Cookie Hinweis

Suche

21. Sitzung des Hörfunkausschusses

24.09.2020

Tagesordnung

  1. Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung der Tagesordnung
  3. Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung des Hörfunk-Ausschusses des Medienrats am 02.07.2020
  4. Genehmigung von Angeboten:
    4.1 DAB Bundesweit – Absolut HOT
    4.2 DAB Bundesweit – Absolut TOP, Absolut Bella, Absolut Oldie Classics
  5. Verlängerung von Kapazitätszuweisungen:
    5.1 Kabelhörfunk Kempten - Heimatmelodie
    5.2 DAB Oberfranken – Radio Eins
    5.3 DAB Niederbayern – unserRadio Passau/Deggendorf und Radio Galaxy Passau/Deggendorf
  6. Programmförderung 2021:
    Schwerpunktthema, Höchstförderquote und Ausschreibungstermin 2021
  7. Ergebnisse der Funkanalyse Hörfunk 2020
  8. Technische Infrastrukturförderung:
    Abschluss der terrestrischen Hörfunkförderung 2019
  9. Programmänderungen:
    9.1 Dauerhafte Programmänderungen:
    9.1.1 Weitere dauerhafte Programmänderungen
    9.1.2 Radio Arabella Kult

    9.2. Zeitlich befristete Programmänderungen
  10. Verschiedenes

Ergebnisse

  • TOP 1: Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende des Hörfunkausschusses stellt die ordnungsge­mäße Ladung zur Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Hörfunkausschusses fest.

  • TOP 2: Genehmigung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird in der am 15. September 2020 versandten Fassung genehmigt.

  • TOP 3: Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung des Hörfunkausschusses des Medienrats am 02. Juli 2020

Die Niederschrift über die 20. Sitzung des Hörfunkausschusses des Medienrats am 02. Juli 2020 wird ohne Änderungen genehmigt.

  • TOP 4: Genehmigung von Angeboten und Zuweisung von Übertragungskapazitäten

4.1 DAB Bundesweit – Absolut HOT

Der Hörfunkausschuss hat die antragsgemäße Genehmigung des Angebotes einstimmig empfohlen.

Der Präsident kündigt an, im Rahmen seiner Eilkompetenz nach Art. 15 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 BayMG die bundesweite Verbreitung des Programms „Absolut HOT“ zu genehmigen, um Nachteile für die Anbieter und die Landeszentrale zu vermeiden. Eine Befassung des Medienrats in seiner Sitzung am 15. Oktober 2020 vereitele den Sendebeginn des Hörfunkangebotes zum Start des 2. bundesweiten DAB+-Multiplexes am 5. Oktober 2020.

4.2 DAB Bundesweit – Absolut TOP, Absolut Bella, Absolut Oldie Classics

Der Hörfunkausschuss hat die antragsgemäße Genehmigung der Angebote einstimmig empfohlen.

Der Präsident kündigt an, im Rahmen seiner Eilkompetenz nach Art. 15 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 BayMG die bundesweite Verbreitung der Programme „Absolut TOP“, „Absolut Bella“ und „Absolut Oldie Classics“ zu genehmigen, um Nachteile für die Anbieter und die Landeszentrale zu vermeiden. Eine Befassung des Medienrats in seiner Sitzung am 15. Oktober 2020 vereitele den Sendebeginn des Hörfunkangebotes zum Start des 2. bundesweiten DAB+-Multiplexes am 5. Oktober 2020.

  • TOP 5: Verlängerung von Kapazitätszuweisungen:                

5.1 Kabelhörfunk Kempten - Heimatmelodie

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der RSA Radio GmbH & Co. KG wird zur Verbreitung des Hörfunkangebots Heimatmelodie (vormals Radio Session Allgäu 2) eine Datenkapazität in den BK-Netzen Kempten, Kaufbeuren, Memmingen, Mindelheim und Sonthofen befristet bis zum 31. Oktober 2030 zur Nutzung zugewiesen.

5.2 DAB Oberfranken – Radio Eins

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

Den in der Funkhaus Coburg GmbH & Co. KG zusammengeschlossenen Anbietern

Anteile in %
Welle Veste Coburg Rundfunk-Programmgesellschaft mbH 50
Neue Welle Oberfranken Mediengesellschaft mbH 25
Druck- und Verlagsanstalt "Neue Presse" GmbH 25

wird zur Simulcast-Verbreitung des lokalen Hörfunkangebots Radio Eins im DAB-Netz Oberfranken (Block 10B) in einem terrestrischen digitalen Übertragungskanal eine Datenkapazität von 48 CU (Nettodatenrate 64 kbit/s und Fehlerschutz EEP 3A) befristet bis zum 06. November 2030 zur Nutzung zugewiesen.

5.3 DAB Niederbayern – unserRadio Passau/Deggendorf und Radio Galaxy Passau/Deggendorf

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Der Funkhaus Passau GmbH & Co. KG sowie der Anbietergemeinschaft Unser Radio Deggendorf GmbH & Co. KG wird zur Simulcast-Verbreitung des lokalen/regionalen Gemeinschaftsangebots unserRadio Passau/Deggendorf im DAB-Versorgungsgebiet Niederbayern (Block 7D) in einem terrestrischen digitalen Übertragungskanal eine Datenkapazität von 54 CU (Nettodatenrate 72 kbit/s und Fehlerschutz EEP 3A) befristet bis zum 31. Oktober 2030 zur Nutzung zugewiesen.
  2. Der Funkhaus Passau GmbH & Co. KG sowie der Anbietergemeinschaft Unser Radio Deggendorf GmbH & Co. KG wird zur Simulcast-Verbreitung des lokalen/regionalen Gemeinschaftsangebots Radio Galaxy Passau/Deggendorf im DAB-Versorgungsgebiet Niederbayern (Block 7D) in einem terrestrischen digitalen Übertragungskanal eine Datenkapazität von 54 CU (Nettodatenrate 72 kbit/s und Fehlerschutz EEP 3A) befristet bis zum 31. Oktober 2030 zur Nutzung zugewiesen.
  • TOP 6: Programmförderung 2021: Schwerpunktthema, Höchstförderquote und Ausschreibungstermin 2021
  1. Als Schwerpunktthema für die Programmförderung 2021 beschließt der Hörfunk­ausschuss "1700 Jahre jüdisches Leben in Bayern - Geschichte und Gegenwart".
  2. Die Höchstförderquote für 2021 soll auf max. 50 % begrenzt werden.
  3. Die Programmförderung für das Jahr 2021 wird am 2. Oktober 2020 mit Fristsetzung 3. November 2020 ausgeschrieben.
  • TOP 7: Ergebnisse der Funkanalyse Bayern Hörfunk 2020

Die Mitglieder des Hörfunkausschusses werden über die Ergebnisse der Funkanalyse Bayern Hörfunk 2020 informiert.

  • TOP 8: Technische Infrastrukturförderung:
    Abschluss der terrestrischen Hörfunkförderung 2019

Der Hörfunkausschuss nimmt den Abschluss der Technischen Infrastrukturförderung für das Jahr 2019 zur Kenntnis.

  • TOP  9: Programmänderungen

9.1 Dauerhafte Programmänderungen

9.1.1 Radio Arabella Kult

Der Hörfunkausschuss genehmigt die dauerhaften Programmänderungen im Programm von „Radio Arabella Kult“.

9.1.2 Weitere dauerhafte Programmänderungen

a) Der Hörfunkausschuss genehmigt vorbehaltlich Buchstabe b) die dauerhaften Programmänderungen bei folgenden Anbietern.

  • 95.5 Charivari
  • Bayernwelle Südost
  • M94.5 (Hörfunk, Mediaschool Bayern)
  • MAX NEO (Mediaschool Bayern)
  • Radio Feierwerk
  • Radio Lora

b) Der Hörfunkausschuss lehnt den Antrag von Radio Regenbogen vom 31. August 2020 auf Wiedereinsetzen der Zulieferungen in den Programmen Bayernwelle Südost und Radio ISW als unzulässig ab.

9.2 Zeitlich befristete Programmänderungen

Die zeitlich befristeten Programmänderungen nimmt der Hörfunkausschuss zur Kenntnis.

  • TOP 10: Verschiedenes

Im Hörfunkausschuss wird über den Sachstand zu den Themen Radio Regenbogen und Pilotprojekte von RT 1 berichtet. 

Außerdem werden die Mitglieder auf das Panel der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) während der digitalen Medientage München 2020 am 29. September hingewiesen, das sich mit unterschiedlichen Typen von Desinformation beschäftigt.