine Abgrenzung zum Anwendungsbereich des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) erfolge. Dadurch wären auch Bereiche betroffen, die bisher allein durch die Länder im JMStV geregelt worden seien. Beispiel dafür sei die Schaffung einer Bundeszentrale für den Kinder- und Jugendmedienschutz.

Zu den wichtigen Änderungen im JMStV gehöre die ausdrückliche Festlegung, dass die deutschen Jugendschutzvorgaben auch für ausländische Anbieter gelten, deren Angebote auf den deutschen Markt ausgerichtet sind. Zudem seien aufgrund der Umsetzung der AVMD-Richtlinie Sonderregeln für sogenannte Video-Sharing Dienste aufgenommen worden. Diese haben die Pflicht, Kinder und Jugendliche vor entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten zu schützen.

Der Ausschuss diskutiert die Handlungsmöglichkeiten der Länder und bekräftigt die Notwendigkeit einer staatsfernen Medienaufsicht.

  • TOP 8: Medienpädagogische Angebote der Stiftung Medienpädagogik Bayern in Corona-Zeiten

Im Ausschuss wird über die medienpädagogischen Angebote der Stiftung Medienpädagogik Bayern während der Corona-Zeit berichtet. Im Rahmen des Medienführerscheins Bayern sind die „Angebote für Daheim“ entwickelt worden. Hier handelt es sich um hilfreiche, leicht verständliche und abwechslungsreiche Online-Materialien für die Nutzung in der Familie. Um Eltern in der Corona-Zeit zu unterstützen, hat FLIMMO außerdem auf seiner Website verschiedene Tipps, Informationen und Anregungen für den Medienalltag daheim zusammengestellt.

Der Stiftung Medienpädagogik Bayern sei es wichtig gewesen, auf die Ausnahme­situation zu reagieren und möglichst schnell Angebote zu schaffen, die für Familien in Corona-Zeiten alltagstauglich und hilfreich sind. Die Mitglieder des Ausschusses begrüßen die Aktivitäten der Stiftung und würdigen die hohe Akzeptanz der Angebote.

  • TOP 9: Vorführung der neuen Filmclips des Medienführerscheins zum Thema Urheberrecht

Die Mitglieder des Ausschusses sichten drei neue Film-Clips im Rahmen des Medienführerscheins Bayern zum Thema Urheberrecht, die für die 3./4., 6./7. und 8./9. Jahrgangsstufe zum Einstieg in medienpädagogische Themen oder für Unterrichtseinheiten des Medienführerscheins erstellt wurden.

  • TOP 10: Verschiedenes

Keine Anmerkungen.