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11. Sitzung des Hörfunkausschusses

29.11.2018

Tagesordnung

  1. Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Hörfunkausschusses des Medienrats am 20.09.2018

  2. Erlass von Satzungen und Richtlinien:
    2.1. Änderung der Richtlinie zur Förderung der Technischen Infrastruktur von terrestrischen Hörfunkangeboten nach dem BayMG (TIF)

  3. Verlängerung von Kapazitätszuweisungen: UKW-Angebote bis 30.06.2025

  4. Nachfolge in Senderechten: Funkhaus Pfaffenhofen GmbH

  5. Änderung von Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen:
    5.1. Radio Next Generation GmbH & Co. KG (egoFM)

  6. Programmdifferenzierung Radio Charivari Regensburg

  7. Technische Infrastrukturförderung 2018: Ergänzende Anträge

  8. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen 2018

  9. Abschlussbericht Programmförderung Hörfunk 2018

  10. Programmänderungen:
    10.1. Dauerhafte Programmänderungen
    10.2. Zeitlich befristete Programmänderungen

  11. Verschiedenes
    11.1. Wirtschaftsplan 2019
    11.2. Auswärtstermine 2019
     

Ergebnisse

  • TOP 2: Erlass von Satzungen und Richtlinien

    2.1.  Änderung der Richtlinie zur Förderung der Technischen Infrastruktur von terrestrischen Hörfunkangeboten nach dem BayMG (TIF)

Die neugefasste TIF, die parallel zum Beginn der neu gestalteten Nutzung der DAB-Netze in Kraft gesetzt wurde, legt ihren Schwerpunkt auf die Förderung der terrestrischen digitalen Übertragungstechnik und trägt der finanziellen Beteiligung des Freistaats Bayern an der digitalen technischen Verbreitung von Hörfunkangeboten in Bayern Rechnung.

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Richtlinie zur Änderung der Richtlinie zur Förderung der Technischen Infrastruktur von terrestrischen Hörfunkangeboten nach dem BayMG wird beschlossen.

  • TOP3: Verlängerung von Kapazitätszuweisungen: UKW-Angebote bis 30.6.2025

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat, die Zuweisungen für folgende UKW-Hörfunkangebote in Bayern bis zum 30. Juni 2025 zu verlängern:

  • Antenne Bayern (landesweit)
  • Radio 8 und Radio Galaxy Mittelfranken (Ansbach)
  • Radio Primavera und Radio Galaxy Aschaffenburg (Aschaffenburg)
  • Hitradio RT.1 (Augsburg)
  • Radio Fantasy (Augsburg)
  • Radio Bamberg (Bamberg)
  • Radio Mainwelle (Bayreuth)
  • Inn-Salzach-Welle (Birgkirchen)
  • Radio EINS (Coburg)
  • Hitradio RT.1 Nordschwaben (Donauwörth)
  • Radio Oberland (Garmisch-Partenkirchen)
  • Extra Radio (Hof)
  • Radio Euroherz (Hof)
  • Radio IN und Radio Glaxy Ingolstadt (Ingolstadt)
  • Radio RSA und Radio Galaxy Allgäu (Kempten)
  • Radio Plassenburg (Kulmbach)
  • Radio Trausnitz und Radio Galaxy Landshut (Landshut)
  • Hitradio RT.1 Südschwaben (Memmingen)
  • Radio Alpenwelle (Miesbach)
  • Donau 3 FM/ Günzburg 90,3 (Neu-Ulm/Günzburg)
  • Unser Radio Passau/Deggendorf und Radio Galaxy Passau/Deggendorf (Passau/Deggendorf)
  • Gong fm und Radio Charivari Regensburg (Regensburg)
  • Radio PrimaTon (Schweinfurt)
  • Radio AWN (Straubing)
  • Bayernwelle Süd-Ost (Traunstein)
  • Radio Charivari Würzburg und Radio Gong Würzburg (Würzburg)

  • TOP 4: Nachfolge in Senderechten – Funkhaus Pfaffenhofen GmbH

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

1) Die Fortführung der Anbietertätigkeit der PN Medien GmbH durch die Funkhaus Pfaffenhofen GmbH zur Verbreitung der Programme Radio Ilmwelle, Ilmwelle Schlager, Ilmwelle 90s, Ilmwelle Event, PN Eins Dance und PN Eins Urban wird genehmigt.

2) Der Funkhaus Pfaffenhofen GmbH wird zur Verbreitung der lokalen Hörfunkpro­gramme:

  • Radio Ilmwelle im lokalen DAB-Versorgungsgebiet Ingolstadt (Block 11A) eine Datenkapazität von 72 CU (Nettodatenrate 96 kbit/s und EEP 3A)
  • Radio Ilmwelle Schlager im lokalen DAB-Versorgungsgebiet Ingolstadt (Block 11A) eine Datenkapazität von 72 CU (Nettodatenrate 96 kbit/s und EEP 3A)
  • Radio Ilmwelle 90s im lokalen DAB-Versorgungsgebiet Ingolstadt (Block 11A) eine Datenkapazität von 72 CU (Nettodatenrate 96 kbit/s und EEP 3A)
  • Radio Ilmwelle Event im lokalen DAB-Versorgungsgebiet Ingolstadt (Block 11A) eine Datenkapazität von 72 CU (Nettodatenrate 96 kbit/s und EEP 3A)
  • Radio PN Eins Dance im lokalen DAB-Versorgungsgebiet Ingolstadt (Block 11A) eine Datenkapazität von 72 CU (Nettodatenrate 96 kbit/s und EEP 3A
  • Radio PN Eins Urban im lokalen DAB-Versorgungsgebiet Ingolstadt (Block 11A) eine Datenkapazität von 72 CU (Nettodatenrate 96 kbit/s und EEP 3A)

jeweils befristet bis 30. April 2023 zur Nutzung zugewiesen.

  • Top 5: Änderung von Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen

5.1. Radio Next Generation GmbH & Co. KG

Der Hörfunkausschuss nimmt zum Antrag der Radio Next Generation GmbH folgendermaßen Stellung:

Gegen die dargestellten Änderungen der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse bei der Radio Next Generation GmbH & Co. KG bestehen aus Sicht des Hörfunkausschusses vielfaltsrechtliche Bedenken.*

*Der Antrag der Radio Next Generation GmbH wurde zwischenzeitlich zurückgezogen.

Der Hörfunkausschuss hat keine Bedenken gegen einen eventuellen Erwerb der Gesellschafteranteile der Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG i. H. v. 90,87 % an der Radioblut GmbH & Co. Studiobetriebs KG durch den Mitgesellschafter Konrad Schwingenstein.

  • TOP 6: Programmdifferenzierung Radio Charivari Regensburg

Der Hörfunkausschuss fasst folgenden Beschluss:

Der Hörfunkausschuss genehmigt die zeitlichen Modifikationen im Rahmen des bis 31.12.2021 befristeten Testbetriebs des genehmigten lokalen Hörfunkangebots „Radio Charivari Regensburg“ zur Erprobung der Programmdiversifizierung in DAB als Programmänderung und bittet die Geschäftsleitung, den in Ziffer 4 des Tenors des Zuweisungsbescheids der Landeszentrale vom 12.07.2018 festgelegten Widerrufs­vorbehalt wie folgt zu ändern:

„Die oben in Nr. 1 genannten Kapazitätszuweisungen für das subregionalisierte DAB-Programm "Radio Charivari" stehen unter Widerrufsvorbehalt für den Fall, dass bei den drei subregionalisierten DAB-Programmen "Radio Charivari" im Versorgungsgebiet Oberpfalz der redaktionelle Wortanteil von Montag - Freitag zwischen 06:00 und 19:00 Uhr in der hörerstarken Drivetime von 06-09 Uhr, 12-13 Uhr, 16-18 Uhr im Durchschnitt

• 11:30 Minuten pro Stunde für redaktionelle Berichte/News, sowie

• 08:30 Minuten pro Stunde für in drei Charivari-Teilregionen diversifizierte Berichte/News sowie

• 05:00 Minuten pro Stunde für in drei Charivari-Teilregionen diversifizierte lokale Musik

im jeweiligen DAB-Programm unterschreitet."

  • TOP 7: Technische Infrastrukturförderung 2018: ergänzende Anträge

Die Einstufung der neuen DAB-Programme in den lokalen DAB-Versorgungsgebieten Allgäu, Augsburg, Niederbayern und Nürnberg ohne UKW-Verbreitung auf Basis der Anträge nach Nr. 4.4 der Richtlinie zur Förderung der Technischen Infrastruktur wird durch den Hörfunkausschuss zustimmend zur Kenntnis genommen.

  • TOP 8: Aus- und Fortbildungsmaßnahmen 2019

Für 2019 sind an insgesamt 104 Tagen Workshops geplant, davon insgesamt vier Blockkurse für Hörfunkvolontäre und drei Blockkurse für TV-Volontäre.

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

Die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen 2019 werden genehmigt.

  • TOP 9: Abschlussbericht Programmförderung Hörfunk 2018 mit Hörbeispielen

Im Hörfunkausschuss wird der Abschlussbericht zur Programmförderung Hörfunk für 2018 vorgestellt.

  • TOP 10: Programmänderungen

10.1. Dauerhafte Programmänderungen

Der Hörfunkausschuss genehmigt dauerhafte Programmänderungen bei:

  • RSA 3 Holiday, Kempten

  • Radio Energy, München und Nürnberg

  • Radio Lora, München

  • Radio Z, Nürnberg

  • Radio Schwabmünchen

10.2. Zeitlich befristete Programmänderungen

Die zeitlich befristeten Programmänderungen nimmt der Hörfunkausschuss zur Kenntnis.

  • TOP 11: Verschiedenes

Die Ausschussmitglieder werden über den Wirtschaftsplan 2019 und die Auswärtstermine 2019 informiert.