Cookie Hinweis

Suche

Ergebnisse der 3. Sitzung des Hörfunkausschusses

29.06.2017

Tagesordnung

1. Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Hörfunkausschusses des Medienrats am 01.06.2017

2. Nachwahl eines Mitglieds des Digital-Ausschusses

3. DAB-Konzept 2017 - Genehmigung von Angeboten und Zuweisung von Übertragungskapazitäten:
3.1. Landesweites Hörfunkangebot in Bayern
3.2. Drahtloser Hörfunk Unterfranken (mit Anhörung der Bewerber)
3.3. Landesweites Hörfunkangebot „Radio Galaxy" 

4. Festlegung von Versorgungsgebieten:
4.1. Drahtloser Hörfunk Erding/Freising/Ebersberg 

5. Technische Infrastrukturförderung:
5.1. Mittelaufteilung 1. Halbjahr 2017

5.2. Mittelaufteilung 2. Halbjahr 2017

6. Handlungsanweisung der Anbieterverbände zu Werbung für Prostitution und Sexspielzeug: Erfahrungsbericht

7. Stiftungskuratorium der Stiftung Medienpädagogik Bayern: Vorschläge aus dem Hörfunkausschuss

8. Programmänderungen:
8.1. Dauerhafte Programmänderungen 

9. Verschiedenes:
9.1. Bürgermedien (aktueller Stand)
9.2. Projekt „Geschichte des privaten Lokalfunks in Bayern" (aktueller Stand)
9.3. Sitzungstermine 2018
 

Ergebnisse

  • Landesweites Hörfunkangebot in Bayern

 Der Medienrat genehmigt der Radio next Generation GmbH & Co. KG die Verbreitung des Hörfunkangebots "egoFM" in den Regionalnetzen Unterfranken 10A, Oberfranken 10B, Mittelfranken 8C, Oberpfalz-Niederbayern 12D sowie Oberbayern-Schwaben 10A für ein landesweites Hörfunkangebot in Bayern.
 
Dafür wird die Nutzung einer DAB-Kapazität von 48 CU befristet bis zum 1. August 2025 zugewiesen. Die Datenrate wird bis spätestens Ende 2019 auf 54 CU erhöht
Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass ego FM auf die Zuweisung der Übertragungskapazitäten in den lokalen DAB+-Versorgungsgebieten München, Ingolstadt, Nürnberg und Augsburg verzichtet.
 
Der Medienrat behält sich vor, die Bewerber Radio Arabella Studiobetriebsgesell­schaft mbH, Radio TEDDY GmbH & Co. KG und rt1. digital broadcast GmbH im Rahmen frei werdender Kapazitäten bis 30. Juni 2018 zu berücksichtigen.
 
Der Antrag der Dornier Medien Beteiligungs GmbH & Co. KG wird aus formellen Gründen zurückgewiesen.

 

  • Drahtloser Hörfunk Unterfranken

 Der Medienrat genehmigt der Schweinfurter Rundfunk GmbH & Co. Studiobetriebs-KG die Verbreitung des lokalen Hörfunkangebots "Hashtag+" im DAB+Netz Unterfranken (10A) und weist ihr die Nutzung einer DAB-Kapazität von 54 CU befristet bis zum 1. August 2025 zur Nutzung zu. Die Anträge der übrigen Bewerber werden abgelehnt.
 
 

  • Drahtloser Hörfunk Erding/Freising/Ebersberg

Das Radio-Versorgungsgebiet Region 14 München West (Landkreise Dachau, Fürstenfeldbruck, Landsberg-Lech und Starnberg) wird um das bisherige Versorgungsgebiet Region 14 München Ost (Landkreis Erding, Stadt Freising und Stadt Ebersberg) erweitert. Der Amperwelle GmbH werden zur Verbreitung von Radio 106.4 TOP FM zusätzlich im Versorgungsgebiet Landkreis Erding, Stadt Freising und Stadt Ebersberg die UKW-Frequenzen Erding 87,9 MHz, Freising 95,0 MHz und Ebersberg 93,0 MHz mit den Füllsenderfrequenzen ab 1. Oktober 2017 befristet bis zum 31. März 2019 zugewiesen, vorausgesetzt, es wird ein aktualisiertes Programmschema vorgelegt, das Inhalte für das erweiterte Versorgungsgebiet enthält.

 

  • Technische Infrastrukturförderung: Mittelaufteilung 1. Halbjahr und 2. Halbjahr

Der Hörfunkausschuss nimmt die Mittelaufteilung für die technische Infrastrukturförderung für das erste Halbjahr 2017 entsprechend der Richtlinie zur Förderung der Techni-schen Infrastruktur von terrestrischen Hörfunkangeboten nach dem Bayerischen Medien-gesetz (TIF) zur Kenntnis und legt die vorgeschlagene Aufteilung der Fördermittel für das erste Halbjahr 2017 fest.
 
Die Gesamtmittel für die technische Infrastrukturförderung (TIF) belaufen sich für das erste Halbjahr 2017 auf 500 Tsd. €.
 
Der Hörfunkausschuss nimmt die Planung für die Mittelaufteilung für das zweite Halbjahr 2017 zur Kenntnis. Der Hörfunkausschuss beschließt eine Sonderförderung mit einem Umfang von 124.500 € im Rahmen der Digitalisierung des Hörfunks entsprechend Nr. 3.2 der Richtlinie zur Förderung der Technischen Infrastruktur von terrestrischen Hörfunkangeboten nach dem Bayerischen Mediengesetz, gültig ab dem 01.07.2017.

 

  • Handlungsanweisung der Anbieterverbände zu Werbung für Prostitution und Sexspielzeug: Erfahrungsbericht 

Die Ausschussmitglieder begrüßen das Anliegen der BLM, die Lokalfunkverbände und damit die Hörfunkanbieter in Fragen des Jugendschutzes zu sensibilisieren, um Verstöße gegen den Medienratsbeschluss aus dem Jahr 2014, wonach Werbung für Prostitution und Sexspielzeug nur zwischen 23.00 und 06.00 Uhr morgens ausgestrahlt werden darf, möglichst schon im Vorfeld zu vermeiden.
 
Eine entsprechende Handlungsanweisung hatten die Lokalrundfunkverbände ihren Mitgliedern übermittelt, davon in der Umsetzung aber teilweise wieder Abstand genommen. Der Medienkompetenz-Ausschuss hat sich in seiner Sitzung am 23.05.2017 mit der Angelegenheit befasst. Der Hörfunkausschuss regt an, das Gespräch mit den Anbieterverbänden und auch mit den Anbietern zu suchen.
 
 

  • Dauerhafte Programmänderungen

Der Hörfunkausschuss genehmigt eine Programmänderung bei der Radio Inn-Salzach-Welle, die eine Programmzulieferung vom Kreisjugendring Mühldorf am Inn betrifft.