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8. Sitzung des Hörfunkausschusses

03.05.2018

Tagesordnung

  1. Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Hörfunkausschusses des Medienrats am 01.03.20182.
     
  2. Erlass von Satzungen und Richtlinien:
    2.1 Änderung der AFK-Satzung (Freigabe zur Anhörung)
     
  3. DAB-Konzept 2018 - Genehmigung von Angeboten und Zuweisung von Übertragungskapazitäten
    3.1 Drahtloser Hörfunk Niederbayern
    3.2 Drahtloser Hörfunk Oberpfalz
    3.3 Drahtloser Hörfunk Allgäu
     
  4. Programmänderungen:
    4.1 Dauerhafte Programmänderungen
    4.2 Zeitlich befristete Programmänderungen
     
  5. Verschiedenes
     

Ergebnisse

  • Erlass von Satzungen und Richtlinien
    Hier: Änderung der AFK-Satzung

Der Hörfunkausschuss nimmt den Entwurf der Satzung zur Änderung der AFK-Satzung zustimmend zur Kenntnis und bittet die Landeszentrale, den Entwurfstext zur Stellung-nahme an die betroffenen drei AFK-Vereine und die AFK-Gesellschaft (AFK-GmbH) wei-terzuleiten.

  • DAB-Konzept 2018 - Genehmigung von Angeboten und Zuweisung von Übertragungskapazitäten: Hier: Drahtloser Hörfunk Niederbayern

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

Der Medienrat genehmigt im DAB+-Versorgungsgebiet Niederbayern der Unser Radio Deggendorf Programmanbieter GmbH & Co. KG die Verbreitung des Programmangebots "Oldie-Radio Niederbayern" (vorläufiger Programmname) und weist ihr zu dessen Verbreitung im DAB+-Versorgungsgebiet Niederbayern (Block 7D) in einem terrestrischen digitalen Übertragungskanal eine Datenkapazität von 54 CU (Nettodatenrate 72 kbit/s und Fehlerschutz EEP 3A) befristet bis zum 01. Juli 2028 zur Nutzung zu.

  • Hier: Drahtloser Hörfunk Oberpfalz

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen:

 1. Den Anbietern

- Neue Welle Antenne Regensburg Hörfunk- und Fernsehprogrammgesellschaft mbH, 33,34 %

- Verlag Tagesanzeiger GmbH, 33,34 %

- M. U. T. Musik und Technik Rundfunkanbietergesellschaft mbH, 33,34 %

werden zur Verbreitung des in den fünf UKW-Teilgebieten (Regensburg, Cham, Kelheim, Neumarkt i.d. Oberpfalz und Schwandorf) über die zugewiesenen UKW-Frequenzen diversifiziert ausgestrahlten genehmigten lokalen Hörfunkangebots „Radio Charivari Regensburg“ im DAB-Versorgungsgebiet Oberpfalz (Block 12D) in einem digitalen terrestrischen Übertragungskanal zwei Datenkapazitäten von je 54 CU (Nettodatenrate 72 kbit/s und Fehlerschutz EEP 3A) befristet bis zum 31.12.2021 zur Nutzung zugewiesen.

2. Die Zuweisung der in Nr. 1 genannten beiden DAB-Kapazitäten erfolgt als befristeter Testbetrieb zur Erprobung der Programmdiversifizierung des genehmigten Programms „Radio Charivari Regensburg“ aus den UKW-Teilgebieten im Rahmen der sog. „dynamischen Rekonfiguration“.

3. Im Anschluss an den befristeten Testbetrieb gem. Nr. 1 und Nr. 2 wird das Modell von „Radio Charivari“ evaluiert und entschieden, ob aus Vielfaltsgründen die für die Programmdiversifizierung benötigten Kapazitäten nochmals ganz oder teilweise neu ausgeschrieben werden.

4. Der Antrag der SchlossRadio GmbH i.G. wird abgelehnt.

  • Hier: Drahtloser Hörfunk Allgäu

Der Hörfunkausschuss empfiehlt dem Medienrat folgenden Beschluss zu fassen.

1) Für die zusätzliche zeitgleiche digitale Verbreitung der unveränderten UKW-Hörfunkprogramme

- HITRADIO RT1 Südschwaben

- RSA - Radio Session Allgäu (RSA Radio)

- RSA - der Allgäusender mit Ostallgäufenster

- RSA das Bodensee-Fenster

- Radio Galaxy Kempten

wird den jeweiligen Anbietern jeweils eine Datenkapazität von 80 CU (Nettodatenrate 80 kbit/s und Fehlerschutz EEP 2A) im lokalen DAB-Versorgungsgebiet Allgäu bis zum Ablauf der jeweiligen derzeitigen UKW-Kapazitätszuweisung zugewiesen.

2) Für die zusätzliche zeitgleiche digitale Verbreitung der unveränderten Kabel-Hörfunkprogramme

- RSA 2 Heimatmelodie (ehem. Radio Session Allgäu 2)

- RSA 3 Holiday (ehem. Radio Session Allgäu 3)

wird den jeweiligen Anbietern jeweils eine Datenkapazität von 80 CU (Nettodatenrate 80 kbit/s und Fehlerschutz EEP 2A) im lokalen DAB-Versorgungsgebiet Allgäu bis zum Ablauf der jeweiligen derzeitigen Kabelzuweisung zugewiesen.

3) Für die zusätzliche zeitgleiche digitale Verbreitung des unveränderten Kabel-Hörfunkprogramms AllgäuHit wird den Anbietern eine Datenkapazität von 96 CU

(Nettodatenrate 96 kbit/s und Fehlerschutz EEP 2A) im lokalen DAB-Versorgungsgebiet Allgäu bis zum Ablauf der bestehenden Kabelzuweisung zugewiesen.