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5. Sitzung des Fernsehausschusses

30.11.2017

Tagesordnung

1. Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Hörfunkausschusses des Medienrats am 21.09.2017

2. Erlass von Satzungen und Richtlinien:

  2.1 
Satzung zur Änderung der AFK-Satzung

3. DAB-Konzept 2017 - Zuweisung von Übertragungskapazitäten: Niederbayern und Oberpfalz

4. Verlängerung von Kapazitätszuweisungen:

  4.1 
Drahtloser Hörfunk Amberg/Weiden

5. Nachfolge in Senderechten und Änderungen der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse:

  5.1 
Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG
  5.2 
Rock Antenne

6. Einzelfragen des lokalen Hörfunks: Quotierung der Lokalberichterstattung von Radio Arabella 

7. Technische Infrastrukturförderung:

7.1 Stand für den terrestrischen Hörfunk im 1. Halbjahr 2017
7.2 Stand für den terrestrischen Hörfunk im 2. Halbjahr 2017
7.3 Planung für den terrestrischen Hörfunk in 2018

8. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen 2018

9. Abschlussbericht Programmförderung Hörfunk 2017 mit Hörbeispielen

10. Bürgerradio-Aktivitäten der BLM in 2017 (Bericht)

11. Programmänderungen:
11.1 Dauerhafte Programmänderungen
11.2 Zeitlich befristete Programmänderungen

12. Verschiedenes:
12.1 Auswärtstermine 2018
12.2 Wirtschaftsplan
 

Ergebnisse

Erlass von Satzungen und Richtlinien

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat, die Satzung zur Änderung der AFK-Satzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

DAB-Konzept 2017

Zuweisung von Übertragungskapazitäten: Niederbayern und Oberpfalz

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

Für die zusätzliche zeitgleiche digitale Verbreitung der unveränderten UKW-Hörfunkprogramme

a)

- Radio Trausnitz

- Radio AWN

- unserRadio (reg. Gemeinschaftsangebot Passau/Deggendorf)

- Radio Galaxy Landshut

- Radio Galaxy (reg. Gemeinschaftsangebot Passau/Deggendorf)

wird den jeweiligen Anbietern jeweils eine Datenkapazität von 54 CU (Nettodaten-rate 72 kbit/s und Fehlerschutz EEP 3A) im lokalen DAB-Versorgungsgebiet Niederbayern (Block 7D),

b)

- Radio Charivari Regensburg

- gong fm

- Radio Ramasuri

- Radio Galaxy Amberg/Weiden

wird den jeweiligen Anbietern jeweils eine Datenkapazität von 54 CU (Nettodaten-rate 72 kbit/s und Fehlerschutz EEP 3A) im lokalen DAB-Versorgungsgebiet Oberpfalz (Block 12D),

bis zum Ablauf der jeweiligen UKW-Kapazitätszuweisung zur Nutzung zugewiesen.

Verlängerung von Kapazitätszuweisungen

Hier: Drahtloser Hörfunk Amberg/Weiden

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

Den in der Anbietergemeinschaft Radio Ramasuri Rundfunk-Programm GmbH & Co. KG zusammengeschlossenen Anbietern

   Kapital/Sendezeitanteil                                                                                 

-  M.U.T. Musik und Technik Rundfunkanbieter GmbH,  52,00 %

-  Aktuelle Welle Weiden-Amberg-Tirschenreuth Rundfunk-Programmanbietergesellschaft mbH, 28,00 %

-  Neue Welle – Antenne Amberg + Weiden Rundfunkprogrammanbieter GmbH  20,00 %

werden im lokalen Versorgungsgebiet der kreisfreien Städte Amberg, Weiden, Landkreise Amberg-Sulzbach, Neustadt a.d. Waldnaab und Tirschenreuth ohne die Gemeinde Waldershof die UKW-Hörfunkfrequenzen 88,5 MHz (Tirschenreuth), 99,9 MHz (Weiden) und 103,9 MHz (Amberg) mit den zugeordneten Füllsenderfrequenzen für die Verbreitung des lokalen Hörfunkangebots Radio Ramasuri sowie die UKW-Hörfunk-Frequenzen 105,5 MHz (Amberg) und 89,9 MHz (Weiden) zur Verbreitung des Hörfunkangebots Radio Galaxy Amberg/ Weiden bis zum 30.06.2025 zur Nutzung zugewiesen.

Änderungen von Inhaber- und Beteiligungsverhältnissen

Hier: Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG

Gegen die beabsichtigten Änderungen der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse bei der Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG bestehen aus der Sicht des Hörfunkaus-schusses keine Bedenken.

Einzelfragen des lokalen Hörfunks

Hier: Quotierung der Lokalberichterstattung von Radio Arabella

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Die festgesetzte Quote im Widerrufsvorbehalt gegenüber Radio Arabella aus dem Be-scheid vom 12.04.2017 ("für den Fall, dass der Anteil der Beiträge mit Bezug auf die Landkreise München, Ebersberg, Erding und Freising im Versorgungsgebiet weniger als ¼ der Lokalbeiträge ausmacht") wird von 25% auf 15% herabgesetzt.

2. Der Medienrat begrüßt die Bereitschaft von Radio Arabella, im Gegenzug zur Reduzie-rung der vorgegebenen Quote bezüglich des medienrechtlichen Versorgungsgebiets den Umfang der Landkreis-Lokalberichterstattung im technischen Versorgungsgebiet auf ins-gesamt 30% zu erhöhen.

Technische Infrastrukturförderung

Stand für terrestrischen Hörfunk im 1. Halbjahr 2017

Der Hörfunkausschuss nimmt die Mittelaufteilung für die technische Infrastrukturförde-rung für das 1. Halbjahr 2017 entsprechend der Richtlinie zur Förderung der Technischen Infrastruktur von terrestrischen Hörfunkangeboten nach dem Bayerischen Mediengesetz vom 12. Dezember 2013, geändert durch die Richtlinie vom 17. Dezember 2015 (TIF-Richtlinie) mit Stand November 2017 zur Kenntnis und legt die vorgeschlagene Aufteilung der Fördermittel gemäß Nr. 3.4 und Nr. 4.3 der Richtlinie fest.

Stand für terrestrischen Hörfunk im 2. Halbjahr 2017

Die Einstufung des neuen DAB-Programms Radio Hashtag+ im lokalen DAB-Versorgungs­gebiet Unterfranken ohne UKW-Verbreitung auf Basis der Anträge nach Nr. 4.4 der Richtlinie zur Förderung der Technischen Infrastruktur wird durch den Hörfunkausschuss zustimmend zur Kenntnis genommen.

Der Hörfunkausschuss nimmt die Planung für die Mittelaufteilung für das zweite Halbjahr 2017 zur Kenntnis. Der Hörfunkausschuss beschließt eine Sonderförderung mit einem Umfang von 142.284,60 € im Rahmen der Digitalisierung des Hörfunks entsprechend Nr. 3.2 der Richtlinie zur Förderung der Technischen Infrastruktur.

Planung für den terrestrischen Hörfunk in 2018

Der Hörfunkausschuss nimmt die Planung für die Mittelaufteilung für das Jahr 2018 zur Kenntnis. Der Hörfunkausschuss beschließt eine Sonderförderung in Höhe von 190.000 € im Rahmen der Digitalisierung des Hörfunks entsprechend Nr. 3.2 der Richtlinie zur Förderung der Technischen Infrastruktur.

Aus- und Fortbildungsmaßnahmen 2018

Für die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der BLM sind 2018 Mittel in Gesamthöhe von 1.233.500 Mio. Euro vorgesehen.

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

Die Aus- und Fortbildungsmaßnahmen 2018 werden genehmigt.

Abschlussbericht Programmförderung Hörfunk 2017

Im Hörfunkausschuss werden die geförderten Hörfunkprojekte 2017 mit repräsentativen Hörbeispielen vorgestellt. Insgesamt sind 43 Projekte gefördert worden. Besonders stark berücksichtigt wurden dabei Anträge von gemeinnützigen Antragstellern, Spartenan­bietern, Zulieferern sowie Anträge mit medienpädagogischen Schwerpunkten.

Bürgerradio-Aktivitäten der BLM in 2017

In seiner Sitzung am 01.Dezember 2016 hatte der Medienrat beschlossen, dass die Etablierung von Bürgerradios in Bayern unter der Berücksichtigung von Bürgerbe­teiligung, Qualifikation der Bürger im Umgang mit Medien im lokalen Raum und in Kooperation mit lokalen Anbietern erfolgen soll. Dementsprechend wurde in 2017 ein Angebot von Qualifizierungsmaßnahmen bzw. Kursen, Radio-Coachingmodellen und Anbieter-Kooperationen von der Landeszentrale entwickelt. Erfolgreich umgesetzt werden konnten 2017 zwei Workshops für radiobegeisterte Bürger. In 2018 sollen wieder zwei Bürgerradio-Workshops in Kooperation mit lokalen Hörfunkstationen angeboten werden.

Dauerhafte und zeitlich befristete Programmänderungen

Der Hörfunkausschuss genehmigt dauerhafte Programmänderungen bei Radio afk max und Radio Z in Nürnberg, bei Radio Galaxy in Passau sowie bei Radio Euroherz und Extra Radio in Hof.

Wirtschaftsplan 2018

Die wichtigsten Änderungen im Wirtschaftsplan 2018 werden im Vergleich zum Vorjahr erläutert.