17. Sitzung des Hörfunkausschuss
26.09.2019
Tagesordnung
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Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Hörfunkausschusses des Medienrats am 11.07.2019
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Verlängerung von Kapazitätszuweisungen:
2.1. Landesweites Hörfunkangebot DAB+ - Absolut HOT
2.2. Landesweites Hörfunkangebot DAB+ - Antenne Bayern
2.3. Landesweites Hörfunkangebot DAB+ - Rock Antenne
2.4. UKW-Stützfrequenzen – ego FM -
Technische Infrastrukturförderung 2019: Ergänzende Anträge
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Ergebnisse Funkanalyse 2019
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Programmförderung 2020:
Schwerpunktthema, Höchstförderquote und Ausschreibungstermin 2020 -
Programmänderungen:
6.1. Dauerhafte Programmänderungen
6.2. Zeitlich befristete Programmänderungen - Verschiedenes
Ergebnisse
- TOP 1: Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Hörfunkausschusses des Medienrats am 11.07.2019
Die Niederschrift über die 16. Sitzung des Hörfunkausschusses des Medienrats am 11. Juli 2019 wurde genehmigt.
- TOP 2: Verlängerung von Kapazitätszuweisungen
2.1: Landesweites Hörfunkangebot DAB+ - Absolut HOTDer Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Neue Welle Rundfunkverwaltungsges. mbH & Co. KG wird zur Verbreitung des Programms Absolut HOT eine Datenkapazität von 54 CU in den regionalen DAB-Netzen Unterfranken 10A, Mittelfranken 8C, Oberfranken 10B, Oberpfalz 12D/6C (Blockwechsel in Vorbereitung), Niederbayern 7D sowie Oberbayern-Schwaben 10A bis zum 31. Oktober 2029 zur Nutzung zugewiesen.
- 2.2. Landesweites Hörfunkangebot DAB+ - Antenne Bayern
TOP vertagt
- 2.3. Landesweites Hörfunkangebot DAB+ - Rock Antenne
TOP vertagt
- 2.4. UKW-Stützfrequenzen – ego FM
Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:
- Der Radio Next Generation GmbH & Co. KG werden für die zusätzliche Verbreitung des Satellitenhörfunkprogramms von egoFM als Programm für die Zielgruppe der jungen urbanen Hörer, die durch bestehende formatierte Radiosender bislang nicht angesprochen werden, und welches Zulieferungen des Bayerischen Jugendrings enthält, die UKW-Stützfrequenzen Augsburg 94, 8 MHz, München 100,8 MHz, Nürnberg 103,6 MHz, Regensburg 107,5 MHz, Würzburg 95,8 MHz, Fürth 91,0 MHz und Erlangen 106,2 bis zum 30.06.2025 zur Nutzung zugewiesen.
- Änderungen der derzeitigen Vermarktung des über die UKW-Stützfrequenzen verbreiteten Programms bedürfen der Zustimmung der Landeszentrale.
- TOP 3: Technische Infrastrukturförderung 2019: Ergänzende Anträge
Die Einstufung der neuen DAB-Programme in den lokalen DAB-Versorgungsgebieten Nürnberg und Augsburg ohne UKW-Verbreitung auf Basis der Anträge nach Nr. 4.4 der Richtlinie zur Förderung der Technischen Infrastruktur wird durch den Hörfunkausschuss zustimmend zur Kenntnis genommen.
- TOP 4: Funkanalyse Bayern 2019
Der Hörfunkausschuss wird über die Ergebnisse der Funkanalyse Bayern 2019 informiert.
- TOP 5: Programmförderung 2020
Schwerpunktthema, Höchstförderquote und Ausschreibungstermin 2020
- Der Hörfunkausschuss beschließt, als Schwerpunktthema für die Programmförderung im Jahr 2020 das Thema „Kindheit in Bayern“ festzulegen.
- Die Höchstförderquote für 2020 soll auf max. 50 % begrenzt werden.
Die Programmförderung für das Jahr 2020 wird am 4. Oktober 2019
mit Fristsetzung 5. November 2019 ausgeschrieben.
- TOP 6: Programmänderungen
- 6.1. Dauerhafte Programmänderungen
Der Hörfunkausschuss genehmigt dauerhafte Programmänderungen bei:
Antenne Bayern
Funklust e.V. (Campusradio in Erlangen)
Radio Feierwerk
Radio Gong 96.3
Radio Horeb
Radio IN
Radio Lora
Radio Z
- 6.2 Zeitlich befristete Programmänderungen
Die zeitlich befristeten Programmänderungen nimmt der Hörfunkausschuss zur Kenntnis.
- 7.1. Insolvenzverfahren der Funkhaus Pfaffenhofen GmbH
Der Hörfunkausschuss wird über das Insolvenzverfahren der Funkhaus Pfaffenhofen GmbH unterrichtet.
- 7.2. Änderungen in der Gesellschafterstruktur der Medienpool GmbH aufgrund des Landtagsmandats und der Mitgliedschaft Helmut Markworts im BR-Rundfunkrat (Bericht)
Der Hörfunkausschuss wird über Änderungen in der Gesellschafterstruktur der Medienpool GmbH informiert, die notwendig geworden sind, weil Helmut Markwort Mitglied des Bayerischen Landtags und als solches Mitglied im BR-Rundfunkrat ist.