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Ergebnisse der 4. Sitzung des Hörfunkausschusses

21.09.2017

Tagesordnung

  1. Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Hörfunkausschusses des Medienrats am 29.06.2017
     
  2. Nachwahl eines Mitglieds des Medienkompetenz-Ausschusses
     
  3. Erlass von Satzungen und Richtlinien:
    3.1 Rundfunksatzung (RfS)
     
  4. Verlängerung/Änderung von Kapazitätszuweisungen:
    4.1 Drahtloser Hörfunk Region 14 West/Ost
    4.2 Landesweites Hörfunkangebot "Radio Galaxy"
     
  5. Programmförderung
    5.1 Schwerpunktthema Höchstförderungsquote und Ausschreibungstemin 2018
    5.2 Einzelfragen der Programmförderung 2017
     
  6. Ergebnisse der Funkanalyse 2017
     
  7. Programmänderungen:
    7.1 Dauerhafte Programmänderungen
    7.2 Zeitlich befristete Programmänderungen
     
  8. Verschiedenes

Ergebnisse

Erlass von Satzungen und Richtlinien: Rundfunksatzung

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat, die Satzung über die Genehmigung von Rundfunkangeboten, über die Zuweisung und die Nutzung von Rundfunkübertragungskapazitäten nach dem Bayerischen Mediengesetz (Rundfunksatzung – RfS) zu beschließen.

Verlängerung/Änderung von Kapazitätszuweisungen

106.4 TOP FM

1. Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Amperwelle GmbH werden zur Verbreitung des lokalen Hörfunkprogramms 106.4TOP FM unter Einschluss von zwei Einzelbeiträgen des Spartenanbieters Sankt Michaelsbund e.V. pro Woche die UKW-Frequenzen 106,4 MHz (Schön­geising/ Fürstenfeldbruck), 96,6 MHz (Starnberg), 89,8 MHz (Landsberg am Lech), 87,9 MHz (Erding),95,0 MHz (Freising) sowie 93,0 MHz (Ebersberg) mit den entsprechenden Füllsender-frequenzen im Versorgungsgebiet München West/Ost (Landkreise Dachau, Fürstenfeldbruck, Landsberg-Lech, Starnberg und Erding, sowie Stadt Freising und Stadt Ebersberg) befristet bis zum 15.04.2025 zur Nutzung zugewiesen.

2. Die Auseinanderschaltung von Werbung über die UKW-Verbreitung wird genehmigt.

Radio Galaxy

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

Der Digitaler Rundfunk Bayern GmbH & Co. KG wird für die Verbreitung des Programms "Radio Galaxy" für das landesweite Versorgungsgebiet in digitaler Technik anstelle der bisherigen Verbreitung im landesweiten DAB-Netz Bayern 10D

a) im lokalen DAB-Versorgungsgebiet München befristet bis 31.10.2018

b) im lokalen DAB-Versorgungsgebiet Augsburg befristet bis 31.10.2018

jeweils eine DAB+-Kapazität i.H.v. 60 CU (Nettodatenrate 80 kbit/s mit einem Fehler-schutz von EEP 3A) zur Nutzung zugewiesen.

Programmförderung Hörfunk

Schwerpunktthema und Förderquote

Der Hörfunkausschuss beschließt, als Schwerpunktthema für die Programmförderung 2018 das Thema "100 Jahre Freistaat Bayern und 200 Jahre Bayerische Verfassung“ zu wählen.
Die Höchstförderquote für 2018 soll auf max. 50 % begrenzt werden. Die Programm­förderung für das Jahr 2018 wird am 05. Oktober 2017 mit Fristsetzung 07. November 2017 ausgeschrieben.

Einzelfragen Programmförderung

Dem Kulturkanal Ingolstadt wird eine anteilige Reduzierung der zu produzierenden jährlichen Sendeminuten bei gleichbleibendem Festbetrag in 2017 genehmigt.

Programmänderungen

Dauerhafte Programmänderungen

Der Hörfunkausschuss genehmigt dauerhafte Programmänderungen bei Rockantenne, Radio Horeb, Hitradio rt1 Altbayern, Neuburg/Schrobenhausen, Hitradio rt1 Augsburg und Radio Gong 96,3 München.

Zeitlich befristete Programmänderungen

Die zeitlich befristeten Programmänderungen nimmt der Hörfunkausschuss zur Kenntnis.