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Medienrat: Berichte des Vorsitzenden / des Präsidenten

Bericht des Präsidenten

06.12.2001 | 12R 6

Mit dem Vorsitzenden des Medienrats, Klaus Kopka habe ich verabredet, dass ich in der ersten Sitzung des nächsten Jahres einen ausführlicheren Bericht zu den anstehenden Entwicklungen im Bereich der elektronischen Medien gebe und heute nur Punkte anspreche, über die aus Aktualitätsgründen zu berichten ist. Ich beginne mit der Entwicklung des Verkaufs der Kabelnetze der Deutschen Telekom an Liberty Media. Dieser Vorgang wird zur Zeit kartellrechtlich vom Bundeskartellamt geprüft. In das Verfahren sind eine Reihe von Stellungnahmen eingeflossen, die nahezu einhellig den Kauf der Kabelnetze durch Liberty negativ bewerten. Da sind sich offensichtlich die KirchGruppe, Bertelsmann und der öffentlich-rechtliche Rundfunk weitgehend einig in der Ablehnung dieses Erwerbsvorgangs. Interessant ist dabei, dass andere Unternehmen, die diesen Gruppierungen nicht zugeordnet werden können, in der Übernahme der Kabelnetze durch Liberty durchaus neue Chancen für ihre Unternehmen sehen. Der Präsident des Bundeskartellamts, Ulf Böge, hat sich während des jetzt laufenden Verfahrens zu den angesprochenen Fragen öffentlich geäußert und interessanterweise darauf hingewiesen, dass die Tatsache, dass Malone Programme besitzt, nicht die große Sorge des Bundeskartellamts sei. Ich zitiere den Kartellamtspräsidenten aus der Presse: "Wir haben auf dem deutschen Programm-Markt mit Kirch, Bertelsmann und den öffentlich-rechtlichen einen relativ hohen Konzentrationsgrad. Ein zusätzlicher Programmanbieter könnte hier also zusätzlich Wettbewerb bringen." Böge sieht das Problem eher in der starken Stellung im Bereich der Netze und damit im Zusammenhang der Decodersysteme, also bei der Frage, ob ein offenes Zugangssystem gewährleistet ist. Kern der Prüfung ist nach Aussagen des Bundeskartellamts die Frage, ob Malone mehr Marktmacht mitbringt als die Telekom vorher hatte. Der Wettbewerb dürfe durch diesen Vorgang nicht zusätzlich beeinträchtigt werden, sonst müsste das Bundeskartellamt die Fusion untersagen. Dieser Fall könnte dann eintreten, wenn ein nicht offenes System angeboten und eine nicht kompatible Box benutzt wird. Parallel zum Verfahren Kabelkauf gibt es eine Anmeldung von Liberty Media für einen Einstieg beim Kirch-Sender Premiere; in diesem Zusammenhang sieht das Bundeskartellamt in der Verbindung von Programm- und Kabelnetz eine zusätzliche Fragestellung mit Blick auf eine marktbeherrschende Stellung. Beide Verfahren werden aber getrennt durchgeführt.

Diese Vorgänge sind sehr komplex und werfen grundsätzliche Fragen auf. Die Landesmedienanstalten haben sich intensiv mit dem Kauf der Kabelnetze durch Liberty befasst und dazu auch grundsätzlich Position bezogen. Wenn ich dies vereinfachend zusammenfasse, dann geht es uns primär darum, die Risiken, aber auch die Chancen abzuwägen. Das führt nicht primär zur Position, diese Entwicklung stoppen zu wollen, sondern zu einer Reihe von Anforderungen, die wir im Zusammenhang mit dem Kauf der Netze sehen. Dies liegt im Kern auf der Linie der Resolution des Medienrats vom März dieses Jahres, auf die Klaus Kopka zuerst eingegangen ist.

Wir haben besonders deutlich gemacht, dass wir dann Probleme sehen, wenn Liberty Media seine Stellung im Markt weiter ausbaut, zum Beispiel, indem das Unternehmen in den Satellitenmarkt einsteigt oder sich maßgeblich an Fernsehsendern in Deutschland beteiligt.

Demnächst sind weitere Entscheidungen durch das Bundeskartellamt zu erwarten. So wie es jetzt aussieht, wird die jetzige Anmeldung so nicht akzeptiert. Bevor eine Untersagung ausgesprochen wird, kann das Unternehmen nachbessern, zum Beispiel in Fragen des offenen Zugangs und beim Netzausbau; so wird eine wichtige Rolle spielen, ob das neue Netz für neue Dienste wie "Fast Internet" und "Telefonie" geeignet ist, weil damit in diesen Märkten neuer Wettbewerb entsteht. Spätestens Anfang Januar soll dann abschließend entschieden werden. Zur Zeit wird auch über eine so genannte Ministererlaubnis spekuliert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie kann zu einer solchen Fusion eine Erlaubnis erteilen, auch wenn das Bundeskartellamt eine Untersagung ausgesprochen hat. Nach Aussagen des Bundeskartellamts gab es seit 1973 eine solche Ministererlaubnis nur sechsmal in Deutschland bei insgesamt etwa 25.000-30.000 Zusammenschlussvorhaben. Das macht deutlich, dass ein solches Verfahren ein absolutes Ausnahmeinstrumentarium darstellt.

Bei den ganzen Bewertungen dieses Vorgangs gilt natürlich nicht nur Kartellrecht, sondern im Besonderen auch spezifisches Medienrecht. Im Rundfunkstaatsvertrag der Länder ist der chancengleiche und diskriminierungsfreie Zugang zu angemessenen Bedingungen vorgeschrieben. Das bedeutet: Selbst dann, wenn über die kartellrechtlichen Wege prinzipiell der Weg des Aufkaufs der Kabelnetze eröffnet wird, haben die Landesmedienanstalten über ihre Gemeinsamen Stelle Digitaler Zugang dafür zu sorgen, dass diese Anforderungen gewährleistet sind. Dazu gibt es ja auch eine gemeinsame Satzung aller Landesmedienanstalten. Sie können sich vorstellen, dass das zu schwierigen und grundsätzlichen Entscheidungsprozessen führen könnte.

Wir sind mitten in einer Grundsatzdiskussion über die Reform der Medienordnung, dabei geht es im Besonderen um die schon im letzten Medienrat berichteten Entwicklungen im Bereich des Jugendschutzes. Der Medienrat hat ja seine grundsätzlichen Positionen in der letzten Sitzung in einem Beschluss deutlich zum Ausdruck gebracht. Am 20. Dezember 2001 wollen die Ministerpräsidenten in ihrer Konferenz über die Reform des Jugendschutzes entscheiden und ich werde dann im Einzelnen in der Sitzung am 7. Februar 2002 darüber berichten. Auch die Diskussion in der letzten Gesamtkonferenz der Landesmedienanstalten hat gezeigt, dass es nach wie vor dabei um einen zentralen Problembereich geht: Wie weit geht eine Selbstkontrolle auch mit neuen gesetzlichen Anforderungen und wie verhält sich die Selbstkontrolle zur ordnungspolitischen Aufsicht über Rundfunk (besonders Fernsehen) und Multimediadienste?

Sie wissen ja, dass die Reformbemühungen vor allem auch das Ziel haben, den Jugendschutz außerhalb des Fernsehens, nämlich in den sogenannten Telemedien, zu verbessern. Beispiele: Big Brother im Internet, Pornographieangebote, Gewaltverherrlichung, Rassismus - einen bleibenden Eindruck über das, was da passiert, hat uns ja Friedemann Schindler von JugendschutzNet vermittelt. Die aktuellen Vorschläge laufen darauf hinaus, dass die Selbstkontrolleinrichtung zukünftig bei Filmen Ausnahmegenehmigungen für frühere Sendezeiten erteilen können. Das Gleiche gilt für die Erlaubnis, indizierte Filme auszustrahlen; die Sender können dann auf der Basis von Bewertungen der Selbstkontrolle handeln, sie können senden und brauchen dazu nicht Genehmigungen der Landesmedienanstalten wie zur Zeit. Dabei müssen wir davon ausgehen, dass bisher von uns abgelehnte Fälle dann ausgestrahlt werden. Dazu kommt, dass die Verschärfung und Erweiterung der Bußgeldvorschriften, wie sie in der letzten Novellierung des Rundfunkstaatsvertrages ihren Niederschlag gefunden hat, in weiten Bereichen aufgehoben werden, weil immer dann, wenn sich ein Unternehmen einer freiwilligen Selbstkontrolle angeschlossen hat und deren Vorgaben beachtet, Bußgeldverfahren für diesen Fall ausdrücklich ausgeschlossen sind.

Die Landesmedienanstalten halten eine Stärkung der Selbstregulierung für richtig, auch angesichts der eminenten Zunahme von Problemfällen im Rahmen der technischen Konvergenz. Was wir nach wie vor für prinzipiell problematisch halten, wenn gesetzgeberische Lösungen dazu führen, dass die Möglichkeit abgeschnitten wird, jeden einzelnen Fall, der durch die Selbstregulierung bewertet wird, auch nachträglich überprüfen zu können und Angebote, die gegen die Jugendschutzvorschriften und andere Rechtsvorschriften verstoßen, auch beanstanden zu können. Hier besteht noch erheblicher Klärungsbedarf. Alle Modelle sind aus unserer Sicht nur akzeptabel, wenn sie insgesamt zu einer Verbesserung und nicht zu einer Verschlechterung des Jugendschutzes führen. Mit der bayerischen Staatskanzlei sind wir hier in einem konstruktiven Dialog. Dies war die politische Zielvorstellung und dies muss auch zukünftig bei der Bewertung neuer Wege die entscheidende Messlatte sein. Wenn nunmehr der Bund entgegen ursprünglichen Zusagen einer Vereinheitlichung des Jugendschutzes unter der Regelungskompetenz der Länder bei den elektronischen online-Medien eine Absage erteilen sollte - zur Zeit gibt es dafür Anzeichen -, dann muss sich der Bund der Diskussion stellen, warum er nicht selbst den dringend notwendigen Beitrag zur Verbesserung des Jugendschutzes leistet. Auch diese Frage wird am 20.12. dieses Jahres in der Konferenz der Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler zu klären sein.

Und noch ein letzter Punkt für meinen Bericht, der uns auch ein Stück schon vorbereitend zu dem Tagesordnungspunkt 3 führt: die Novellierung des Bayerischen Mediengesetzes. Nächste Woche wird, so sieht es jetzt aus, der Bayerische Landtag im Plenum den Gesetzentwurf verabschieden. Das Gesetz wird dann am 1. Januar 2002 in Kraft treten. Das Maßnahmebündel, das in dem Gesetz die Bedingungen für lokales Fernsehen verbessern soll, werden wir dann im neuen Jahr mit neuen Regelungen anzuwenden haben.

Das Teilnehmerentgelt wird dann ab 1.1.2003 stufenweise abgesenkt und bis zum 31.12.2008 befristet; die Mittel, die die Landeszentrale bisher aus dem System des Teilnehmerentgelts eingenommen hat in Höhe von 5 Millionen DM pro Jahr, fallen schon für das Jahr 2002 weg. Das bedeutet, dass wir bei der Aufstellung des Haushalts Vorsorge treffen müssen mit Blick auf diese neue Rechtslage und dies wird im nächsten Tagesordnungspunkt im Einzelnen darzulegen sein. Ich will hier noch einmal betonen, wie erfreulich es ist, dass nunmehr das Teilnehmerentgeltsystem sechs weitere Jahre verlängert wird. Ich will aber genauso deutlich sagen, und so habe ich es auch im Hochschulausschuss des Bayerischen Landtages vorgetragen, dass nach unserer Einschätzung die jetzt vorgesehenen Stufen nicht ausreichen, um gut gemachtes vielfältiges lokales Fernsehen in einer lokalen/regionalen Struktur auf Dauer wirtschaftlich tragfähig zu organisieren. Vor allem die zweite und dritte Absenkungsstufe, ausgehend von 0,60 auf 0,45 und dann 0,30 Cent, werden nach unserer Einschätzung zu größeren wirtschaftlichen Problemen führen. Das habe ich im Bayerischen Landtag vorgetragen und ich war doch sehr erfreut darüber, dass man sich in der Diskussion völlig einig darüber war, dass dann, wenn dieses Finanzierungssystem nicht ausreicht die Grundstruktur unseres lokalen Fernsehsystems dauerhaft zu gewährleisten, eine erneute politische Entscheidung getroffen werden muss. Ich habe positiv in Erinnerung, wie der Vorsitzende des Hochschulausschusses in der Sitzung deutlich machte, dass sich die Landeszentrale selbstverständlich jederzeit bei eintretenden Grundsatzproblemen an die Politik wenden könne und dort dann auch sicher Gehör finden wird.

Darüber hinaus ist ja im Gesetz selbst eine Überprüfungsfrist vorgesehen. Die Staatsregierung erstellt zum 31. März 2007, also eindreiviertel Jahre vor Auslaufen des Teilnehmerentgelts einen Bericht über die wirtschaftliche Situation des lokalen und regionalen Fernsehens in Bayern. Bei der politischen Diskussion im Hochschulausschuss standen sozusagen Prognosen gegen Prognosen: Denn neben dem Prognos-Gutachten haben auch wir unsere Berechnung dort vorgelegt und verteilt. Letztlich lief die Diskussion darauf hinaus, dass die Entwicklung zukünftig erweisen muss, ob das System funktioniert. Sollten wider Erwarten die gesetzgeberischen Maßnahmen nicht reichen, dann könne man - so war die Aussage - auch korrigieren. Insofern war das insgesamt doch eine positive Diskussion insbesondere deshalb, weil sich die Politiker nahezu einhellig dazu bekannt haben, das System des regionalen/lokalen Fernsehens in Bayern auch zukünftig zu unterstützen und weiterentwickeln zu wollen.