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29. Sitzung des Hörfunkausschusses

09.12.2021

Tagesordnung

  1. Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung der Tagesordnung
  3. Genehmigung der Niederschrift über die 28. Sitzung des Hörfunkausschusses des Medienrats am 07.10.2021
  4. Verlängerung von Kapazitätszuweisungen: (Beschlüsse)
    4.1 Drahtloser Hörfunk Oberfranken; extra radio
    4.2 Drahtloser Hörfunk Oberfranken; Radio Euroherz
  5. Drahtloser Hörfunk Oberpfalz: (Beschluss)
    Verlängerung der „Dynamischen Rekonfiguration“ bei Radio Charivari Regensburg
  6. Drahtloser landesweiter Hörfunk: (Beschluss)
    Nutzungsänderung der DAB+-Kapazitäten Augsburg, München, Nürnberg, Ingolstadt, Voralpen und Allgäu
  7. Änderungen von Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen: (Beschluss)
    Radio Teddy GmbH & Co. KG
  8. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen 2022 (Beschluss)
  9. Jahresbericht über das BLM-Projekt „Mach Dein Radio“ (Bericht)
  10. Berichterstattung über die Bundestagswahl im lokalen Hörfunk (Bericht)
  11. Programmänderungen:
    11.1 Dauerhafte Programmänderungen (Beschluss)
    11.2 Zeitlich befristete Programmänderungen (Bericht)
  12. Verschiedenes

Ergebnisse

  • TOP 1: Feststellung ordnungsgemäße Ladung, Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende des Hörfunkausschusses stellt die ordnungsge­mäße Ladung zur Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Hörfunkausschusses fest.

  • TOP 2: Genehmigung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird in der am 30.11.2021 versandten Fassung genehmigt.

  • TOP 3: Genehmigung der Niederschrift über die 28. Sitzung des Hörfunkausschusses des Medienrats am 07.10.2021

Die Niederschrift über die 28. Sitzung des Hörfunkausschusses des Medienrats am 07.10.2021 wird genehmigt.

  • TOP 4: Verlängerung von Kapazitätszuweisungen: (Beschlüsse)

4.1 Drahtloser Hörfunk Oberfranken; extra radio

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Der extra-radio Rundfunkprogramm GmbH wird zur Verbreitung des Hörfunkangebots „extra-radio“ im lokalen DAB-Versorgungsgebiet Oberfranken (Block 10B) in einem terrestrischen digitalen Übertragungskanal eine Datenkapazität von 54 CU mit dem Fehlerschutz EEP 3A (Nettodatenrate 72 kbit/s inkl. FEC) oder EEP 3B (Nettodatenrate 96 kbit/s inkl. FEC) befristet bis zum 06.11.2030 zur Nutzung zugewiesen.
  2. Der Anbieter hat der Landeszentrale eine Umstellung des Fehlerschutzes im regionalen DAB-Netz Oberfranken 10B mindestens eine Woche vor der Umstellung mitzuteilen.

4.2 Drahtloser Hörfunk Oberfranken; Radio Euroherz

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Der Neue Welle "Antenne Hof" Hörfunk- und Fernsehprogrammanbieter-Gesellschaft mbH wird zur Verbreitung des Hörfunkangebots „Radio Euroherz“ im lokalen DAB-Versorgungsgebiet Oberfranken (Block 10B) in einem terrestrischen digitalen Übertragungskanal eine Datenkapazität von 54 CU mit dem Fehlerschutz EEP 3A (Nettodatenrate 72 kbit/s inkl. FEC) oder EEP 3B (Nettodatenrate 96 kbit/s inkl. FEC) befristet bis zum 06.11.2030 zur Nutzung zugewiesen.
  2. Die Anbieterin hat der Landeszentrale eine Umstellung des Fehlerschutzes im regionalen DAB-Netz Oberfranken 10B mindestens eine Woche vor der Umstellung mitzuteilen.

  • TOP 5: Drahtloser Hörfunk Oberpfalz: (Beschluss)

Verlängerung der „Dynamischen Rekonfiguration“ bei Radio Charivari Regensburg
Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Den Anbietern                                                                            
    • Neue Welle Antenne Regensburg Hörfunk und Fernsehprogrammgesellschaft mbH (Anteile: 33,34 %)
    • Verlag Tagesanzeiger GmbH (Anteile: 33,34 %)
    • M. U. T. Musik und Technik Rundfunkanbietergesellschaft mbH (Anteile: 33,34 %)

werden zur Verbreitung des in den fünf UKW-Teilgebieten (Regensburg, Cham, Kelheim, Neumarkt i.d. Oberpfalz und Schwandorf) über die zugewiesenen UKW-Frequenzen diversifiziert ausgestrahlten genehmigten lokalen Hörfunkangebots „Radio Charivari Regensburg“ im DAB-Versorgungsgebiet Oberpfalz (Block 6C) in einem digitalen terrestrischen Übertragungskanal zwei Datenkapazitäten von je 54 CU (Nettodatenrate 72 kbit/s und Fehlerschutz EEP 3A) befristet bis zum 30.06.2023 zur Nutzung zugewiesen.

  1. Die Zuweisung der in Nr. 1 genannten beiden DAB-Kapazitäten erfolgt als befristeter Testbetrieb zur Erprobung der Programmdiversifizierung des genehmigten Programms „Radio Charivari Regensburg“ aus den UKW-Teilgebieten im Rahmen der sog. „dynamischen Rekonfiguration“.

  1. Die in Nr. 1 genannten Kapazitätszuweisungen für das subregionalisierte DAB-Programm "Radio Charivari" zur Erprobung der Programmdiversifizierung in DAB stehen unter Widerrufsvorbehalt für den Fall, dass bei den insgesamt drei subregionalisierten DAB-Programmen "Radio Charivari" im Versorgungsgebiet Oberpfalz der redaktionelle Wortanteil von Montag - Freitag zwischen 06:00 und 19:00 Uhr in der hörerstarken Drivetime von 06-09 Uhr, 12-13 Uhr, 16-18 Uhr im Durchschnitt
  • 11:30 Minuten pro Stunde für redaktionelle Berichte/News, sowie
  • 08:30 Minuten pro Stunde für in drei Charivari Teilregionen diversifizierte Berichte/News sowie
  • 05:00 Minuten pro Stunde für in drei Charivari Teilregionen diversifizierte lokale Musik im jeweiligen DAB-Programm unterschreitet.

  1. Im Anschluss an den befristeten Testbetrieb gem. Nr. 1 und Nr. 2 wird das Modell von „Radio Charivari“ evaluiert und entschieden, ob aus Vielfaltsgründen die für die Programmdiversifizierung benötigten Kapazitäten nochmals ganz oder teilweise neu ausgeschrieben werden.

  • TOP 6: Drahtloser landesweiter Hörfunk: (Beschluss)
    Nutzungsänderung der DAB+-Kapazitäten Augsburg, München, Nürnberg, Ingolstadt, Voralpen und Allgäu

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Die bis zum 303.2022 von Arabella Bayern genutzten lokalen DAB-Netze München (11C), Nürnberg (10C), Augsburg (9C) und Ingolstadt (11A), Allgäu (8B) und Voralpen (7A) werden ab dem 01.04.2022 nicht mehr als landesweite Senderkette genutzt, sondern einer lokalen/regionalen Nutzung zugeführt.

  1. Die in den DAB-Netzen Augsburg und Nürnberg zum 01.04.2022 freiwerdenden Kapazitäten von jeweils 60 CU (Fehlerschutz EEP 3A, Nettodatenrate 80 kbit/s inkl. FEC) werden nicht ausgeschrieben.

  1. Die im DAB-Netz München zum 01.04.2022 freiwerdende Kapazität von 60 CU mit dem Fehlerschutz EEP 3A (Nettodatenrate 80 kbit/s inkl. FEC) wird ausgeschrieben. Zudem soll den sendenden Programmanbietern im DAB-Multiplex München 11C mit den vorhandenen Restkapazitäten von 24 CU die Erhöhung ihre Datenrate ermöglicht werden. Es gilt für Kapazitäten der Landeszentrale eine Mindestdatenrate von 72 kbit/s und eine max. Datenrate von 96 kbit/s. Aktuell wird davon ausgegangen, dass für vier Programme im Multiplex München 11C die Datenrate von 80 auf 88 kbit/s bzw. eine Kapazitätsänderung von 60 auf 66 CU erfolgen kann.

  1. Die im DAB-Netz Ingolstadt zum 01.02022 freiwerdende Kapazität von 60 CU mit dem Fehlerschutz EEP 3A (Nettodatenrate 80 kbit/s inkl. FEC) wird nicht ausgeschrieben.

  1. Auf Antrag können bis zu zwei der im DAB-Netz Ingolstadt freien Kapazitäten für einen Ausgleich von technischen Versorgungsdefiziten verwendet werden (technische Arrondierung). Die Zuweisungen sollen bis zum 31.12.2023 befristet werden. Zudem soll den sendenden Programmanbietern im DAB-Multiplex Ingolstadt 11A mit den vorhandenen Restkapazitäten eine Erhöhung ihre Datenrate ermöglicht werden. Insbesondere für die Programme mit einer Nettodatenrate von 72 kbit/s soll eine Steigerung der Datenrate bis max. 96 kbit/s ermöglicht werden. Aktuell gibt es zwei Programme im Multiplex Ingolstadt 11A, die nur die Mindestdatenrate von 72 kbit/s bzw. eine Kapazität von 54 CU nutzen.

  1. Die im DAB-Netz Voralpen zum 01.04.2022 freiwerdende Kapazität von 80 CU mit dem Fehlerschutz EEP 2A (Nettodatenrate 80 kbit/s inkl. FEC) wird ausgeschrieben.

  1. Durch die Anpassung des Fehlerschutzes von Radio Oberland und Radio ISW auf Grund der mittlerweile guten DAB-Versorgung in den jeweiligen medienrechtlichen UKW-Versorgungsgebieten wird eine weitere DAB-Kapazität im DAB-Netz Voralpen 7A zum 01.04.2022 frei. Auf Antrag kann die Anbieterin Amper Welle GmbH für das Hörfunkprogramm TOP FM diese Kapazität temporär im Rahmen einer technischen Arrondierung und zum Ausgleich ihres technischen DAB-Versorgungsdefizites im medienrechtlichen UKW-Versorgungsgebiet verwenden. Die Zuweisung soll bis zum 31.12.2023 befristet werden. Eine Verlängerung der Nutzung durch TOP FM ist möglich, wenn zum Zeitpunkt des Zuweisungsablaufs die DAB-Versorgungdefizite im medienrechtlichen UKW-Versorgungsgebiet fortbestehen.

  1. Im DAB-Netz Allgäu wird eine Kapazität von 72 CU mit dem Fehlerschutz EEP 2A (Nettodatenrate 72 kbit/s inkl. FEC) ausgeschrieben.

  1. Im DAB-Netz Allgäu steht eine weitere freie Kapazität von 54 CU mit dem Fehlerschutz EEP 3A (Nettodatenrate 72 kbit/s inkl. FEC) zur Verfügung. Auf Antrag der Anbieterin Radio Seefunk GmbH & Co.KG kann diese Kapazität im Rahmen einer technischen Arrondierung für einen Ausgleich von technischen Versorgungsdefiziten des Hörfunkprogramms „Das neue Radio Seefunk“ genutzt werden. Die Zuweisung soll bis zum 31.12.2023 befristet werden.

  • TOP 7: Änderungen von Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen: (Beschluss)
    Radio Teddy GmbH & Co. KG

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

Die Übernahme der Gesellschafteranteile des Herrn Uwe Andreas Schneider in Höhe von 3,85% an der Radio Teddy GmbH & Co. KG durch die IR Holding GmbH & Co. KG ist medienrechtlich unbedenklich.

  • TOP 8: Aus- und Fortbildungsmaßnahmen 2022 (Beschluss)

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

Die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen 2022 werden genehmigt.

  • TOP 9: Jahresbericht über das BLM-Projekt „Mach Dein Radio“ (Bericht)

Die Mitglieder des Hörfunkausschusses erhalten einen Bericht über das BLM-Projekt „Mach Dein Radio“, ein Angebot für bayerische Schul-, Jugend-, Campus- und Bürgerradios.

  • TOP 10: Berichterstattung über die Bundestagswahl im lokalen Hörfunk (Bericht)

Die Mitglieder des Hörfunkausschusses erhalten einen Bericht über die programmlichen Aktivitäten der bayerischen Lokalradios während der Bundestagswahl.

  • TOP 11: Programmänderungen

11.1 Dauerhafte Programmänderungen (Beschluss)

Von folgenden Anbietern wurden dauerhafte Programmänderungen genehmigt:

  • ENERGY München
  • HITRADIO RT.1 (Augsburg)
  • M94.5 (Hörfunk) München
  • Radio Euroherz (Hof)  
  • Radio Mainwelle (Bayreuth)
  • Radio Plassenburg (Kulmbach)

11.2 Zeitlich befristete Programmänderungen (Bericht)

Der Hörfunkausschuss nimmt die zeitlich befristeten Programmänderungen zustimmend zur Kenntnis.

TOP 12: Verschiedenes

Die Mitglieder des Hörfunkausschusses werden über den aktuellen Sachstand bei Radio Regenbogen informiert.