26. Sitzung des Hörfunkausschusses
19.05.2021
Tagesordnung
- Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit
- Genehmigung der Tagesordnung
- Genehmigung der Niederschrift über die 25. Sitzung des Hörfunkausschusses des Medienrats am 11.02.2021
- Programmliche Zusammenarbeit der Hörfunkangebote Hitradio RT1 Augsburg, Nordschwaben und Südschwaben
(Pilotprojekte mit öffentlich rechtlichen Verträgen):
Gast: Dr. Hock, Geschäftsführer RT1
- Änderung von Inhaber und Beteiligungsverhältnissen: (Beschluss)
Nachfolge von Senderechten:
5.1 Radio Oberland
- Programmänderungen: (Beschlüsse)
6.1 Dauerhafte Programmänderungen
6.2 Zeitlich befristete Programmänderungen - Verschiedenes: (Bericht)
7.1 Radio Regenbogen – Aktueller Stand
Ergebnisse
- TOP 1: Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende des Hörfunkausschusses, Prof. Manfred Treml, stellt die ordnungsgemäße Ladung zur Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Hörfunkausschusses fest.
- TOP 2: Genehmigung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wird in der am 10.05.2021 versandten Fassung genehmigt.
- TOP 3: Genehmigung der Niederschrift über die 25. Sitzung des Hörfunkausschusses des Medienrats am 11.03.2021
Die Niederschrift über die 25. Sitzung des Hörfunkausschusses des Medienrats am 11.03.2021 wird genehmigt.
- TOP 4: Programmliche Zusammenarbeit der Hörfunkangebote Hitradio RT1 Augsburg, Nordschwaben und Südschwaben (Pilotprojekte mit öffentlich-rechtlichen Verträgen)
Die Mitglieder des Hörfunkausschusses erhalten einen Bericht der BLM-Programmbeobachtung zur programmlichen Zusammenarbeit der Hörfunkangebote Hitradio RT1 Augsburg, Nordschwaben und Südschwaben im Rahmen der Pilotprojekte mit öffentlich-rechtlichen Verträgen. Als Gäste präsentieren der Geschäftsführer der RT1 media GmbH, Dr. Bernhard Hock, zusammen mit dem Programmleiter Karsten Kröger im Anschluss die bisherigen und geplanten Maßnahmen bei den RT1-Programmen.
- TOP 5: Änderung von Inhaber und Beteiligungsverhältnissen / Nachfolge in Senderechten:
5.1 Radio Oberland
Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:
- Der Seitwerk GmbH wird die Genehmigung zur Verbreitung des Hörfunkprogramms Radio Oberland erteilt.
- Der Fortsetzung der Anbietertätigkeit der Schongauer Nachrichten Karl Motz GmbH & Co. KG durch die Seitwerk GmbH zur Verbreitung des Programms Radio Oberland stehen medienrechtliche Gründe nicht entgegen.
- Der Übernahme der Gesellschafteranteile des Zeitungsverlags Oberbayern GmbH & Co. KG an der Radio Oberland Programmanbieter GmbH & Co. Vermarktungs KG i.H.v. 32 % durch die Seitwerk GmbH stehen medienrechtliche Gründe nicht entgegen.
- Der Seitwerk GmbH werden zur Verbreitung des Hörfunkprogramms Radio Oberland die UKW-Hörfunkfrequenzen 97,5 MHz (Weilheim/Schongau) und 106,2 MHz (Garmisch-Partenkirchen) mit zugeordneten Füllsendefrequenzen im Versorgungsgebiet Landkreise Garmisch-Partenkirchen und Weilheim-Schongau sowie im lokalen DAB-Versorgungsgebiet Voralpenland eine DAB-Kapazität von 96 CU (Nettodatenrate 96 kbit/s und Fehlerschutz EEP 2A) befristet bis zum 30.06.2025 zur Nutzung zugewiesen.
- TOP 6: Programmänderungen:
6.1 Dauerhafte Programmänderungen
Der Hörfunkausschuss genehmigt dauerhafte Programmänderungen bei nachfolgenden Anbietern:
- AllgäuHIT (Kempten)
- Camillo 92,9 (Nürnberg)
- egoFM (München)
- funklust (Erlangen-Nürnberg)
- Radio Feierwerk (München)
- Radio Lora (München)
- Radio Z (Nürnberg)
6.2 Zeitlich befristete Programmänderungen
Der Hörfunkausschuss nimmt die zeitlich befristeten Programmänderungen zustimmend zur Kenntnis.
- TOP 7: Verschiedenes
Die Mitglieder des Hörfunkausschusses werden über den aktuellen Sachstand bei Radio Regenbogen informiert. Der Präsident informiert über den kommenden Lokalrundfunktag am 06. Juli 2021 in Nürnberg.