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20. Sitzung des Hörfunkausschusses

02.07.2020

Tagesordnung

  1. Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit

  2. Genehmigung der Tagesordnung

  3. Genehmigung der Niederschrift über die 19. Sitzung des Hörfunk-Ausschusses des Medienrats am 05.02.2020

  4. Genehmigung von Angeboten und Zuweisung von Übertragungskapazitäten:
    4.1 Drahtloser Hörfunk Allgäu

  5. Verlängerung von Kapazitätszuweisungen:
    5.1 DAB Mittelfranken – Radio Galaxy Mittelfranken und Radio 8
    5.2 DAB Niederbayern – Radio AWN
    5.3 DAB Niederbayern – Radio Trausnitz und Radio Galaxy Landshut

  6. Verlängerung von DAB-Kapazitätszuweisungen und Programmänderung:
    6.1 RSA-Angebote und Radio Galaxy Allgäu

  7. Technische Infrastrukturförderung:
    7.1 Ergänzende Anträge

  8. Programmänderungen:
    8.1 Dauerhafte Programmänderungen
    8.2 Zeitlich befristete Programmänderungen:
    8.2.1 Aussetzung der Verbreitung des Spartenangebots Radio Regenbogen bei der Inn-Salzach-Welle
    8.2.2 Aussetzung der Verbreitung des Spartenangebots Radio Regenbogen bei der Bayernwelle Südost

  9. Verschiedenes
     

Ergebnisse

  • TOP 1: Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende des Hörfunkausschusses, Prof. Manfred Treml, stellt die ordnungsge­mäße Ladung zur Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Hörfunkausschusses fest.

  • TOP 2: Genehmigung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird in der am 23. Juni 2020 versandten Fassung genehmigt.

  • TOP 3: Genehmigung der Niederschrift über die 19. Sitzung des Hörfunkausschusses des Medienrats am 05.02.2020

Die Niederschrift über die 19. Sitzung des Hörfunkausschusses des Medienrats am 05.02.2020 wird ohne Änderungen genehmigt.

  • TOP 4: Genehmigung von Angeboten und Zuweisung von Übertragungskapazitäten

4.1 Drahtloser Hörfunk Allgäu

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Der Radio 7 Hörfunk GmbH + Co. KG wird zur Verbreitung des Hörfunkangebots Radio 7 im lokalen DAB+-Versorgungsgebiet Allgäu 8B in einem terrestrischen digitalen Übertragungskanal eine Datenkapazität von 80 CU (Nettodatenrate 80 kbit/s und Fehlerschutz EEP 2A) befristet bis zum 23.07.2030 zur Nutzung zugewiesen.
     
  2. Der Radio Schwaben GmbH wird zur Verbreitung des Hörfunkangebots Radio Schwaben im lokalen DAB+-Versorgungsgebiet Allgäu 8B in einem terrestrischen digitalen Übertragungskanal eine Datenkapazität von 80 CU (Nettodatenrate 80 kbit/s und Fehlerschutz EEP 2A) befristet bis zum 23.07.2030 zur Nutzung zugewiesen.
     
  3. Sollte im Rahmen der Nachverdichtung der Fehlerschutz für das DAB-Netz Allgäu auf den Standardfehlerschutz EEP 3A geändert werden, reduziert sich die Datenkapazität auf 60 CU. Die Nettodatenrate bleibt in diesem Fall bei 80 kbit/s konstant.

  • TOP 5: Verlängerung von Kapazitätszuweisungen:

5.1 DAB Mittelfranken - Radio Galaxy Mittelfranken und Radio 8

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Den in der Anbietergemeinschaft „Frequenzgemeinschaft Region 8 GbR“ zusammenge­schlossenen Anbietern (Anteile in %)

    - Aktuelle Welle Region 8 Programm- und Werbe GmbH, 30,00 %
    - Heinrich Delp GmbH, 30,00 %
    - Schneider Druck GmbH, 30,00 %
    - Walter L. Henne, 10,00 %

    werden zur Verbreitung des lokalen Hörfunkangebots Radio 8 einschließlich der Zulieferungen des Evangelisch-Lutherischen Dekanats Ansbach und des Bistums Bamberg in einem terrestrischen digitalen Übertragungskanal im lokalen DAB-Versorgungsgebiet Mittelfranken (Block 8C) eine Datenkapazität von 54 CU (Nettodatenrate 72 kbit/s und Fehlerschutz EEP 3A) befristet bis zum 31.08.2030 zur Nutzung zugewiesen.
     
  2. Den in der Anbietergemeinschaft „Frequenzgemeinschaft Region 8 GbR“ zusammen­geschlossenen Anbietern (Anteile in %)

    - Aktuelle Welle Region 8 Programm- und Werbe GmbH, 30,00 %
    - Heinrich Delp GmbH , 30,00 %
    - Schneider Druck GmbH, 30,00 %
    - Walter L. Henne, 10,00 %

    werden zur Verbreitung des lokalen Hörfunkangebots Radio Galaxy Mittelfranken (Ansbach) in einem terrestrischen digitalen Übertragungskanal im lokalen DAB-Versorgungsgebiet Mittelfranken (Block 8C) eine Datenkapazität von 54 CU (Nettodatenrate 72 kbit/s und Fehlerschutz EEP 3A) befristet bis zum 31.08.2030 zur Nutzung zugewiesen.

5.2 DAB Niederbayern – Radio AWN

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

Den in der Anbietergesellschaft Radio Aktuelle Welle GmbH & Co. Studiobetriebs KG zusammengeschlossenen Anbietern (Anteile in %)

- Radio AWN Straubing GmbH & Co. Hörfunk KG, 55 %
- Neue Welle - Antenne Straubing Hörfunk- und Fernsehprogrammanbieter GmbH, 45 %

werden für die Simulcast-Verbreitung des lokalen Hörfunkangebots Radio AWN in einem terrestrischen digitalen Übertragungskanal im DAB-Versorgungsgebiet Niederbayern 7D eine Datenkapazität von 54 CU (Nettodatenrate 72 kbit/s und Fehlerschutz EEP 3A) befristet bis zum 31.10.2030 zur Nutzung zugewiesen.

5.3 DAB Niederbayern - Radio Trausnitz und Radio Galaxy Landshut

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Den in der Anbietergesellschaft Funkhaus Landshut GmbH & Co. KG zusammengeschlossenen Anbietern (Anteile in %)

    - Radio AWN Landshut GmbH & Co. Hörfunk KG, 50 %
    - Neue Welle Antenne Landshut Rundfunk - Beteiligungsgesellschaft mbH, 50 %

    werden zur Verbreitung des lokalen Hörfunkangebots Radio Trausnitz unter Einschluss der Beiträge des Spartenanbieters Sankt Michaelsbund Diözesanverband e.V. in einem terrestrischen digitalen Übertragungskanal im DAB-Versorgungsgebiet Niederbayern 7D eine Datenkapazität von 54 CU (Nettodatenrate 72 kbit/s und Fehlerschutz EEP 3A) befristet bis zum 31.10.2030 zur Nutzung zugewiesen.
     
  2. Den in der Anbietergemeinschaft Funkhaus Landshut GmbH & Co. KG zusammengeschlossenen Anbietern (Anteile in %)

    - Radio AWN Landshut GmbH & Co. Hörfunk KG, 50 %
    - Neue Welle Antenne Landshut Rundfunk - Beteiligungsgesellschaft mbH, 50 %

    werden zur Verbreitung des lokalen Hörfunkangebots Radio Galaxy Landshut in einem terrestrischen digitalen Übertragungskanal im lokalen DAB-Versorgungsgebiet Niederbayern (Block 7D) eine Datenkapazität von 54 CU (Nettodatenrate 72 kbit/s und Fehlerschutz EEP 3A) befristet bis zum 31.10.2030 zur Nutzung zugewiesen.

  • TOP 6: Verlängerung von DAB-Kapazitätszuweisungen und Programmänderung

6.1 RSA-Angebote und Radio Galaxy Allgäu

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Der RSA Radio GmbH & Co. KG wird zur Simulcast-Verbreitung der lokalen Hörfunkangebote RSA Radio, RSA Radio Ostallgäu und RSA Radio Westallgäu im DAB-Versorgungsgebiet Allgäu 8B in einem terrestrischen digitalen Übertragungskanal jeweils eine Datenkapazität von 80 CU (Nettodatenrate 80 kbit/s und Fehlerschutz EEP 2A) befristet bis zum 30.06.2025 zur Nutzung zugewiesen.
     
  2. Der RSA Radio GmbH & Co. KG wird zur Simulcast-Verbreitung des lokalen Hörfunkangebots Radio Galaxy Allgäu im DAB-Versorgungsgebiet Allgäu in einem terrestrischen digitalen Übertragungskanal eine Datenkapazität von 80 CU (Nettodatenrate 80 kbit/s und Fehlerschutz EEP 2A) befristet bis zum 30.06.2025 zur Nutzung zugewiesen.
     
  3. So lange die drei Übertragungskapazitäten für die Verbreitung eines im Wesentlichen einheitlichen Programms für die Versorgungsgebiete genutzt werden, behält sich die Landeszentrale den Widerruf der Zuweisungen von bis zu zwei Übertragungskapazitäten für den Fall vor, dass vor Ablauf des Zuweisungszeitraums ein Bedarf für die anderweitige Nutzung der Übertragungskapazitäten erkennbar wird.
     
  4. Sollte im Rahmen der Nachverdichtung der Fehlerschutz für das DAB-Netz Allgäu auf den Standardfehlerschutz EEP 3A geändert werden, reduziert sich die Datenkapazität auf 60 CU. Die Nettodatenrate bleibt in diesem Fall bei 80 kbit/s konstant.
     
  5. Der Hörfunkausschuss genehmigt die nachstehenden dauerhaften Programm­änderungen.

  • TOP 7: Technische Infrastrukturförderung (TIF)

7.1 Ergänzende Anträge

Der Hörfunkausschuss beschließt in puncto technischer Infrastrukturförderung im DAB-Versorgungsgebiet Ingolstadt:

Die Einstufung der neuen DAB-Programme im lokalen DAB-Versorgungsgebiet Ingolstadt ohne UKW-Verbreitung auf Basis der Anträge nach Nr. 4.4 der Richtlinie zur Förderung der Technischen Infrastruktur wird durch den Hörfunkausschuss zustimmend zur Kenntnis genommen.

  • TOP  8: Programmänderungen

8.1 Dauerhafte Programmänderungen

Der Hörfunkausschuss genehmigt dauerhafte Programmänderungen bei folgenden Anbietern:

  • AllgäuHIT
  • Charivari Würzburg
  • egoFM
  • funklust
  • Hitradio RT1 Augsburg
  • Mega Radio
  • Radio euroherz
  • Radio Horeb

8.2 Zeitlich befristete Programmänderungen

Die zeitlich befristeten Programmänderungen nimmt der Hörfunkausschuss zur Kenntnis.

8.2.1 Aussetzung der Verbreitung des Spartenangebots Radio Regenbogen bei der Bayernwelle Südost

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Die in den zwei Bescheiden vom 07.02.2019 enthaltene Verpflichtung der in der Radio Berchtesgadener Land & Chiemgau GmbH zusammengeschlossenen Anbieter (Anteile in %)

    - Lokalradio Berchtesgadener Land Verwaltungs GmbH, 50,00 %
    - Radio Chiemgau Programmanbieter GmbH & Co. KG, 50,00 %

    zur Verbreitung des Spartenangebots Radio Regenbogen (3 Std. wöchentlich) und zur monatlichen Zahlung von 2.980,- Euro (zzgl. MwSt.) an die Radio Regenbogen Programmanbieter GmbH wird bis zur Feststellung der Konsolidierung der wirtschaftlichen Lage der Anbieterin durch die Landeszentrale aufgehoben.
     
  2. Auf Antrag der Radio Regenbogen Programmanbieter GmbH überprüft die Landeszentrale, ob unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation der Radio Berchtesgadener Land & Chiemgau GmbH eine erneute Verbreitung des Spartenangebots Radio Regenbogen im Sinne der Programm- und Meinungsvielfalt geboten ist. Der Antrag kann frühestens ab dem 01.04.2021 gestellt werden.
     
  3. Der Anbieter wird aufgefordert, für den Zeitraum der Aussetzung der Ausstrahlung des Spartenangebots Radio Regenbogen, kirchliche Beiträge im bisherigen Umfang im Programm der Bayernwelle Südost auszustrahlen, die zum Beispiel vom Evangelischen Presseverband oder von regionalen kirchlichen Institutionen für das Verbreitungsgebiet der Bayernwelle Südost produziert und unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.

8.2.2 Aussetzung der Verbreitung des Spartenangebots Radio Regenbogen bei der Inn-Salzach-Welle

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Die in den Zuweisungsbescheiden vom 05.02.2019 und 05.12.2019 enthaltene Verpflichtung der in der Anbietergesellschaft Hörfunk Burgkirchen-Mühldorf GmbH zusammengeschlossenen Anbieter (Anteile in %)

    - Inn-Salzach-Welle GmbH, 45,25 %
    - Passauer Neue Medien GmbH zur Produktion von Rundfunkprogrammen, 23,40 %
    - WWZ Beteiligungsgesellschaft mbH, 23,40 %
    - Radio B 94 GbR, 07,95 %

    zur Verbreitung des Spartenangebots Radio Regenbogen (3 Std. wöchentlich) und zur monatlichen Zahlung von 1.521,90 Euro (zzgl. MwSt.) an die Radio Regenbogen Programmanbieter GmbH wird bis zur Feststellung der Konsolidierung der wirtschaftlichen Lage der Hörfunk Burgkirchen-Mühldorf Betriebsgesellschaft mbH durch die Landeszentrale aufgehoben.
     
  2. Auf Antrag der Radio Regenbogen Programmanbieter GmbH überprüft die Landeszentrale, ob unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation der Anbietergemeinschaft Hörfunk Burgkirchen-Mühldorf GmbH eine erneute Verbreitung des Spartenangebots Radio Regenbogen im Sinne der Programm- und Meinungsvielfalt geboten ist. Der Antrag kann frühestens ab dem 01.04.2021 gestellt werden.
     
  3. Der Anbieter wird aufgefordert, für den Zeitraum der Aussetzung der Ausstrahlung des Spartenangebots Radio Regenbogen, kirchliche Beiträge im bisherigen Umfang im Programm der Bayernwelle Südost auszustrahlen, die zum Beispiel vom Evangelischen Presseverband oder von regionalen kirchlichen Institutionen für das Verbreitungsgebiet der Bayernwelle Südost produziert und unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.

  • TOP 9: Verschiedenes

Keine Anmerkungen.