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25. Sitzung des Hörfunkausschusses

11.03.2021

Tagesordnung

  1. Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung der Tagesordnung
  3. Genehmigung der Niederschrift über die
    3.1 23. Sitzung des Hörfunkausschusses des Medienrats am 04.02.2021
    3.2 24. Sitzung des Hörfunkausschusses des Medienrats am 11.02.2021
  4. Wiederaufnahme der Verbreitung von Radio Regenbogen - Anträge vom 02.01.2021 (Beschlüsse)
    4.1 Hörfunk Burgkirchen / Mühldorf (Radio ISW)
    4.2 Hörfunk Berchtesgadener Land / Traunstein (Bayernwelle Südost)
  5. Festlegung von Versorgungsgebieten: (Beschluss)
    5.1  Drahtloser digitaler Hörfunk Oberpfalz
  6. Programmänderungen: (Beschlüsse)
    6.1 Dauerhafte Programmänderungen
    6.2 Zeitlich befristete Programmänderungen
  7. Bericht über die technische Infrastrukturförderung und Corona-Nothilfen für die Hörfunkangebote in Bayern (Bericht)
  8. Verschiedenes

Ergebnisse

  • TOP 1: Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende des Hörfunkausschusses, Prof. Manfred Treml, stellt die ordnungsge­mäße Ladung zur Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Hörfunkausschusses fest.

  • TOP 2: Genehmigung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird in der am 02.03.2021 versandten Fassung genehmigt.

  • TOP 3: Genehmigung der Niederschrift über die

3.1 23. Sitzung des Hörfunkausschusses des Medienrats am 04.02.2021

Die Niederschrift über die 23. Sitzung des Hörfunkausschusses des Medienrats am 04.02.2021 wird genehmigt.

3.2 24. Sitzung des Hörfunkausschusses des Medienrats am 11.02.2021

Die Niederschrift über die 24. Sitzung des Hörfunkausschusses des Medienrats am 11.02.2021 wird genehmigt.

  • TOP 4: Wiederaufnahme der Verbreitung von Radio Regenbogen - Anträge vom 02.01.2021

4.1 Hörfunk Burgkirchen / Mühldorf (Radio ISW)

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Der Antrag, die Bescheide vom 03.08.2020 zurückzunehmen (Antrag I) wird abgelehnt.
  2. Dem hilfsweise gestellten Antrag festzustellen, dass eine ausreichende Konsolidierung der wirtschaftlichen Lage der Hörfunk Burgkirchen-Mühldorf GmbH im Sinne von Nr. 2 des Tenors des Bescheids vom 04.08.2020 vorliegt, die eine Wiederaufnahme der Verbreitung des Spartenangebotes Radio Regenbogen im Programm von Radio ISW im Sinne der Programm- und Meinungsvielfalt geboten erscheinen lässt, wird stattgegeben.
  3. Die in den Zuweisungsbescheiden vom 05.02.2019 und 05.12.2019 enthaltene Verpflichtung der in der Anbietergesellschaft Hörfunk Burgkirchen-Mühldorf GmbH zusammengeschlossenen Anbieter

Anteile

  • InnSalzach-Welle GmbH, 45,25 %
  • Passauer Neue Medien GmbH zur Produktion von Rundfunkprogrammen, 23,40 %
  • WWZ Beteiligungsgesellschaft mbH, 23,40 %
  • Radio B 94 GbR, 07,95 %

zur Verbreitung des Spartenangebotes Radio Regenbogen im Programm von Radio ISW wird ab dem 01.04.2021 wieder in Kraft gesetzt.

4.2 Hörfunk Berchtesgadener Land / Traunstein (Bayernwelle Südost)

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Antrag I. auf Rücknahme des Bescheides vom 03.08.2020 und Wiederherstellung der vorigen Genehmigungssituation wird abgelehnt.
  2. Auf Hilfsantrag II. wird festgestellt, dass keine ausreichende Konsolidierung der wirtschaftlichen Lage der Radio Berchtesgadener Land & Chiemgau GmbH vorliegt, die eine Wiederaufnahme der Verbreitung des Spartenangebotes Radio Regenbogen im Programm der Bayernwelle Südost im Sinne der Programm- und Meinungsvielfalt geboten erscheinen lässt.
  3. Hilfsantrag III. auf Wiederaufnahme des Spartenangebots Radio Regenbogen in das Programm der Bayernwelle Südost im Wege der Programmänderung aus wichtigem Grunde gem. § 7 Abs. 4 S. 1 RfS wird abgelehnt.

4.3 Perspektiven für Radio Regenbogen

Die Mitglieder des Hörfunkausschusses werden über mögliche Zukunftsperspektiven für Radio Regenbogen informiert.

  • TOP 5: Festlegung von Versorgungsgebieten

5.1 Drahtloser digitaler Hörfunk Oberpfalz

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

Das bisherige Versorgungsgebiet „DAB Oberpfalz“, der Regierungsbezirk Oberpfalz wird um den Landkreis Kelheim ohne die Gemeinden Aiglsbach, Elsendorf, Stadt Mainburg, Attenhofen und Volkenschwand erweitert. Das Versorgungsgebiet umfasst damit die Planungsregionen Regensburg (Region 11) und Oberpfalz-Nord (Region 6) sowie die Stadt Waldershof im Landkreis Tirschenreuth.

  • TOP 6: Programmänderungen

6.1 Dauerhafte Programmänderungen     

Der Hörfunkausschuss genehmigt dauerhafte Programmänderungen bei folgenden Anbietern:

  • Camillo 92,9 bei Hitradio N1 (Nürnberg)
  • egoFM (München)
  • Radio Feierwerk (München)
  • Radio Z (Nürnberg)

6.2 Zeitlich befristete Programmänderungen

Der Hörfunkausschuss nimmt die zeitlich befristeten Programmänderungen zustimmend zur Kenntnis.

  • TOP 7: Bericht über die technische Infrastrukturförderung und Corona-Nothilfen für die Hörfunkangebote in Bayern

Die Mitglieder des Hörfunkausschusses werden über die technische Infrastrukturförderung und die Corona-Nothilfen in 2021 für die Hörfunkangebote in Bayern informiert.

  • TOP 8: Verschiedenes

Die Mitglieder des Hörfunkausschusses werden darüber informiert, dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof einer Verfassungsbeschwerde der BLM zum Thema „Ultimate Fighting“ stattgegeben und das Berufungsurteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs aufgehoben habe.