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23. Sitzung des Hörfunkausschusses

04.02.2021

Tagesordnung

  1. Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung der Tagesordnung
  3. Genehmigung der Niederschrift über die 22. Sitzung des Hörfunk-Ausschusses des Medienrats am 10.12.2020
  4. Erlass von Satzungen und Richtlinien: (Beschlüsse)
    4.1 Satzung zur Konkretisierung der Zulassungsfreiheit nach § 54 Abs. 1 des Medienstaatsvertrags (Satzung Zulassungsfreiheit – ZFS)
    4.2 Satzung zur Konkretisierung der Bestimmungen des Medienstaatsvertrags über Medienplattformen und Benutzeroberfläche (MB-Satzung)
    4.3 Satzung zur Durchführung der Gewinnspielvorschriften des Medienstaatsvertrags (Gewinnspielsatzung – GSS)
    4.4 Satzung zur Durchführung der Werbevorschriften des Medienstaatsvertrags (Werbesatzung – WerbeS)
  5. Änderungen von Kapazitätszuweisungen: (Beschluss)
    5.1 Anpassung von DAB-Kapazitäten im DAB-Netz Oberfranken 10B
  6. Antrag auf Sonderförderung von Radio Regenbogen (Beschluss)
  7. Programmförderung 2021: (Beschlussvorschlag)
    Entscheidung über die Vergabe der Programmfördermittel Hörfunk 2021
  8. Programmänderungen: (Beschlüsse)
    8.1 Dauerhafte Programmänderungen:
    8.2 Zeitlich befristete Programmänderungen
  9. Übernahme der BLR-Zulieferungen im bayerischen Lokalfunk (Bericht)
  10. Verschiedenes:
    10.1 Radio Regenbogen – Wiedereinsetzungsanträge (Bericht)
    (Bayernwelle Südost und Radio ISW)

Ergebnisse

  • TOP 1: Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende des Hörfunkausschusses, Prof. Manfred Treml, stellt die ordnungsge­mäße Ladung zur Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Hörfunkausschusses fest.

  • TOP 2: Genehmigung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird in der am 26.01.2021 versandten Fassung genehmigt.

  • TOP 3: Genehmigung der Niederschrift über die 22. Sitzung des Hörfunkausschusses des Medienrats am 10.12.2020

Die Niederschrift über die 22. Sitzung des Hörfunkausschusses des Medienrats am 10.12.2020 wird ohne Änderungen genehmigt.

  • TOP 4: Erlass von Satzungen und Richtlinien:

4.1. Satzung zur Konkretisierung der Zulassungsfreiheit nach § 54 Abs. 1 des Medienstaatsvertrags (Satzung Zulassungsfreiheit - ZFS) Änderung der Wahlwerbesatzung

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat, die Änderungen der Satzung gemäß dem beigefügten Entwurf zu beschließen.

4.2. Satzung zur Konkretisierung der Bestimmungen des Medien-staatsvertrags über Medienplattformen und Benutzeroberfläche (MB-Satzung)

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat, die Änderungen der Satzung gemäß dem beigefügten Entwurf zu beschließen.

4.3 Satzung zur Durchführung der Gewinnspielvorschriften des Medien-staatsvertrags (Gewinnspielsatzung - GSS)

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat, die Änderungen der Satzung gemäß dem beigefügten Entwurf zu beschließen.

4.4 Satzung zur Durchführung der Werbevorschriften des Medien-staatsvertrags (Werbesatzung - WerbeS)

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat, die Änderungen der Satzung gemäß dem beigefügten Entwurf zu beschließen.

4.2 Satzung zur Konkretisierung der Bestimmungen des Medien-staatsvertrags über Medienplattformen und Benutzeroberfläche (MB-Satzung)

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat, die Änderungen der Satzung gemäß dem beigefügten Entwurf zu beschließen.

4.3 Satzung zur Durchführung der Gewinnspielvorschriften des Medien-staatsvertrags (Gewinnspielsatzung - GSS)

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat, die Änderungen der Satzung gemäß dem beigefügten Entwurf zu beschließen.

4.4 Satzung zur Durchführung der Werbevorschriften des Medien-staatsvertrags (Werbesatzung - WerbeS)

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat, die Änderungen der Satzung gemäß dem beigefügten Entwurf zu beschließen.

  • TOP 5: Verlängerung von Kapazitätszuweisungen: Anpassung von DAB-Kapazitäten im DAB-Netz Oberfranken 10B

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Der Fehlerschutz für die Hörfunkprogramme Radio Mainwelle und Radio Plassenburg soll auf den Standardfehlerschutz EEP 3A angepasst werden. Hierfür wird die DAB-Kapazität um 6 CU auf 48 CU erhöht. Die Nettodatenrate liegt weiterhin bei 64 kbit/s.

  1. Den Hörfunkprogrammen Radio Euroherz und extra radio (östlicher Bereich im Netz Oberfranken, soll eine Erhöhung ihrer DAB-Kapazität von 48 CU auf 54 CUermöglicht werden. Die Nettodatenrate erhöht sich von 64 kbit/s auf 72 kbit/s; die DAB-Kapazität e von 48 auf 54 CU.

  1. Die Landeszentrale wird beauftragt, auch für die verbleibenden privaten Hörfunkprogramme im DAB-Netz Oberfranken eine Datenrate von 72 kbit/s durch Verhandlungen mit dem BR zu ermöglichen.

  • TOP 6: Antrag auf Sonderförderung von Radio Regenbogen

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat, den Antrag von Radio Regenbogen auf pandemiebedingte Nothilfen für das Jahr 2020 abzulehnen.

  • TOP 7: Programmförderung 2021: (Beschlussvorschlag)

Entscheidung über die Vergabe der Programmfördermittel - Hörfunk 2021

Der Hörfunkausschuss berät über die Vergabe der Programmfördermittel im Hörfunk 2021.

  • TOP 8: Programmänderungen

8.1. Dauerhafte Programmänderungen

Der Hörfunkausschuss genehmigt dauerhafte Programmänderungen bei folgenden Anbietern:

  • Radio 8 (Ansbach)
  • Radio Klangbrett (Aschaffenburg)
  • Mega Radio (München-Augsburg-Ingolstadt-Nürnberg)
  • Radio Feierwerk (München)

8.2.   Zeitlich befristete Programmänderungen

Die zeitlich befristeten Programmänderungen nimmt der Hörfunkausschuss zur Kenntnis.

  • TOP 9: Übernahme der BLR-Zulieferungen im bayerischen Lokalfunk (Bericht)

Die Mitglieder des Hörfunkausschusses werden über die Übernahme der BLR-Zulieferungen im bayerischen Lokalfunk informiert.

  • TOP 10: Verschiedenes

10.1 Radio Regenbogen - Wiedereinsetzungsanträge (Bericht) (Bayernwelle Südost und Radio ISW)

Die Mitglieder des Hörfunkausschusses werden über die Wiedereinsetzungsanträge von Radio Regenbogen bei der Bayernwelle Südost und bei Radio ISW informiert.

Zudem werden sie über die Änderung der Inhaber und Beteiligungsverhältnisse bei der Neuen Welle Rundfunk-Verwaltungsgesellschaft informiert, bei der die Anteile von Gunther Oschmann auf seine beiden Kinder übertragen werden sollen.

Der Präsident informiert außerdem über die geplante UKW-Abschaltung des Senders Mittenwald ab Juni 2021.