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32. Sitzung des Hörfunkausschusses

17.03.2022

Tagesordnung

  1. Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung der Tagesordnung
  3. Genehmigung der Niederschrift über die 31. Sitzung des Hörfunkausschusses des Medienrats am 17.02.2022
  4. Kapazitätszuweisungen: (Beschlüsse)
    4.1. DAB-Versorgungsgebiet Allgäu-Donau-Iller (Radio Sefunk)
    4.2. DAB-Versorgungsgebiet Oberland-Südostoberbayern (TO P FM)
  5. Erlass von Satzungen und Richtlinien: (Beschluss) 
    5.1 Richtlinie zur Förderung der Technischen Infrastruktur von terrestrischen Hörfunkangeboten nach dem BayMG (TIF)
  6. Genehmigung von Angeboten: (Beschluss)
    6.1 DAB-Bundesweit - Absolut Germany
  7. Genehmigung von Angeboten und Zuweisung von Übertragungskapazitäten: (Beschlüsse)  
    7.1 Drahtloser Hörfunk Allgäu-Donau-Iller
    7.2 Drahtloser Hörfunk München 
    7.3 Drahtloser Hörfunk Oberland-Südostoberbayern
  8. Übernahme BLR-Zulieferungen im bayerischen Lokalfunk 2021 (Bericht)
  9. Programmänderungen           
    9.1 Dauerhafte Programmänderungen  (Beschluss)   
    9.2 Zeitlich befristete Programmänderungen (Bericht) 
  10. Verschiedenes

Ergebnisse

  • Top 1: Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit

  • Top 2: Genehmigung der Tagesordnung

  • Top 3: Genehmigung der Niederschrift über die 31. Sitzung des Hörfunkausschusses des Medienrats am 17.02.2022

  • Top 4: Kapazitätszuweisungen: (Beschlüsse)

4.1 DAB-Versorgungsgebiet Allgäu-Donau-Iller (Radio Seefunk)

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

Für die zusätzliche zeitgleiche Verbreitung des unveränderten Hörfunkprogramms „Das neue Radio Seefunk“ wird der Radio Seefunk GmbH & Co.KG im DAB-Netz Allgäu-Donau-Iller 8B eine Datenkapazität von 54 CU (Nettodatenrate 72 kbit/s und Fehlerschutz EEP 3A) befristet bis zum 31.03.2023 zur Nutzung zugewiesen.

4.2 DAB-Versorgungsgebiet Oberland-Südostoberbayern (TOP FM)

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

1. Für die zusätzliche zeitgleiche Verbreitung des unveränderten Hörfunkprogramms Radio TOP FM wird der Amperwelle GmbH im DAB-Netz Oberland-Südostoberbayern (Block 7A) eine Datenkapazität von 60 CU (Nettodatenrate 80 kbit/s und Fehlerschutz EEP 3A) befristet bis zum 31.12.2023 zur Nutzung zugewiesen.
2. Im Rahmen geplanter weiterer Umstellungen im DAB-Netz Oberland-Südostoberbayern 7A wird ab einer Verfügbarkeit die zugewiesene Datenkapazität um weitere 20 CU - auf insgesamt 80 CU (Nettodatenrate 80 kbit/s und Fehlerschutz EEP 2A) – erhöht.

  • Top 5: Erlass von Satzungen und Richtlinien: (Beschluss)

5.1  Richtlinie zur Förderung der Technischen Infrastruktur von terrestrischen Hörfunkangeboten nach dem BayMG (TIF)

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat die Richtlinie zur Änderung der Richtlinie zur Förderung der Technischen Infrastruktur von terrestrischen Hörfunkangeboten nach dem Bayerischen Mediengesetz (TIF) zu beschließen.

  • Top 6: Genehmigung von Angeboten: (Beschluss)

6.1 DAB Bundesweit - Absolut Germany     

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Antenne Deutschland GmbH & Co. KG wird die unbefristete Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des bundesweit ausgerichteten Hörfunkangebotes „Absolut Germany“ erteilt.

  • Top 7: Genehmigung von Angeboten und Zuweisung von Übertragungskapazitäten:

7.1 Drahtloser Hörfunk Allgäu-Donau-Iller

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Der Medienrat genehmigt der Radio Fantasy GmbH im regionalen DAB-Versorgungsgebiet Allgäu-Donau-Iller (Block 8B) die Verbreitung des Programmangebots Radio Fantasy und weist ihr eine terrestrische digitale Datenkapazität von 72 CU (Nettodatenrate 72 kbit/s und Fehlerschutz EEP 2A) befristet bis zum 01.04.2032 zur Nutzung zu.

  1. Der Antrag der M.O.R.E. Lokalfunk Baden-Württemberg GmbH & Co.KG wird abgelehnt.

7.2  Drahtloser Hörfunk München
Der Hörfunkausschuss entscheidet nach Diskussion, dass in einer der nächsten Sitzungen eine Anhörung der Bewerber erfolgen soll.

7.3 Drahtloser Hörfunk Oberland-Südostoberbayern
Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Medienrat genehmigt dem Sankt Michaelsbund Mediendienste e.V. im regionalen DAB-Versorgungsgebiet Oberland-Südostbayern (Block 7A) die Verbreitung des Programmangebots „Münchner Kirchenradio“ und weist ihr zu dessen Verbreitung im regionalen DAB-Versorgungsgebiet Oberland-Südostbayern (Block 7A) in einem terrestrischen digitalen Übertragungskanal eine Datenkapazität von 60 CU mit dem Fehlerschutz EEP 3A (Nettodatenrate 80 kbit/s inkl. FEC) befristet bis zum 01.04.2032 zur Nutzung zu.

2. Die Anträge der übrigen Bewerberinnen werden abgelehnt.

  • Top 8:  Übernahme BLR-Zulieferungen im bayerischen Lokalfunk 2021

Die Mitglieder des Hörfunkausschusses erhalten einen Bericht über die BLR-Zulieferungen im bayerischen Lokalfunk 2021.

  • Top 9:  Programmänderungen:

​​​​​9.1 Dauerhafte Programmänderungen

        Von folgenden Anbietern wurden dauerhafte Programmänderungen genehmigt:

  • Kempten: RSA Radio
  • München: 95.5 Charivari
  • München: M94.5 (Hörfunk)
  • München: Radio Lora
  • Nürnberg: Radio Z
  • Schwabmünchen: Radio Schwaben

9.2 Zeitlich befristete Programmänderungen
Der Hörfunkausschuss nimmt die zeitlich befristeten Programmänderungenzustimmend zur Kenntnis.

  • Top 10: Verschiedenes
    ​​​​​​​Die Mitglieder des Hörfunkausschusses werden über die Klagen gegen die Werbesatzung und die Beschwerde von Radio Regenbogen beim Landeskartellamt informiert. Zudem verabschiedet sich Herr Prof. Treml in seiner letzten Sitzung als Vorsitzender des Hörfunkausschusses.