Cookie Hinweis

Suche

27. Sitzung des Hörfunkausschusses

01.07.2021

Tagesordnung

  1. Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung der Tagesordnung
  3. Genehmigung der Niederschrift über die 26. Sitzung des Hörfunkausschusses des Medienrats am 19.05.2021
  4. Erlass von Satzungen und Richtlinien: (Beschluss)
    4.1 Richtlinie zur Förderung der Technischen Infrastruktur von terrestrischen Hörfunkangeboten nach dem BayMG (TIF
  5. Radio Regenbogen - Rücknahme der Bescheide vom 03.08.2020 (Bayernwelle Südost) sowie vom 04.08.2020 (Radio ISW) (Beschluss)
  6. Verlängerung der Zuweisungen von UKW-Stützfrequenzen: (Beschluss)
    Rock Antenne
  7. Programmliche Zusammenarbeit der Hörfunkangebote HITRADIO RT1 Augsburg, Südschwaben und Nordschwaben (Beschluss)
  8. Verlängerung von Kapazitätszuweisungen: (Beschluss)
    Drahtloser Hörfunk Augsburg: Hitradio RT.1 Nordschwaben
  9. AG Audio 2025 (Zwischenbericht): (Bericht)
    Überlegungen zur lokalen Ausrichtung bayerischer Lokalradios in digitalen Räumen
  10. Programmförderung: Überlegung zur Vergabepraxis (Bericht)
  11. Programmänderungen: (Beschlüsse)
    11.1 Dauerhafte Programmänderungen
    11.2 Umbenennung Rock Antenne Bayern
    11.3 Zeitlich befristete Programmänderungen
  12. Verschiedenes
    12.1 Sitzungstermine 2022

Ergebnisse

  • TOP 1: Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende des Hörfunkausschusses, Prof. Manfred Treml, stellt die ordnungsge­mäße Ladung zur Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Hörfunkausschusses fest.

  • TOP 2: Genehmigung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird in der am 22.06.2021 versandten Fassung genehmigt.

  • TOP 3: Genehmigung der Niederschrift über die 26. Sitzung des Hörfunkausschusses des Medienrats am 19.05.2021

Die Niederschrift über die 26. Sitzung des Hörfunkausschusses des Medienrats am 19.05.2021 wird genehmigt.

  • TOP 4: Erlass von Satzungen und Richtlinien:

4.1 Richtlinie zur Förderung der Technischen Infrastruktur von terrestrischen Hörfunkangeboten nach dem BayMG (TIF)

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat die Richtlinie zur Änderung der Richtlinie zur Förderung der Technischen Infrastruktur von terrestrischen Hörfunkangeboten nach dem Bayerischen Mediengesetz (TIF) zu beschließen.

  • TOP 5: Radio Regenbogen - Rücknahme der Bescheide vom 03.08.2020 (Bayernwelle Südost) sowie vom 04.08.2020 (Radio ISW)

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Der Bescheid vom 03.08.2020, mit dem die Verbreitung des Spartenangebotes Radio Regenbogen im Programm der Bayernwelle Südost sowie die monatliche Vergütung bis zur Festsetzung der Konsolidierung der wirtschaftlichen Lage der Anbietergesellschaft aufgehoben wurde, wird aufgehoben.
  2. Der Bescheid vom 04.08.2020, mit dem die Verbreitung des Spartenangebotes Radio Regenbogen im Programm von Radio ISW sowie die monatliche Vergütung bis zur Festsetzung der Konsolidierung der wirtschaftlichen Lage der Anbietergesellschaft aufgehoben wurde, wird aufgehoben.

  • TOP 6: Verlängerung der Zuweisungen von UKW-Stützfrequenzen:
    Rock Antenne

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rock Antenne GmbH & Co. KG wird zur zeitgleichen und unveränderten Verbreitung des über Satellit verbreiteten Hörfunkangebots Rock Antenne die UKW-Stützfrequenzen Augsburg 87,9 MHz und München 94,5 MHz befristet bis zum 30.06.2025 zugewiesen.

  • TOP 7: Programmliche Zusammenarbeit der Hörfunkangebote HITRADIO RT1 Augsburg, Südschwaben und Nordschwaben

Der Hörfunkausschuss genehmigt folgende dauerhafte Programmänderung: Für die lokalen Hörfunkangebote „RT1 Nordschwaben“ und „RT1 Südschwaben“ wird programmlich folgendes festgelegt:

  1. Die Musikplaylisten und die Verpackungselemente werden zentral von HITRADIO RT1 Augsburg konfiguriert und produziert. Die Musikplaylisten werden als gemeinsame Rotation mit HITRADIO RT1 Augsburg gleichgeschaltet und synchronisiert ausgestrahlt.
  2. Die Moderationen von Montag bis Freitag von 05:00 bis 22:00 Uhr und am Wochenende von 08:00 bis 18:00 Uhr werden zentral von HITRADIO RT1 Augsburg Moderatoren zugeliefert. Dabei können innerhalb der Moderation lokale O-Töne (z.B. Umfragen) lokalisiert für Donauwörth (Nordschwaben) bzw. Memmingen (Südschwaben) ausgestrahlt werden.
  3. Übergeordnete Themen werden durch Reporter vor Ort lokal auf die Regionen vertieft und nach Relevanz als Korrespondenten-Kette ausgestrahlt. Zudem wird eine Auseinanderschaltung einzelner lokaler Beiträge in der Morgensendung von 05:00 bis 09:00 Uhr und in der hörerstarken Drivetime von 16:00 bis 19:00 Uhr je nach Thema und Relevanz ermöglicht.
  4. Die Lokalnachrichten werden von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) von 05:30 Uhr (Länge ca. 01:30 Minuten) bis 08:30 Uhr jeweils halbstündlich, von 09:00 bis 19:00 Uhr (Länge: ca. 02:30 Minuten) stündlich um xx:30 Uhr lokal aus Donauwörth (RT1 Nordschwaben) bzw. Memmingen (Südschwaben) für das Sendegebiet produziert und ausgestrahlt.
  5. Die lokalen Service-Elemente, wie Wetter und Verkehr, werden in der Morningshow und der Drive-Time jeweils zweimal stündlich um xx:15 und xx:45 Uhr ausgestrahlt.
  6. Werktäglich wird ein lokales Mittagsmagazin von 11:00 und 13:00 Uhr ausgestrahlt, das im Studio Donauwörth bzw. Memmingen produziert wird. Es enthält aktuelle lokale Beiträge und Themen aus den Sendegebieten.
  7. Die Senderkennung von HITRADIO RT1 Nordschwaben bzw. Südschwaben wird mehrmals pro Stunde ausgestrahlt sowie alle entsprechenden Promotion-Jingles, um den Hörern vor Ort weiterhin das bisherige Lokalprogramm zu präsentieren.
  8. Die Werbeblöcke mit lokalen und überregionalen Spots werden zweimal stündlich jeweils vor den Nachrichten ausgestrahlt.

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

Die Landeszentrale hat keine medienrechtlichen Bedenken gegen die programmliche Zusammenarbeit der benachbarten Sendestandorte Memmingen (HITRADIO RT1 Südschwaben), Donauwörth (HITRADIO RT1 Nordschwaben) und Augsburg (HITRADIO RT1 Augsburg).

  • TOP 8: Verlängerung von Kapazitätszuweisungen:
    Drahtloser Hörfunk Augsburg: Hitradio RT.1 Nordschwaben

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

Den in der Anbietergemeinschaft HITRADIO RT1 Nordschwaben OHG zusammengeschlossenen Anbietern rt.1 media group GmbH und Sankt Ulrich Verlag GmbH wird zur Verbreitung des lokalen Hörfunkangebots HITRADIO RT1 Nordschwaben im lokalen DAB-Versorgungsgebiet Augsburg (Block 9C) in einem terrestrischen digitalen Übertragungskanal eine Datenkapazität von 66 CU (Nettodatenrate 88 kbit/s mit Fehlerschutz EEP 3A) befristet bis zum 30.06.2030 zur Nutzung zugewiesen.

  • TOP 9: AG Audio 2025 (Zwischenbericht):
    Überlegungen zur lokalen Ausrichtung bayerischer Lokalradios in digitalen Räumen

Die Mitglieder des Hörfunkausschusses erhalten einen Zwischenbericht der BLM-Arbeitsgruppe „AG Audio 2025“ in welchem programmliche Herausforderungen und perspektivische Maßnahmen für den bayerischen Lokalfunk auf dem Weg der Digitalisierung vorgestellt werden.

  • TOP 10: Programmförderung: Überlegung zur Vergabepraxis

Die Mitglieder des Hörfunkausschusses erhalten einen Überblick über mögliche Änderungen der Vergabepraxis bei der Programmförderung.

  • TOP 11: Programmänderungen:

11.1 Dauerhafte Programmänderungen

Es wurden keine dauerhaften Programänderungen beantragt.

11.2 Umbenennung Rock Antenne Bayern

Der Hörfunkausschuss genehmigt folgende dauerhafte Programmänderung:
Das über Satellit und landesweit über die regionalen DAB-Netze des BR (Unterfranken 10A, Mittelfranken 8C, Oberfranken 10B, Oberpfalz 6C, Niederbayern 7D, Oberbayern-Schwaben 10A) verbreitete Hörfunkangebot Rock Antenne wird in „Rock Antenne Bayern“ umbenannt und um folgende Programmelemente ergänzt:

  1. Regionale bayerische Sendepositionierung „Rock Antenne Bayern“ (in allen Jingles und Senderelementen
  2. Bayerische Regionalnachrichten („Rock Antenne Bayern Reporter“) werktäglich zur halben Stunde von 05:30 Uhr – 08:30 Uhr und 15:30 Uhr – 18:30 Uhr
  3. Bayerisches Regionalwetter jeweils zur vollen Stunde
  4. Event- und Veranstaltungshinweise aus Bayern (3 x täglich)
  5. Individuelle Berichterstattung über besondere bayerische Schwerpunkte bei entsprechender Themenlage (Landtagswahlen, Katastrophenfälle etc.).

11.3 Zeitlich befristete Programmänderungen

Der Hörfunkausschuss nimmt die zeitlich befristeten Programmänderungen zustimmend zur Kenntnis.

  • TOP 12: Verschiedenes

12.1 Sitzungstermine 2022

Die Mitglieder des Hörfunkausschusses werden über die geplante Satzung zur Auffindbarkeit von Public Value Angeboten und die Sitzungstermine in 2022 informiert.