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15. Sitzung des Hörfunkausschusses

23.05.2019

Tagesordnung

  1. Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Hörfunkausschusses des Medienrats am 21.03.2019

  2. DAB-Konzept - Genehmigung von Angeboten und Zuweisung von Übertragungskapazitäten:
    2.1. Drahtloser Hörfunk Voralpenland
    2.2. Drahtloser Hörfunk Nürnberg

  3. Verlängerung von Kapazitätszuweisungen:
    3.1. Drahtloser Hörfunk Schweinfurt

  4. Technische Infrastrukturförderung: Abschluss der terrestrischen Hörfunkförderung 2018

  5. Programmänderungen:
    5.1. Dauerhafte Programmänderungen
    5.2. Zeitlich befristete Programmänderungen

  6. Verschiedenes:
    6.1. Förderrichtlinie Funkanalyse

Ergebnisse

  • TOP 2: DAB-Konzept - Genehmigung von Angeboten und Zuweisung von Überragungskapazitäten

2.1.     Drahtloser Hörfunk Voralpenland

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Den in der Anbietergemeinschaft „Alpin FM“ zusammengeschlossenen Anbietern

                                                                                                      Anteile         

- Radio Berchtesgadener Land & Chiemgau GmbH                     25,00 %

- Radio Alpenwelle Programmanbietergesellschaft mbH              25,00 %

- Radio Oberland Programmanbieter GmbH

  & Co. Vermarktungs KG                                                              25,00 %

- Funkhaus Rosenheim GmbH & Co. KG                                      25,00 %

wird zur Verbreitung des Hörfunkangebots „Alpin FM“ im lokalen Versorgungsgebiet Voralpenland (Block 7A) in einem terrestrischen digitalen Übertragungskanal eine Datenkapazität von 96 CU (Nettodatenrate 96 kbit/s und Fehlerschutz EEP 2A) befristet bis zum 6. Juni 2029 zur Nutzung zugewiesen.

  1. Der Radio Buh GmbH wird zur Verbreitung des Hörfunkangebots „Radio Buh“ im lokalen Versorgungsgebiet Voralpenland (Block 7A) in einem terrestrischen digitalen Übertragungskanal eine Datenkapazität von 80 CU (Nettodatenrate 80 kbit/s und Fehlerschutz EEP 2A) befristet bis zum 6. Juni 2029 zur Nutzung zugewiesen.

3. Die Anträge der übrigen Bewerber werden abgelehnt.

2.2.     Drahtloser Hörfunk Nürnberg

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

Der Funkhaus Nürnberg Studiobetriebs-GmbH wird die Verbreitung der Hörfunkan­gebote "N90…4 beat" und "Pirate Radio" im lokalen DAB-Versorgungsgebiet Nürnberg (Block 10C) genehmigt und jeweils eine Datenkapazität von 66 CU (Nettodatenrate 88 kbit/s und Fehlerschutz EEP 3A) befristet bis zum 6. Juni 2029 zur Nutzung zugewiesen.

  • TOP 3: Verlängerung von Kapazitätszuweisungen

3.1.     Drahtloser Hörfunk Schweinfurt

Den in der Anbietergemeinschaft Schweinfurter Rundfunk GmbH & Co. Studiobetriebs-KG zusammengeschlossenen Anbietern

                                                                          Sendezeit-/Kapitalanteile

- Radio PrimaTon Rundfunk-

  und Fernsehgesellschaft mbH                                    48,50 %

- Werbeagentur Gerhard E. K.                                      23,00 %

- Lutz und Hutter e. K.                                                   22,50 %

- Infobox Informationssysteme GmbH                            3,00 %

- Interessensgemeinschaft Radio Steigerwald e.V.        3,00 %

wird zur Verbreitung des Hörfunkprogramm Radio Primaton eine Datenkapazität von 54 CU (Nettodatenrate 72 kbit/s und Fehlerschutz EEP 3A) im lokalen DAB-Versorgungsgebiet Unterfranken (Block 10A) bis zum 31. Juli 2029 zur Nutzung zugewiesen.

  • TOP 4: Technische Infrastrukturförderung

          Abschluss der terrestrischen Hörfunkförderung 2018

Der Hörfunkausschuss nimmt den Abschluss der Technischen Infrastrukturförderung für das Jahr 2018 zur Kenntnis.

  • TOP 5: Programmänderungen

5.1.     Dauerhafte Programmänderungen

Der Hörfunkausschuss genehmigt folgende dauerhafte Programmänderungen bei:

  • Radio Horeb, bundesweit
  • Radio Z, Nürnberg

5.2.     Zeitlich befristete Programmänderungen

Die zeitlich befristeten Programmänderungen nimmt der Hörfunkausschuss zur Kenntnis.

  • TOP 6: Verschiedenes

6.1.     Förderrichtlinie Funkanalyse

Der Hörfunkausschuss nimmt die Richtlinie zur Förderung von Untersuchungen und Erhebungen zu Fragen der Programminhalte, insbesondere der Qualität, der Wirtschaftlichkeit und der Akzeptanz von Hörfunkfunkprogrammen (Förderrichtlinie Funkanalyse) zur Kenntnis.