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19. Sitzung des Hörfunkausschusses

05.02.2020

Tagesordnung

  1. Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit

  2. Genehmigung der Tagesordnung

  3. Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung des Hörfunk-Ausschusses des Medienrats am 28.11.2019

  4. Programmförderung 2020

  5. Stiftungskuratorium der Stiftung Medienpädagogik in Bayern
    Vorschläge aus dem Hörfunkausschuss für die kommende Sitzungsperiode

  6. Verlängerung von Kapazitätszuweisungen:
    6.1. Landesweites Hörfunkangebot DAB+ - Antenne Bayern
    6.2. Landesweites Hörfunkangebot DAB+ - Rock Antenne

  7. Genehmigung von Angeboten und Zuweisung von Übertragungskapazitäten:
    7.1. Drahtloser digitaler Hörfunk Allgäu – Donau 3 FM

  8. DAB-Konzept – Genehmigung von Angeboten und Zuweisung von
    Übertragungskapazitäten:
    8.1. Erhöhung des Fehlerschutzes im DAB-Netz Ingolstadt

  9. Änderung von Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen:
    9.1. Axel Springer SE

  10. Übernahme der BLR-Zulieferungen im bayerischen Lokalfunk 2020

  11. Programmänderungen:
    11.1. Dauerhafte Programmänderungen
    11.2. Zeitlich befristete Programmänderungen

  12. Verschiedenes

Ergebnisse

  • Top 1: Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit

Der  Vorsitzende stellt die ordnungsgemäße Ladung zur Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Hörfunkausschusses fest.

  • TOP 2: Genehmigung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird in der am 27. Januar 2020 versandten Fassung von den Mitgliedern des Hörfunkausschusses einstimmig genehmigt.

  • TOP 3: Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung des Hörfunkausschusses des Medienrats am 28. 11.2019

Die Niederschrift über die 18. Sitzung des Hörfunkausschusses des Medienrats am 28. November 2019 wird ohne Änderungen genehmigt.

  • TOP 4: Programmförderung

Der Hörfunkausschuss beschließt die Vergabe der Programmfördermittel für den Hörfunk 2020 wie folgt: 37 Hörfunkprojekte erhalten programmfördernde Zuschüssen in Gesamthöhe von rund 410.000 Euro. Das diesjährige Schwerpunktthema lautet „Kindheit in Bayern“. Mehr als die Hälfte der Gesamtfördersumme wird an medienpädagogische Programmbeiträge und Sendungen für Kinder, Jugendliche oder Studenten vergeben.

  • TOP 5: Stiftungskuratorium der Stiftung Medienpädagogik in Bayern - Stiftungskuratorium der Stiftung Medienpädagogik in Bayern

Vorschläge aus dem Hörfunkausschuss für die kommende Sitzungsperiode

Der Vorsitzende bittet um Vorschläge für die Besetzung des Stiftungskuratoriums der Stiftung Medienpädagogik Bayern für die kommende Sitzungsperiode ab 16. November 2020. Aus dem Hörfunkausschuss werden vorgeschlagen: Martina Fehlner, Nesrin Gül, Arwed Vogel, Wilhelm Lehr und Michael Busch.

  • TOP 9: Änderung von Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen  (vorgezogen)

Der Geschäftsführer erklärt, dass der Tagesordnungspunkt 9 aus sachlogischen Gründen vor TOP 6 behandelt werden müsse und erläutert die Vorlage.

9.1.  Axel Springer SE

Der Hörfunkausschuss beschließt folgende Stellungnahme:

  1. Gegen die dargestellten Änderungen der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse bei der Axel Springer SE bestehen aus der Sicht des Hörfunkausschusses unter der Voraussetzung, dass ein vollumfänglicher und auf Dauer angelegter Stimmrechtsverzicht der Traviata B.V. für alle Angelegenheiten, die Antenne Bayern betreffen, gesellschaftsrechtlich verbindlich festgeschrieben wird, keine medienrechtlichen Bedenken.

  2. Gegen die dargestellten Änderungen der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse bei der Rock Antenne GmbH & Co. KG bestehen aus der Sicht des Hörfunkausschusses keine medienrechtlichen Bedenken.

  • TOP 6: Verlängerung von Kapazitätszuweisungen                   

6.1. Landesweites Hörfunkangebot DAB+ - Antenne Bayern

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:
Den in der Anbietergesellschaft Antenne Bayern GmbH & Co. KG zusammen­geschlossenen Anbietern mit ihren Anteilen

- Mediengesellschaft der Bayerischen Tageszeitungen  für Kabelkommunikation mbH & Co. Bayernprogramm KG (m.b.t.),  24,90 %

- Ufa Radio Programmgesellschaft in Bayern mbH, 16,00 %

- Axel Springer AG, 16,00 %

- Burda GmbH, 16,00 %

- Radio Bavaria Rundfunkprogrammgesellschaft mbH, 7,00 %

- Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG, 7,00 %

- Medienpool GmbH , 7,00 %

- Amperwelle Studio München GmbH, 6,10 %

werden zur Verbreitung des landesweiten Hörfunkangebots Antenne Bayern einschließlich der Angebote der Spartenanbieter

- Sankt Michaelsbund  

- Evangelischer Presseverband für Bayern

zusammen ca. 30 Min pro Woche

eine Datenkapazität von 60 CU (zzt. Nettodatenrate 80 kbit/s und Fehlerschutz EEP 3A) im landesweiten DAB-Netz Bayern 11D bis zum 31. Oktober 2029 zur Nutzung zugewiesen.

  • 6.2. Landesweites Hörfunkangebot DAB+ - Rock Antenne

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat, den folgenden Beschluss zu fassen.

Der Rock Antenne GmbH & Co. KG wird zur Verbreitung ihres Angebots Rock Antenne eine Datenkapazität von 54 CU in den regionalen DAB-Netzen Unterfranken 10A, Mittelfranken 8C, Oberfranken 10B, Oberpfalz 12D/6C (Blockwechsel in Vorbereitung), Niederbayern 7D sowie Oberbayern-Schwaben 10A bis zum 31. Oktober 2029 zur Nutzung zugewiesen.

  • TOP 7: Genehmigung von Angeboten und Zuweisung von Übertragungskapazitäten

7.1. Drahtloser digitaler Hörfunk Allgäu – Donau 3 FM

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Für die zusätzliche zeitgleiche digitale Verbreitung des über die UKW-Frequenz 90,3 MHz verbreiteten unveränderten lokalen bayerischen Fensterprogramms in Form von lokalen Beiträgen und Nachrichten für den nördlichen Landkreis Günzburg durch eigenständige Programmschienen im Rahmen des Angebots Donau 3 FM wird der M.O.R.E. Lokalfunk Baden-Württemberg GmbH & Co. KG und dem Spartenanbieter Christlicher Rundfunk Günzburg e.V. eine Daten­kapazität von 80 CU (Nettodatenrate 80 kbit/s und Fehlerschutz EEP 2A) im lokalen DAB-Versorgungsgebiet Allgäu 8B bis zum Ablauf der derzeitigen UKW-Kapazitätszuweisung am 30. Juni 2025 zugewiesen.

  2. Die Kapazitätszuweisung kann widerrufen werden, wenn die UKW-Zulassung der M.O.R.E. Lokalfunk Baden-Württemberg GmbH & Co. KG durch die LFK widerrufen wird.

  • TOP 8: DAB-Konzept – Genehmigung von Angeboten und Zuweisung von Übertragungskapazitäten          

8.1. Erhöhung des Fehlerschutzes im DAB-Netz Ingolstadt

Der Hörfunkausschuss nimmt den Bericht des Geschäftsführers über die Erhöhung des Fehlerschutzes zur Kenntnis.

  • TOP 10: Übernahme der BLR-Zulieferungen im bayerischen Lokalfunk 2020

Der Hörfunkausschuss nimmt den Bericht über die BLR-Zulieferungen im bayerischen Lokalfunk 2020 zur Kenntnis.