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10. Sitzung des Hörfunkausschusses

20.09.2018

Tagesordung

  1. Ergebnisse der Funkanalyse Bayern und Programm-Monitoring 2018
    Gast: Michael Spohrer vom MS Medienbüro (Köln)

  2. Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Hörfunkausschusses des Medienrats am 28.06.2018

  3. Genehmigung von Angeboten und Zuweisung von Übertragungskapazitäten:
    3.1. DAB-Hörfunkangebot „Radio Galaxy“ München und Augsburg
    3.2. Landesweites Hörfunkangebot DAB+

  4. Nachfolge in Senderechten sowie Programmänderung: MEDIASCHOOL BAYERN Anbieterverein München e.V.

  5. Änderung von Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen:
    5.1. Amperwelle Gmb

  6. Programmförderung:
    6.1. Schwerpunktthema, Höchstförderungsquote und Ausschreibungstermin 2019
    6.2. Einzelfragen der Programmförderung 2018

  7. Programmänderungen:
    7.1. Dauerhafte Programmänderungen
    7.2. Zeitlich befristete Programmänderungen:

  8. Verschiedenes

Ergebnisse

  • Top 2: Ergebnisse der Funkanalyse Bayern und Programm-Monitoring 2018

Es werden ausgewählte quantitative und qualitative Ergebnisse der Funkanalyse Bayern 2018 präsentiert. Außerdem stellt Michael Spohrer vom MS Medienbüro Erkenntnisse aus einem Programm-Monitoring zur Positionierung bayerischer Lokalprogramme an Ein- und Zweifrequenzstandorten vor.
 

  • Top 3: Genehmigung von Angeboten und Zuweisung von Übertragungskapazitäten

3.1.  DAB-Angebot Radio Galaxy München und Augsburg

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

Der Digitaler Rundfunk Bayern GmbH & Co. KG wird für die Verbreitung des einheitlichen Programms "Radio Galaxy"

a) im lokalen DAB-Versorgungsgebiet München befristet bis 15.04.2025

b) im lokalen DAB-Versorgungsgebiet Augsburg befristet bis 01.08.2028

jeweils eine DAB+-Kapazität i.H. v. 60 CU (Nettodatenrate 80 kbit/s mit einem Fehlerschutz von EEP 3A) zur Nutzung zugewiesen.

3.2.  Landesweites Hörfunkangebot DAB+

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Radio Teddy GmbH & Co. KG wird die Verbreitung des Programmangebots „Radio Teddy“ für ein landesweites Hörfunkangebot in Bayern genehmigt und in den Regionalnetzen Unterfranken 10A, Oberfranken 10B, Mittelfranken 8C, Niederbayern 7D, Oberpfalz 12D sowie Oberbayern-Schwaben 10A eine DAB-Kapazität von 54 CU befristet bis zum 31.12.2028 zur Nutzung zugewiesen.

2. Der Radio Arabella Studiobetriebsgesellschaft mbH wird die Verbreitung des Pro-grammangebots „Radio Arabella PLUS“ für ein landesweites Hörfunkangebot in Bayern genehmigt. Dazu wird der Radio Arabella Studiobetriebsgesellschaft mbH

a) eine DAB-Kapazität von

− 60 CU (Nettodatenrate 80 kbit/s, Fehlerschutz EEP 3A) in den DAB-Netzen Mün-chen (11C), Nürnberg (10C), Augsburg (9C) und Ingolstadt (11A) sowie

− 80 CU (Nettodatenrate 80 kbit/s, Fehlerschutz EEP 2A) in den DAB-Netzen Allgäu (8B) und Voralpenland (10B)

befristet bis zum 31.12.2028 zur Nutzung zugewiesen,

b) aufgegeben, das Programmangebot bei frei werdenden Kapazitäten auch in weiteren bayerischen DAB-Lokal-/Regionalnetzen zu verbreiten bzw. auf eine landesweite DAB-Kapazität zu wechseln, sobald dort eine solche zur Verfügung steht.

3. Die Anträge der übrigen Bewerber werden abgelehnt.
 

  • Top 4: Nachfolge in Senderechten sowie Programmänderung: MEDIASCHOOL BAYERN Anbieterverein München e.V.

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

1) Die Fortführung der Anbietertätigkeit des AFK Hörfunk München Verein für die Nutzung von Hörfunkkanälen zu Aus- und Fortbildungszwecken in der Region 14 e.V. durch den MEDIASCHOOL BAYERN Anbieterverein München e.V. zur Verbreitung des Programms afk M94.5 (M94.5) wird genehmigt.

2) Dem MEDIASCHOOL BAYERN Anbieterverein München e.V. wird zur Verbreitung des lokalen Hörfunkprogramms afk M94.5 (M94.5) im lokalen DAB-Versorgungsgebiet München (Block 11C) eine Datenkapazität von 54 CU (Nettodatenrate 96 kbit/s und EEP 3 B) befristet bis zum 15.04.2025 zur Nutzung zugewiesen.

3) Der Antrag auf dauerhafte Änderung des Programmnamens "afk M94.5" in "M94.5" wird genehmigt.
 

  • Top 5: Änderung von Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen

5.1.    Amperwelle GmbH

Der Hörfunkausschuss fasst folgenden Beschluss:

Gegen die mit Schreiben vom 07.08.2018 angezeigte Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse bei der Amperwelle GmbH bestehen aus der Sicht des Hörfunkausschusses keine medienrechtlichen Bedenken.
 

  • Top 6:  Programmförderung

6.1. Schwerpunktthema, Höchstförderungsquote u. Ausschreibungstermin 2019

Der Hörfunkausschuss fasst folgenden Beschluss:

  1. Als Schwerpunktthema für das Jahr 2019 wird festgelegt: „Zeugnisse europäischen Kulturschaffens in der Region“.

  2. Die Höchstförderquote für 2019 soll auf max. 50 % begrenzt werden.

  3. Die Programmförderung für das Jahr 2019 wird am 28. September 2018 mit Fristsetzung 06. November 2018 ausgeschrieben.

6.2. Einzelfragen der Programmförderung

Der Hörfunkausschuss fasst folgenden Beschluss:

Dem Kulturkanal Ingolstadt wird für die geförderte Sendung "Kultur regional" eine antei-lige Reduzierung der zu produzierenden jährlichen Sendeminuten bei gleichbleibendem Festbetrag in 2018 genehmigt.

Der Antrag auf zeitlich befristete Programmänderung wird zur Kenntnis genommen.
 

  • Top 7: Programmänderungen

7.1. Dauerhafte Programmänderungen

Den Antrag der RSA Radio GmbH & Co KG zur Namensänderung von RSA 3 Holiday in Allgäu Radio lehnt der Hörfunkausschuss ab.

Im Übrigen werden folgende dauerhafte Programmänderungen genehmigt:
RSA 2 Heimatmelodie (Umbenennung in Allgäuer Heimatmelodie)
Radio Galaxy Kempten (Umbenennung in Radio Galaxy Allgäu)
Radio Fantasy Classics, DAB Lokal Augsburg
Unser Radio, Deggendorf und Passau (Oldiewelle Niederbayern)
Radio Feierwerk, München
Mein Radio, DAB Lokal Nürnberg
Radio Primaton Schweinfurt

 7.2. Zeitlich befristete Programmänderungen

Die zeitlich befristeten Programmänderungen nimmt der Hörfunkausschuss zur Kenntnis.