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26. Sitzung des Hörfunkausschusses

19.05.2021

Tagesordnung

  1. Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung der Tagesordnung
  3. Genehmigung der Niederschrift über die 25. Sitzung des Hörfunkausschusses des Medienrats am 11.02.2021
  4. Programmliche Zusammenarbeit der Hörfunkangebote Hitradio RT1 Augsburg, Nordschwaben und Südschwaben
    (Pilotprojekte mit öffentlich rechtlichen Verträgen):
    Gast: Dr. Hock, Geschäftsführer RT1
  5. Änderung von Inhaber und Beteiligungsverhältnissen: (Beschluss)
    Nachfolge von Senderechten:
    5.1 Radio Oberland
  6. Programmänderungen: (Beschlüsse)
    6.1 Dauerhafte Programmänderungen
    6.2 Zeitlich befristete Programmänderungen
  7. Verschiedenes: (Bericht)
    7.1 Radio Regenbogen – Aktueller Stand

Ergebnisse

  • TOP 1: Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende des Hörfunkausschusses, Prof. Manfred Treml, stellt die ordnungsge­mäße Ladung zur Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Hörfunkausschusses fest.

  • TOP 2: Genehmigung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird in der am 10.05.2021 versandten Fassung genehmigt.

  • TOP 3: Genehmigung der Niederschrift über die 25. Sitzung des Hörfunkausschusses des Medienrats am 11.03.2021

Die Niederschrift über die 25. Sitzung des Hörfunkausschusses des Medienrats am 11.03.2021 wird genehmigt.

  • TOP 4: Programmliche Zusammenarbeit der Hörfunkangebote Hitradio RT1 Augsburg, Nordschwaben und Südschwaben (Pilotprojekte mit öffentlich-rechtlichen Verträgen)

Die Mitglieder des Hörfunkausschusses erhalten einen Bericht der BLM-Programmbeobachtung zur programmlichen Zusammenarbeit der Hörfunkangebote Hitradio RT1 Augsburg, Nordschwaben und Südschwaben im Rahmen der Pilotprojekte mit öffentlich-rechtlichen Verträgen. Als Gäste präsentieren der Geschäftsführer der RT1 media GmbH, Dr. Bernhard Hock, zusammen mit dem Programmleiter Karsten Kröger im Anschluss die bisherigen und geplanten Maßnahmen bei den RT1-Programmen.

  • TOP 5: Änderung von Inhaber und Beteiligungsverhältnissen / Nachfolge in Senderechten:

5.1 Radio Oberland

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Der Seitwerk GmbH wird die Genehmigung zur Verbreitung des Hörfunkprogramms Radio Oberland erteilt.
  2. Der Fortsetzung der Anbietertätigkeit der Schongauer Nachrichten Karl Motz GmbH & Co. KG durch die Seitwerk GmbH zur Verbreitung des Programms Radio Oberland stehen medienrechtliche Gründe nicht entgegen.
  3. Der Übernahme der Gesellschafteranteile des Zeitungsverlags Oberbayern GmbH & Co. KG an der Radio Oberland Programmanbieter GmbH & Co. Vermarktungs KG i.H.v. 32 % durch die Seitwerk GmbH stehen medienrechtliche Gründe nicht entgegen.
  4. Der Seitwerk GmbH werden zur Verbreitung des Hörfunkprogramms Radio Oberland die UKW-Hörfunkfrequenzen 97,5 MHz (Weilheim/Schongau) und 106,2 MHz (Garmisch-Partenkirchen) mit zugeordneten Füllsendefrequenzen im Versorgungsgebiet Landkreise Garmisch-Partenkirchen und Weilheim-Schongau sowie im lokalen DAB-Versorgungsgebiet Voralpenland eine DAB-Kapazität von 96 CU (Nettodatenrate 96 kbit/s und Fehlerschutz EEP 2A) befristet bis zum 30.06.2025 zur Nutzung zugewiesen.

  • TOP 6: Programmänderungen:

6.1 Dauerhafte Programmänderungen

Der Hörfunkausschuss genehmigt dauerhafte Programmänderungen bei nachfolgenden Anbietern:

  • AllgäuHIT (Kempten)
  • Camillo 92,9 (Nürnberg)
  • egoFM (München)
  • funklust (Erlangen-Nürnberg)
  • Radio Feierwerk (München)
  • Radio Lora (München)
  • Radio Z (Nürnberg)

6.2 Zeitlich befristete Programmänderungen

Der Hörfunkausschuss nimmt die zeitlich befristeten Programmänderungen zustimmend zur Kenntnis.

  • TOP 7: Verschiedenes

Die Mitglieder des Hörfunkausschusses werden über den aktuellen Sachstand bei Radio Regenbogen informiert. Der Präsident informiert über den kommenden Lokalrundfunktag am 06. Juli 2021 in Nürnberg.